Balkon und Abstellraum nicht nutzbar

  • Hallo an alle!

    Ich bin neu hier und habe eine Frage, wozu ich leider trotz jetzt langer Suche noch keine Antwort gefunden habe.

    Meine Wohnung befindet sich in einem kleinen Haus mit nur 6 Parteien und zu jeder Wohnung gehört ein Balkon, ich erhielt im März ein Schreiben, das besagt, dass ich diesen nun nicht mehr betreten dürfe, es müssen Reparaturen getätigt werden. Es gäbe noch keinen Termin. Punkt - mehr nicht.

    Es hat sich hier niemand den Balkon angesehen und irgendwas geprüft oder so, sondern es kam einfach dieses Schreiben. Optisch ist der Balkon nicht beschädigt oder weißt irgendwelche Mängel auf, denn ich war die Tage vor dem Schreiben auch drauf und nichts ist zu sehen, nicht mal wackelige Bretter oder irgendwas, das Holz ist stabil, denn ich hab am Balkon an dem Geländer gelehnt und alles tutti sozusagen.

    Erschwerend kommt hinzu, dass mein Abstellraum auf dem Balkon ist und auf Grund des Verbotes, komme ich nun nicht an meine Sachen, es sei denn ich ignoriere den Brief und gehe einfach hin. Es befinden sich jetzt nicht Dinge des täglichen Gebrauches dort, aber hin und wieder, sagen wir 2-3 Mal mindestens im Monat muss ich da ran (Werkzeug liegt dort u. a. auch).

    Meine Fragen:

    - Muss mir der VM bzw die Hausverwaltung auf Nachfrage ein Dokument senden, dass belegt, dass der Balkon so marode ist, dass ich ihn nicht betreten darf? Irgendwoher muss ja schließlich diese Erkenntnis herkommen.

    - Wie ist der Abstellraum bei einer Mietminderung zu berücksichtigen?

    - Kann ich eine Mietminderung auch rückwirkend, praktisch ab Datum des Schreibens, geltend machen?

    Sollte ich mich für eine Mietminderung entscheiden würde ich wohl oder übel einen Anwalt zu Rate ziehen müssen, denn die Hausverwaltung schätze ich schon so ein, dass die nicht einfach hinnehmen, wenn ich sage X Prozent sind dann jetzt gekürzt etc. auch das kostet Geld - lohnt es sich dann jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Würde die überhaupt greifen?

    Ich danke euch im Voraus schon mal
    Grüße
    eine hilfesuchende Mietern


  • - Muss mir der VM bzw die Hausverwaltung auf Nachfrage ein Dokument senden, dass belegt, dass der Balkon so marode ist, dass ich ihn nicht betreten darf? Irgendwoher muss ja schließlich diese Erkenntnis herkommen.


    Ein Dokument wird dazu nicht gebraucht. Aber nehmen sie mal das Schreiben und sprechen Sie damit bei der Hausverwaltung vor und dort erhalten Sie auch die notwendigen Erklärungen. Mein Gott, wer soll hier wissen, was da zu reparieren ist?

    Zitat

    - Wie ist der Abstellraum bei einer Mietminderung zu berücksichtigen?


    Kann nicht berücksichtigt werrden, da Sie einen solchen nicht gemietet haben.
    Wenn Sie damit den Balkon meinen? JA!

    Zitat

    - Kann ich eine Mietminderung auch rückwirkend, praktisch ab Datum des Schreibens, geltend machen?


    Theoretisch ja, aber dann dürften Sie diesen auch wirklich nicht mehr betreten.

    Also zuerst immer eine Erklärung von der HV anfordern; dann weiteres unternehmen.

  • Mietminderung weil der Balkon nicht genutzt werden kann ist möglich.

    Aber Du wirst staunen wie wenig das ist. Ein Betrag über den der Vermieter nur müde lächelt.

    Angenommen:

    Gesamtmiete 600 €

    Gesamtwohnfläche 60 m²

    davon anrechenbare Balkonfläche 3 m²

    Dann entfallen auf den Balkon 30 € Miete monatlich.

    Und nur auf diesen Teil dürftest Du die Miete mindern.

    Angenommen um 3 %. Das wären dann für einen kompletten Monat der z. B. 31 Tage hat 0,90 €.

    Mietminderung ist ab dem Tag möglich ab dem der Mangel besteht.

  • Hallo Hilfesuchend2016,

    "ich erhielt im März ein Schreiben, das besagt, dass ich diesen nun nicht mehr betreten dürfe, es müssen Reparaturen getätigt werden. Es gäbe noch keinen Termin. Punkt - mehr nicht."
    - Nach nachvollziehbaren Gründen haste nicht gefragt?

    "Erschwerend kommt hinzu, dass mein Abstellraum auf dem Balkon ist"
    - Ein eigens von Dir installierter Abstellraum ODER Bestandteil der Mietsache?

    "Muss mir der VM bzw die Hausverwaltung auf Nachfrage ein Dokument senden, dass belegt, dass der Balkon so marode ist, dass ich ihn nicht betreten darf?"
    - Nein.

    "Irgendwoher muss ja schließlich diese Erkenntnis herkommen."
    - Daher meine o.a. 1. Frage.

    "Wie ist der Abstellraum bei einer Mietminderung zu berücksichtigen?"
    - Daher meine o.a. 2. Frage.

    "Kann ich eine Mietminderung auch rückwirkend, praktisch ab Datum des Schreibens, geltend machen?"
    - Ja.

    "Sollte ich mich für eine Mietminderung entscheiden ..."
    - Prozentual möglich mit der halben Balkonfläche.

    "würde ich wohl oder übel einen Anwalt zu Rate ziehen müssen, ..."
    - Na klar, 500€ Anwaltskosten vs. 10€ Mietminderung...:rolleyes:

    "lohnt es sich dann jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Würde die überhaupt greifen?"
    - Nein und nein.

    "Ich danke euch im Voraus schon mal"
    - Gerne, und berichte uns gelegentlich über den Fortgang.

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