Hallo an alle!
Ich bin neu hier und habe eine Frage, wozu ich leider trotz jetzt langer Suche noch keine Antwort gefunden habe.
Meine Wohnung befindet sich in einem kleinen Haus mit nur 6 Parteien und zu jeder Wohnung gehört ein Balkon, ich erhielt im März ein Schreiben, das besagt, dass ich diesen nun nicht mehr betreten dürfe, es müssen Reparaturen getätigt werden. Es gäbe noch keinen Termin. Punkt - mehr nicht.
Es hat sich hier niemand den Balkon angesehen und irgendwas geprüft oder so, sondern es kam einfach dieses Schreiben. Optisch ist der Balkon nicht beschädigt oder weißt irgendwelche Mängel auf, denn ich war die Tage vor dem Schreiben auch drauf und nichts ist zu sehen, nicht mal wackelige Bretter oder irgendwas, das Holz ist stabil, denn ich hab am Balkon an dem Geländer gelehnt und alles tutti sozusagen.
Erschwerend kommt hinzu, dass mein Abstellraum auf dem Balkon ist und auf Grund des Verbotes, komme ich nun nicht an meine Sachen, es sei denn ich ignoriere den Brief und gehe einfach hin. Es befinden sich jetzt nicht Dinge des täglichen Gebrauches dort, aber hin und wieder, sagen wir 2-3 Mal mindestens im Monat muss ich da ran (Werkzeug liegt dort u. a. auch).
Meine Fragen:
- Muss mir der VM bzw die Hausverwaltung auf Nachfrage ein Dokument senden, dass belegt, dass der Balkon so marode ist, dass ich ihn nicht betreten darf? Irgendwoher muss ja schließlich diese Erkenntnis herkommen.
- Wie ist der Abstellraum bei einer Mietminderung zu berücksichtigen?
- Kann ich eine Mietminderung auch rückwirkend, praktisch ab Datum des Schreibens, geltend machen?
Sollte ich mich für eine Mietminderung entscheiden würde ich wohl oder übel einen Anwalt zu Rate ziehen müssen, denn die Hausverwaltung schätze ich schon so ein, dass die nicht einfach hinnehmen, wenn ich sage X Prozent sind dann jetzt gekürzt etc. auch das kostet Geld - lohnt es sich dann jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Würde die überhaupt greifen?
Ich danke euch im Voraus schon mal
Grüße
eine hilfesuchende Mietern