Beiträge von Invictus

    Hallo,

    durch eine vereinbarte Staffelmiete ist meine Kaltmiete auf 13€ pro qm gestiegen. Die Wohnung ist 20qm groß. Die Stadt hat keinen Mietspiegel.

    Allerdings gibt es diverse Statistiken über Mietpreise die auf einen Preis von 8€ ingesamt und ca. 10 Euro pro qm für kleinere Wohnungen hinweisen.

    Meiner Meinung nach dürfte eine Mietpreisüberhöhung von über 20% über vergleichbare Mieten nach § 5 WiStG vorliegen.

    Wie kann ich den Richter davon überzeugen, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt? Dem Vermieter gehören Hunderte, wenn nicht sogar über Tausend Wohnungen in der Stadt. Er wird also kein Problem haben, vermeintliche Vergleichsangebote rauszupicken, die ihm in den Kram passen. Sei es, dass seine eigene Wohnungen, die des Vaters oder von Kontakten in der Vermieterbranche sind.

    Zivilrechtlich wird es wohl schwierig... müsste ich wohl ein Sachverständigengutachten anfertigen lassen... dafür wäre mir der Spaß zu teuer.

    Bei welcher Behörde könnte man die Mietpreisüberhöhung anzeigen, gibt es da ein Bauamt/Wohnungsamt oder macht das die Staatsanwaltschaft?

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