Rauchmelder

  • Hallo,

    unser Vermieter lässt jetzt Rauchmelder einbauen die dann zur Miete sind. Wir haben laut Mietvertrag eine 2 einhalb Zimmer Wohnung. Also müssten ja 2 Rauchmelder eingebaut werden. Der Vermieter will aber 4 imstallieren. Müssen wir dann auch die Miete und Wartung für die 4 übernehmen oder nur für die 2 die ja gesetzlich vorgeschrieben sind.

    Gruß Wuseline

  • Eigentlich müssen Rauchmelder "nur" in Räumen installiert werden in denen geschlafen wird und in Fluren (Fluchtwegen).

    Da Ihr Wohnraum gemietet habt ist Nutzung des halben Zimmers ist wohl eher als Kinderzimmer vorgesehen. Darum ein Rauchmelder Pflicht.

    Der Vermieter weiß doch das Ihr einen Teil der Wohnung für gewerbliche Tätigkeit nutzt?

    In Wohnzimmern, Küche und Bad sind Rauchmelder keine Pflicht.

    Aber mach Dich hier mal schlau wie das in Eurem Bundesland genau geregelt ist

    http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/

  • Quatsch ist nicht gewerblich . Privatbüro da stehen unsere Compis. Darum Büro. Außerdem ist dieser Raum auch nicht im Mietvertrag vermerkt. Wollte auch nur wissen wie es aussieht wenn der Vermieter mehr Rauchmelder installiert als gesetzlich vorgeschrieben, wer trägt dann die Miet und Wartungskosten.

  • Quatsch ist nicht gewerblich . Privatbüro da stehen unsere Compis. Darum Büro. Außerdem ist dieser Raum auch nicht im Mietvertrag vermerkt. Wollte auch nur wissen wie es aussieht wenn der Vermieter mehr Rauchmelder installiert als gesetzlich vorgeschrieben, wer trägt dann die Miet und Wartungskosten.

    Die Kosten für überflüssige Rauchmelder trägt meiner Meinung der Vermieter.

  • unser Vermieter lässt jetzt Rauchmelder einbauen die dann zur Miete sind. Wir haben laut Mietvertrag eine 2 einhalb Zimmer Wohnung. Also müssten ja 2 Rauchmelder eingebaut werden. Der Vermieter will aber 4 imstallieren. Müssen wir dann auch die Miete und Wartung für die 4 übernehmen oder nur für die 2 die ja gesetzlich vorgeschrieben sind.


    Also bei Euch zwei, höchstens drei.
    Wie sollen denn die Miete- bzw. Wartung(skosten) aussehen?

  • Wie ich jetzt erfahren habe sollen wir die selbst warten und wir sollen nur die Mietkosten tragen. Mir geht es hier auch mehr um das Prinzip, als um das Geld.

  • Wie ich jetzt erfahren habe sollen wir die selbst warten und wir sollen nur die Mietkosten tragen. Mir geht es hier auch mehr um das Prinzip, als um das Geld.

    Wenn Du mal das Bundesland angeben würdest könnte man mehr dazu sagen.

    Denn es ist unterschiedlich geregelt ob der Eigentümer oder der Besitzer für die Wartung zuständig ist.

    In den meisten Bundesländern wo die Rauchmelderpflicht gilt ist es tatsächlich der Besitzer der für die Wartung zuständig ist, nicht der Eigentümer.

  • Wie ich jetzt erfahren habe sollen wir die selbst warten und wir sollen nur die Mietkosten tragen. Mir geht es hier auch mehr um das Prinzip, als um das Geld.

    Hallo,

    eigentlich kannst du doch froh sein, wenn ihr in jedem Raum einen Rauchmelder bekommt. Ist ja schließlich eure Sicherheit. Gerade das Büro ist kritisch, da dort Elektrogeräte stehen.

    Wenn ihr dann die Wartung auch noch selbst übernehmen könnt (einmal pro Jahr aufs Knöpfchen drücken), reden wir doch über ein paar Euro im Jahr.

    Wenn das Prinzip aber wichtiger ist, als die Sicherheit, dann hau ruhig ordentlich auf die Tonne.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    eigentlich kannst du doch froh sein, wenn ihr in jedem Raum einen Rauchmelder bekommt. Ist ja schließlich eure Sicherheit.

    Gruß
    H H

    Der kann von mir aus auch einen auf dem Balkon anbringen, wenn er meint. Nur ich möchte das dann nicht zahlen. Ich werde nur die gesetzlichen die angebracht werden müssen zahlen. Er hätte die ja auch kaufen können und dann wäre gar nicht die diskussion aufgekommen. Aber er kann doch nicht unendliche für jede Wohnung mieten und dann sagen sollen die Mieter mal zahlen.

    Komme aus NRW.

    Gruß wuseline

  • Der kann von mir aus auch einen auf dem Balkon anbringen, wenn er meint. Nur ich möchte das dann nicht zahlen. Ich werde nur die gesetzlichen die angebracht werden müssen zahlen. Er hätte die ja auch kaufen können und dann wäre gar nicht die diskussion aufgekommen. Aber er kann doch nicht unendliche für jede Wohnung mieten und dann sagen sollen die Mieter mal zahlen.


    Dann kopiere ihm die Verordnung und fordere ihn auf, sich daran zu halten.

  • Der kann von mir aus auch einen auf dem Balkon anbringen, wenn er meint. Nur ich möchte das dann nicht zahlen. Ich werde nur die gesetzlichen die angebracht werden müssen zahlen. Er hätte die ja auch kaufen können und dann wäre gar nicht die diskussion aufgekommen. Aber er kann doch nicht unendliche für jede Wohnung mieten und dann sagen sollen die Mieter mal zahlen.

    Komme aus NRW.

    Gruß wuseline


    Da sieht man ja, von welchem Stamm du bist - dein Vermieter hätte die Rauchmelder ja kaufen können, sonst geht's noch!

    Du übertreibst doch maßlos.

    Gruß
    H H

  • wuseline

    Zitat

    Kosten für den Kauf von Rauchwarnmeldern: Die Kosten für den Kauf und die Installation der Geräte gelten als Modernisierungsmaßnahme. Der Vermieter ist somit berechtigt, die jährliche Nettokaltmiete um elf Prozent der Anschaffungskosten zu erhöhen. „Es handelt sich hier um eine Mieterhöhung und nicht, wie fälschlicherweise oft vermutet, um eine Umlage im Rahmen der Betriebskostenabrechnung“, erläutert Minol-Experte Frank Peters. Seiner Erfahrung nach verzichten in der Praxis viele Vermieter auf das Recht einer Mieterhöhung und übernehmen die geringen Mehrkosten selbst.

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