Hallo,
wir sind im Sommer 2009 in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen und werden zum Oktober 2016 nun wieder ausziehen. Müssen wir wirklich die komplette Wohnung neu streichen???
Ich zitiere aus unserem Mietvertrag:
§20 Beendigung Mietverhältnis:
1. Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben, wobei Rechte des Mieters aus § 193 BGB ausdrücklich ausgeschlossen werden..
2. Die fälligen Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Maßgabe des § 11auszuführen.
Der Mieter hat dem Vermieter den Zeitpunkt und den Umfang der letztmaligen Schönheitsreparaturen nachzuweisen.
§ 11 Schönheitsreparaturen:
1. Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebraucht und nach dem Grad der Abnutzung erforderlich sind.
2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken sowie Holzwerk, Streichen der Fußböden, -leisten und Treppenstufen, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Innenseiten der Balkone/Loggien.
Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen.
3. Der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßiger Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.
Schonmal vielen Dank!!