Schönheitsreparaturen bei Auszug

  • Hallo,
    wir sind im Sommer 2009 in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen und werden zum Oktober 2016 nun wieder ausziehen. Müssen wir wirklich die komplette Wohnung neu streichen???

    Ich zitiere aus unserem Mietvertrag:
    §20 Beendigung Mietverhältnis:
    1. Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben, wobei Rechte des Mieters aus § 193 BGB ausdrücklich ausgeschlossen werden..
    2. Die fälligen Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Maßgabe des § 11auszuführen.
    Der Mieter hat dem Vermieter den Zeitpunkt und den Umfang der letztmaligen Schönheitsreparaturen nachzuweisen.

    § 11 Schönheitsreparaturen:
    1. Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebraucht und nach dem Grad der Abnutzung erforderlich sind.
    2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken sowie Holzwerk, Streichen der Fußböden, -leisten und Treppenstufen, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Innenseiten der Balkone/Loggien.
    Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen.
    3. Der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßiger Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.

    Schonmal vielen Dank!!

  • Da ich nicht erkennen kann, wie die Wände nach 7 Jahren Mietzeit aussehen, kann ich dir auch nicht sagen, ob du den Pinsel schwingen musst oder nicht. Und genau so steht es auch in eurem Mietvertrag, malern nur, wenn es nötig ist. Und das unabhängig von irgendwelchen Zeitvorgaben.

  • Unter Vorbehalt meine ich, dass die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben ist. Es wird ja auf den Zustand bei Mietbeginn wohl kein Bezug genommen.

  • Danke schonmal, für die ersten Antworten und Meinungen. Es handelt sich um einen Nichtraucherhaushalt und auch haben wir keine Flecken oder ähnliches an den Wänden. Unserer Meinung nach die Wände noch völlig in Ordnung.

    In einem Zimmer hatten wir damals an eine Wand eine Fototapete geklebt. Diese muss natürlich ab und gegen Rauufaser, wie es vorher auch war ersetzt werden, richtig??

  • In einem Zimmer hatten wir damals an eine Wand eine Fototapete geklebt. Diese muss natürlich ab und gegen Rauufaser, wie es vorher auch war ersetzt werden, richtig??


    Ja, und zwar möglichst ohne erkennbare Übergänge und Farbunterschiede.

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