Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen

  • Hallo zusammen!

    mein Vermieter weigert sich die Kaution zurückzahlen.

    Ich habe zwei mietrechtliche Fragen zu meiner Situation:

    1.) Ich sollte zum 01.09.2014 in die Wohnung (WG Zimmer) einziehen. Dies war zunächst nur mündlich vereinbart, auf dem Mietvertrag steht als Mietbeginn 01.09.2014. Da der Vermieter jedoch zu diesem Termin keine Zeit hatte, konnte die Wohnung erst zum 15.09.2014 übergeben werden. An diesem Tag wurde der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben (mit Datum 15.09.2014), außerdem wurde die Kaution an diesem Tag bar übergeben und die Schlüssel mir zu diesem Zeitpunkt übergeben.
    Der Vermieter ist der Meinung, dass ich die Miete für den ganzen September schuldig bin.
    Seine Argumentation: Ich habe mündlich zugesagt zum 01.09.2016 einzuziehen, außerdem habe ich die Möbel meines Vorgängers übernommen und diese waren ja schon im Zimmer und bezahlt.
    Meiner Meinung nach bin ich ihm nur die Hälfte der Miete für September 2014 schuldig, da ich erst zum 15.09 Zugang zur Wohnung hatte.

    Meine Frage hierzu: Wer ist im Recht?

    Außerdem behält er einen Teil der Kaution ein wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.
    Mein Auszug und Mietende war am 31.07.2015.
    Anfang April habe ich ihn deshalb aufgefordert die gesamte Kaution zurückzuzahlen, da ich der Meinung war, dass ich ihm genug Zeit gegeben habe die Kaution zurückzuzahlen. 8 Monate waren zu diesem Zeitpunkt seit Auszug vergangen. Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, dass es sich auch nur um 80 Euro einbehaltene Nebenkosten handelt und er bei Übergabe nichts zu beanstanden hatte bzgl. Mängel und er die Nebenkostenabrechnung selbst erstellt.
    Leider habe ich bis heute meine Kaution nicht zurück bekommen.

    Frage: Darf der Vermieter die Kaution wegen ausstehenden Nebenkosten einbehalten? Obwohl 8 Monate vergangen sind?

    Frage: Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich gegen ihn vorzugehen, wenn die Höhe der Kaution gerade einmal 200 Euro beträgt? Ich bin Student, 200 Euro sind für mich viel Geld. Leider musste ich feststellen, in Gespräch mit anderen Studenten, die ein Zimmer dort mieteten, dass ich nicht der Erste bin, dem es so geht. Es wird versucht, möglichst viel von der Kaution einzubehalten und die Kautionsrückzahlung möglichst lange hinauszuzögern.

    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen!

    Vielen Dank schon mal!

    Viele Grüße

    Diego

  • Hallo Diego,

    "Ich sollte zum 01.09.2014 in die Wohnung (WG Zimmer) einziehen. Dies war zunächst nur mündlich vereinbart, auf dem Mietvertrag steht als Mietbeginn 01.09.2014. Da der Vermieter jedoch zu diesem Termin keine Zeit hatte, konnte die Wohnung erst zum 15.09.2014 übergeben werden. An diesem Tag wurde der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben (mit Datum 15.09.2014), außerdem wurde die Kaution an diesem Tag bar übergeben und die Schlüssel mir zu diesem Zeitpunkt übergeben."
    - Wenn der VM Dir die Mietsache schuldhaft erst später übergeben hat, kann er für diese Zeitspanne auch keinen Mietzins verlangen.

    "Seine Argumentation: Ich habe mündlich zugesagt zum 01.09.2016 einzuziehen,"
    - Ich denke nicht, dass er hieraus einen mdl. MV konstruieren kann, da er Dir die Nutzung der Mietsache ja nicht ermöglicht hatte.

    "Meine Frage hierzu: Wer ist im Recht?"
    - Sowas entscheiden Gerichte...

    "Außerdem behält er einen Teil der Kaution ein wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.
    Mein Auszug und Mietende war am 31.07.2015."
    - Wenn der übliche Abreichnungszeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr ist, kann er sich noch bis zum 31.12.2016 Zeit nehmen.

    "Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich gegen ihn vorzugehen, wenn die Höhe der Kaution gerade einmal 200 Euro beträgt?"
    - Du kannst klagen... bedenke aber bitte das Kostenrisiko.


  • 1.) Ich sollte zum 01.09.2014 in die Wohnung (WG Zimmer) einziehen. Dies war zunächst nur mündlich vereinbart, auf dem Mietvertrag steht als Mietbeginn 01.09.2014. Da der Vermieter jedoch zu diesem Termin keine Zeit hatte, konnte die Wohnung erst zum 15.09.2014 übergeben werden. An diesem Tag wurde der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben (mit Datum 15.09.2014), außerdem wurde die Kaution an diesem Tag bar übergeben und die Schlüssel mir zu diesem Zeitpunkt übergeben.
    Der Vermieter ist der Meinung, dass ich die Miete für den ganzen September schuldig bin.
    Seine Argumentation: Ich habe mündlich zugesagt zum 01.09.2016 einzuziehen, außerdem habe ich die Möbel meines Vorgängers übernommen und diese waren ja schon im Zimmer und bezahlt.
    Meiner Meinung nach bin ich ihm nur die Hälfte der Miete für September 2014 schuldig, da ich erst zum 15.09 Zugang zur Wohnung hatte.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1)Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertrags-
    gemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die
    Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
    HFür die Zeit, während der die
    Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche
    Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Zitat

    Anfang April habe ich ihn deshalb aufgefordert die gesamte Kaution zurückzuzahlen, da ich der Meinung war, dass ich ihm genug Zeit gegeben habe die Kaution zurückzuzahlen. 8 Monate waren zu diesem Zeitpunkt seit Auszug vergangen. Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, dass es sich auch nur um 80 Euro einbehaltene Nebenkosten handelt und er bei Übergabe nichts zu beanstanden hatte bzgl. Mängel und er die Nebenkostenabrechnung selbst erstellt.
    Leider habe ich bis heute meine Kaution nicht zurück bekommen.


    Das ist korrekt, jedoch darf er nur einen Teil der Kaution einbehalten und zwar bis zur Abrechnung für das Jahr 2015 also spätestens bis
    Ende 2016.

    Zitat

    Frage: Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich gegen ihn vorzugehen, wenn die Höhe der Kaution gerade einmal 200 Euro beträgt?


    Rechtliche Möglichkeiten haben Sie sehr viele. Muß aber nicht bedeuten, dass Ihnen diese hilfreich sind.
    Ein gesondertes Mietrecht für Studenten gibt es nicht. Wo kämen wir da hin?

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (16. Mai 2016 um 16:12)

  • Zitat

    Ein gesondertes Mietrecht für Studenten gibt es nicht.

    Ausnahmen für selbige schon.

    Diego als Student hat wahrscheinlich die Möglichkeit, aufgrund seines niederen Einkommens- Prozesskostenhilfe zu erhalten. Frage doch beim zuständigen AG nach einen Beratungsschein.

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