Hallo.
Folgender Sachverhalt:
Mieter A und Mieterin B sind (bzw. waren) ein Paar und bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Der Mietvertrag ist dementsprechend auf Beide ausgeschrieben, d.h. A und B sind jeweils als Vertragspartner angegeben, und beide haben auch dementsprechend unterschrieben.
Nun ist es so, dass A und B sich getrennt haben. B hat Vermieter C davon in Kenntnis gesetzt und möchte nun den Mietvertrag kündigen. Daraufhin erklärt C ihr, dass eine einzelne Kündigung eines Vertragspartners nicht möglich wäre. Eine Kündigung wäre erst dann wirksam, wenn A und B den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Und würde nach der gemeinsamen Kündigung rechtzeitig ein Nachmieter gefunden werden, dann würde C auch auf die dreimonatige Kündigungsfrist verzichten.
Nun gibt es aber folgendes Problem:
B hält den Aufenthalt in der gemeinsamen Wohnung aufgrund der erfolgten Trennung nicht mehr länger aus, und hätte auch schon eine alternative Möglichkeit, irgendwo anders unterzukommen. Bei A ist dies jedoch nicht der Fall, er wird aus diversen Gründen so schnell nichts Neues finden.
Des Weiteren teilt C der B mit, dass er nach einer gemeinsamen Kündigung nicht dazu bereit ist, mit B oder A einen einzelnen Mietvertrag einzugehen. Im Endeffekt hieße das also: Wenn Beide kündigen, sind auch Beide raus aus der Wohnung.
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Fragen zu diesem Sachverhalt
1.
Darf Vermieter C die Kündigung von B ablehnen mit der Begründung, der Mietvertrag können nur von beiden Seiten gekündigt werden?
2.
Kann B den A dazu zwingen, einer Kündigung zuzustimmen, auch wenn dieser noch keine Aussicht auf eine zukünftige Bleibe hat? Wenn ja, wie würde ein solcher "Zwang" in der Praxis aussehen? (Bestimmt nicht so, dass B den Finger des A nimmt, damit zum Kugelschreiber greift, und dann ihn zwingt, zu unterschreiben, oder?!)
3.
Wäre es für B dennoch möglich, auszuziehen und in einer anderen Wohnung unterzukommen? Mittlerweile gibt es ja wieder die sog. Vermieterbescheinigungen, die seit dem 01.11.15 wieder Wirkung haben. In diesen bescheinigt der Vermieter den Zu- bzw. Auszug aus der Wohnung.
Aber C wird in dem Fall natürlich das Ausfüllen dieser Vermieterbescheinigung solange verweigern, bis eine gemeinsame Kündigung von A und B erfolgt ist. Wäre es in dem Fall überhaupt für B möglich, eine andere Wohnung "offiziell" zu beziehen, inkl. Ab- / Ummeldung etc.
Denn - soweit ich weiß - würde es dann spätestens beim Einwohnermeldeamt scheitern, wenn es um das Thema "An- , Ab-, bzw. Ummeldung" geht. Denn diese Verwaltungsakte sind ja dann ohne diese mittlerweile wieder geforderte Vermieterbescheinigung nicht möglich.
(Also, wenn wir in dem Fall wirklich von einem offiziellen Umzug reden, und nicht etwa davon, dass B sich vorläufig bei einer Freundin etc. einnistet, das würde ja dann "unter der Hand" laufen.)
Ich freue mich über Antworten!
Gruß
Zuckerbrot84