Beiträge von Native82

    (habe bspw. letzten Herbst selbst Wasser in die Heizung gefüllt (nicht in unsere Heizkörper, sondern in die zentrale Anlage).

    Bei so etwas wär ich sehr vorsichtig. Der richtige Weg wäre hier: Die Vermieterin zeitnah über den Mangel informieren. Und wenn die sagt "machen Sie's doch selbst", erstmal eine schriftliche Ermächtigung mit Haftungsausschluss verlangen. Denn wenn du etwas falsch machst und etwas kaputt geht (im schlimmsten Fall das Haus in die Luft fliegt) wärst du der gekniffene.

    Hallo,

    seit Anfang diesen Jahres hat der hiesige Wasser-/Abwasser-Verband die Grundgebühren geändert. Die Grundgebühr wird nicht mehr durch die Größe der Wasseruhr bestimmt, sondern es gibt eine Grundgebühr für Trinkwasser und eine für Abwasser je Wohnung.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 40 Parteien. Meine Frage ist jetzt: Kann der Vermieter die Kosten für leerstehende Wohnungen auf die übrigen Mieter umverteilen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Hmm schade (für mich), da wär ich mit der alten Formel nach HKVO günstiger weggekommen.
    Andererseits wird es die, die ausgiebig heizen freuen.

    Wenn du 2 WMZ hast - entsprechen die denn in Summe deinem Gesamtenergiebezug? Würde mich mal interessieren.
    Rechnerisch nach obiger Formel müsste man ja auf 152% Gesamtenergiebezug kommen. Paradox.

    Hallo ihr Lieben ;)

    Kürzlich ist die BK-Abrechnung für das letzte Jahr eingetrudelt.

    Nur die Heiz- und Warmwasserabrechnung macht mich wieder etwas stutzig. Speziell die Warmwasseraufteilung in der Mitte des 1. Blattes.

    Qw = Qwmz * fHB * fHK

    Diese Formel sagt mir irgendwie nichts und ich finde sie nicht in der HKVO §9. Ich dachte die Pflicht 2014 Wärmemengenzähler zu installieren, sollte die Berechnung des Warmwasseranteils erübrigen bzw. nur in Ausnahmefällen erlauben.
    Könnt ihr mich da Aufklären?

    Vielen Dank im voraus.

    Ich würde auch meinen so eine Änderung würde man mitbekommen, bzw. ist der Vermieter sogar verpflichtet anzuzeigen, denke ich mir.

    Im Mietvertrag habe ich nun auch entdeckt:

    Zitat

    Bei Vorliegen sachlicher Gründe können die Umlegungsmaßstäbe, nach schriftlicher Mitteilung an den Mieter, mit Wirkung für den nächsten Abrechnungszeitraum geändert werden. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Heizkostenverordnung sind dabei einzuhalten. :rolleyes:

    Eine schriftliche Mitteilung gab es nicht, nur eine Info dass die Zähler gewechselt werden und dann die Tochterfirma zuständig ist.

    Also vielen Dank, dann müsste alles geklärt sein.
    Melde mich evtl. wieder wenn sich etwas ergibt.

    Danke AjaxMH, so hab ich mir das nämlich auch gedacht.
    Heißt das nun wenn ich den Mieterbetreuer frage ob eine Änderung an der Heizanlage gemacht wurde, und nun getrennt Warmwasser und Heizwärme bereitgestellt wird - er dies verneint - ich einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einreichen kann und darum bitten nach §9 Heizkostenverordnung abzurechnen?

    Guten Tag.

    Letztes Jahr wurden hier (MFH mit Gas-Zentralheizung) die Heizkostenverteiler und Wasserzähler (kalt u. warm) gewechselt. Gleichzeitig wurde der Vertrag mit einem der
    größten Abrechnungsdienstleister beendet und ein Tochterunternehmen der Wohnungsgesellschaft übernimmt nun die Betriebskostenabrechnung.
    So weit so gut (ich hab mich mental schon auf eine Gutschrift eingestellt :) )

    Letztens kam nun die Betriebskostenabrechnung für 2013. Aus der erhofften Gutschrift ist leider eine kleine Nachzahlung geworden, trotz günstigerer Beziehung von Gas
    und geringerem Verbrauch ggü. dem Vorjahr.

    Das hat mich natürlich stutzig werden lassen.

    Die Betriebskostenabteilung der Wohnungsgesellschaft rechnet völlig anders. Während der alte Abrechner noch die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Energiewertformel (§9 Abs.2 HKV) berechnet hat, berechnet der neue Dienstleister 100% Warmwasseraufbereitungskosten, also inkl. Heizung bzw. 0% Heizung.
    Dürfen die das denn nach eigenem ermessen oder muss man sich an die Heizkostenverordung halten?
    Die Aufschlüsselung 30/70 für Heizkosten betreffen nur die Miete der Heizkostenverteiler.
    Für Warmwasser 30/70 wird veranschlagt - wie gesagt - 100% Brennstoffkosten, Nebenkosten Heizung (Strom etc.), Miete der Heizkostenverteiler und Legionellenprüfung.
    Kaltwasser wird gesondert abgerechnet.

    Also nach meinem Verständnis ist dort in der Heiz-/Warmwasser-verteilung einiges im Argen.
    Wie seht Ihr das?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!