Verjährung fehlerhafte Nebenkostenabrechnung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe ein Problem meine Nebenkostenabrechnung 2014 betreffend. Diese ging Anfang Dezember 2015 bei mir ein. Hier waren nun leider die Wasserkosten falsch abgerechnet, genauer: Die Nummer des Wasserzählers war ein anderes als meiner in der Wohnung, daher stimmte dies auch nicht überein. Ich habe meiner Hausverwaltung umgehend Bescheid gegeben. Eine Korrektur kam bis heute nicht.

    Nun bin ich Ende Februar 2016 ausgezogen und die Hausverwaltung hat den Betrag einbehalten, mit der Begründung ich hätte die Betriebskosten nicht gezahlt. Erst nach Erinnerung, dass diese fehlerhaft war, fiel der dem zuständigen Herren ein, dass dort noch ein Thema offen war. Nun wartet er erneut auf die Rückmeldung der Firma, denen der Fehler unterlaufen ist.

    Meine Frage nun: Haben sie – trotz fehlerhafter Abrechnung im Abrechnungszeitraum und bis heute keiner korrigierten Version – den ganzen Betrag einbehalten? Ist die Frist nicht abgelaufen?


    Danke und viele Grüße

  • Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Abrechnungszeitraums bei Dir eingegangen sein. Dies scheint der Fall.
    Ansonsten muss hier nach formellen und inhaltlichen Fehlern unterschieden werden.

    Bei einer formell falschen Abrechnung, wäre diese nun vermutlich schon verjährt. Bei einem inhaltlichen Fehler ist das jedoch nicht so, da hier die allgemeinen Verjährungsfristen von 3 Jahren greifen.

    Ich würde den Vermieter nachweislich zur Korrektur auffordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was ich schwierig finde ist, das er den Betrag direkt einbehalten hat. Zudem scheint sich die Thematik der falsche Zählernummer wohl schon länger durchzuziehen, daher frag ich mich, ob wirklich nachzuvollziehen ist, welcher Stand korrekt ist und welcher nicht.

  • Zudem scheint sich die Thematik der falsche Zählernummer wohl schon länger durchzuziehen, daher frag ich mich, ob wirklich nachzuvollziehen ist, welcher Stand korrekt ist und welcher nicht.


    Das können wir hier nun mal leider nicht...

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