Mietpreisüberhöhung

  • Hallo,

    durch eine vereinbarte Staffelmiete ist meine Kaltmiete auf 13€ pro qm gestiegen. Die Wohnung ist 20qm groß. Die Stadt hat keinen Mietspiegel.

    Allerdings gibt es diverse Statistiken über Mietpreise die auf einen Preis von 8€ ingesamt und ca. 10 Euro pro qm für kleinere Wohnungen hinweisen.

    Meiner Meinung nach dürfte eine Mietpreisüberhöhung von über 20% über vergleichbare Mieten nach § 5 WiStG vorliegen.

    Wie kann ich den Richter davon überzeugen, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt? Dem Vermieter gehören Hunderte, wenn nicht sogar über Tausend Wohnungen in der Stadt. Er wird also kein Problem haben, vermeintliche Vergleichsangebote rauszupicken, die ihm in den Kram passen. Sei es, dass seine eigene Wohnungen, die des Vaters oder von Kontakten in der Vermieterbranche sind.

    Zivilrechtlich wird es wohl schwierig... müsste ich wohl ein Sachverständigengutachten anfertigen lassen... dafür wäre mir der Spaß zu teuer.

    Bei welcher Behörde könnte man die Mietpreisüberhöhung anzeigen, gibt es da ein Bauamt/Wohnungsamt oder macht das die Staatsanwaltschaft?

  • Meiner Meinung nach dürfte eine Mietpreisüberhöhung von über 20% über vergleichbare Mieten nach § 5 WiStG vorliegen.

    Wie kann ich den Richter davon überzeugen, dass ...

    Bei welcher Behörde könnte man die Mietpreisüberhöhung anzeigen, gibt es da ein Bauamt/Wohnungsamt oder macht das die Staatsanwaltschaft?


    Hallo Invictus, diese Fragen kann bzw. darf Dir nur ein Jurist, bspw. auch der Mieterverein, beantworten, Rechtsberatung ist hier unzulässig. Hierunter/hierüber wird allerdings kostenpflichtige Beratung durch einen RA angeboten.

  • Statistiken über Preise von Mietwohnungen kannste in der Pfeife rauchen, die sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Kennst du den Spruch nicht: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast?
    Du hast nur die Wahl, die geforderte Mieterhöhung zu bezahlen, oder nicht. Zahlst du nicht wird der Vermieter möglicherweise gegen deine Weigerung mit einer Klage antworten. Von dem Moment an mahlen die Mühlen der Justiz. Zuerst mit der Beauftragung eines Gutachtens, das dann die Höhe der Mieterhöhung für falsch oder richtig befindet. Und wie es dann weitergeht, kannst du dir ja denken.

  • Bei welcher Behörde könnte man die Mietpreisüberhöhung anzeigen, gibt es da ein Bauamt/Wohnungsamt oder macht das die Staatsanwaltschaft?

    Mietwucher liegt wohl nicht vor und deshalb auch kein Delikt für den Staatsanwalt.

    Ein Fachanwalt für Mietrecht wäre der richtige Ansprechpartner für Dich.

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