Mieterhöhung ohne Grund rechtens

  • Hallo zusammen,
    hab heute ein Zettel von meinem Vermietern die Hand gedrückt bekommen der wie folgt aussieht:

    Adresse Vermieter
    Adresse Mieter

    und dann das:

    "Mieterhöhung zum 1.6.2016:

    Kaltmiete 680€
    Nebenkosten 150€

    Bitte Dauerauftrag ändert ab 1.6.2016

    Mit freundlichen Grüßen"

    mehr nicht...
    is das rechtens ohne Grund?

    danke für eure Hilfe

  • BGB § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
    (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.

    Schreiben Sie ihm einen ebensolchen Zettel mit obengenannten Hinweis.

  • Hallo zusammen,
    hab heute ein Zettel von meinem Vermietern die Hand gedrückt bekommen der wie folgt aussieht:

    Adresse Vermieter
    Adresse Mieter

    und dann das:

    "Mieterhöhung zum 1.6.2016:

    Kaltmiete 680€
    Nebenkosten 150€

    Bitte Dauerauftrag ändert ab 1.6.2016

    Mit freundlichen Grüßen"

    mehr nicht...
    is das rechtens ohne Grund?

    danke für eure Hilfe

    Hallo,

    eventuell hilft ein Blick in den Mietvertrag, woher um alles in der Welt sollen wir wissen was du da unterschrieben hast, es kann durchaus sein, dass du einen Staffelmietvertrag hast und der Vermieter dir freundlicherweise einen Erinnerungsbrief schreibt.

    Gruß
    BHShuber

  • Ist vertraglich evtl. eine regelmäßige Erhöhung der Miete um Betrag X (Staffelmiete) vereinbart?

    Wenn nicht kannste das Ding in die Tonne kloppen.

  • Hallo,

    danke für eure schnellen Antworten.

    Nein es handelt sich nicht um einen Staffelmiete. Es ist auch nichts anderes vereinbart im Mietvertrag.

    Also die Kaltmieterhöhung bewegt sich schon innerhalb der 20% in 3 Jahren, aber eben kein Grund angegeben.

    Also is das Ding nichtig?

    Gruß

  • Zitat


    Also is das Ding nichtig?

    ja. An Mieterhöhungsverlangen gibt es schon gewisse Anforderungen, die dein Vermieter aber wohl nicht kennt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    danke für eure schnellen Antworten.

    Nein es handelt sich nicht um einen Staffelmiete. Es ist auch nichts anderes vereinbart im Mietvertrag.

    Also is das Ding nichtig?

    Gruß

    Hallo,

    das Mieterhöhungsverlangen ist so nicht ordentlich ausgeführt, man kann nun das Schreiben ignorieren oder widersprechen, sollte dann der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen gerichtlich durchsetzen wollen, wird der Richter ihm schon erklären warum der Mieter hier zurecht, dem Verlangen nicht nachgekommen ist.

    Gruß
    BHShuber

  • Ja mein Vermieter "nix gut sprechen deutsch", hat mich schon gefragt "wie du machen Mathematik" (Nebenkosten waren falsch).

    Also verstehen tue ich es ja, da der Mietspiegel sich in den letzten 3 Jahren mehr als verdreifacht hat. 5€/m2 ---> 16€/m2

    Ich frag mich halt, ob ich es dadurch nicht noch ein bisschen rauszögern kann... zumal er mir den Wisch 8 Tage vorher gegeben hat..
    Weil bis der eine ordentliches Schreiben hat dauert es sicher 1 Monat.


    Danke Euch


  • Also verstehen tue ich es ja,

    Scheinbar aber nicht, denn sonst würdest du solchen Quatsch nicht schreiben:

    da der Mietspiegel sich in den letzten 3 Jahren mehr als verdreifacht hat. 5€/m2 ---> 16€/m2


    Darum solltest du mit dem ganzen Kram zu einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein gehen. Vielleicht können die dir ja erklären, was es mit dem Mietspiegel auf sich hat.

  • Darum solltest du mit dem ganzen Kram zu einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein gehen. Vielleicht können die dir ja erklären, was es mit dem Mietspiegel auf sich hat.

    Zu einem Anwalt????
    Du hast wohl zu viel Geld.

    Mit so einer Sache braucht man weder zum Anwalt, noch zum Mieterverein. Da reicht es ein wenig zu googlen (z.B. Mietrechtslexikon) und dann hat man es.

    willifi
    So eine Erhöhung ist nichtig. Selbst wenn der Vermieter es schafft, dir innerhalb von ein paar Wochen noch eine Korrekte Mieterhöhung zuzustellen, dann gilt die frühestens ab dem 01.09.

    Noch mehr Zeit gewinne kannst du allerdings, wenn du einfach nicht reagierst und wartest, bis der Vermieter was macht, im Zweifel kannst du sogar den Prozess aussitzen.

    Gruß
    H H

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