Frage zu Wasserkosten / Umverteilung

  • Hallo,

    seit Anfang diesen Jahres hat der hiesige Wasser-/Abwasser-Verband die Grundgebühren geändert. Die Grundgebühr wird nicht mehr durch die Größe der Wasseruhr bestimmt, sondern es gibt eine Grundgebühr für Trinkwasser und eine für Abwasser je Wohnung.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 40 Parteien. Meine Frage ist jetzt: Kann der Vermieter die Kosten für leerstehende Wohnungen auf die übrigen Mieter umverteilen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Kann der Vermieter die Kosten für leerstehende Wohnungen auf die übrigen Mieter umverteilen?


    NEIN - Wohnungsleerstände sind so zu bewerten, als ob eine Person darinnen wohnt.

  • NEIN - Wohnungsleerstände sind so zu bewerten, als ob eine Person darinnen wohnt.

    Und die Person ist bei Leerstand der Vermieter, der dafür die Kosten trägt, wie anitari schreibt.

  • Und die Person ist bei Leerstand der Vermieter, der dafür die Kosten trägt, wie anitari schreibt.

    Ich habe nichts von Person(en) geschrieben.

    Nur das der VM die Kosten für Leerstand die Kosten tragen muß.

    Ist nämlich vertraglich nichts anderes vereinbart und die Umlage nach Verbrauch nicht möglich, muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

  • Ich habe nichts von Person(en) geschrieben.

    Nur das der VM die Kosten für Leerstand die Kosten tragen muß.

    Ist nämlich vertraglich nichts anderes vereinbart und die Umlage nach Verbrauch nicht möglich, muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Missverständnis. Berny schrieb von Personen, ich meinte die Person sei eben der VM, der die Kosten des Leerstandes zu tragen hat und zitierte Dich im Anhang, was man falsch verstehen kann, sorry.

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