Nachmieter will kurzfristig nicht Mieten

  • Folgender Fall: Wir ziehen zum 01.06. In eine 3 zimmer wohnung und haben einen Nachmieter gestellt!!!! Dieser rief mich heute an dass er jetzt doch nicht mehr will obwohl er denn Mietvertrag zum 01.06. Schon unterzeichnet hat und nur noch die Unterschrift des Geschäftsführers der Wohnbau fehlt und dieses zum kommenden Donnerstag passieren soll!!! Wie ist da die Rechtslage? Geht der Rücktritt und wir müssen jetzt doch weiter zahlen oder ist er vertraglich verpflichtet nach seiner Unterschrift?

  • Ebenfalls ohne Gruss.

    MaikSofiaLeyla:

    "Wir ziehen zum 01.06. In eine 3 zimmer wohnung und haben einen Nachmieter gestellt!!!!"
    - Auch mit vier Ausrufezeichen wird dieser Satz nicht wirkungsvoller. - Hat der VM Euch ggü vertraglich zugesichert, dass er genau diesen NM zum 1.6. akzeptiert?

    "Dieser rief mich heute an dass er jetzt doch nicht mehr will obwohl er denn Mietvertrag zum 01.06. Schon unterzeichnet hat und nur noch die Unterschrift des Geschäftsführers der Wohnbau fehlt und dieses zum kommenden Donnerstag passieren soll!!!"
    - Also hat der (geplante) NM doch noch gar keinen (gültigen) Mietvertrag. Ihr seid da also "aussen vor".

    "Wie ist da die Rechtslage? Geht der Rücktritt und wir müssen jetzt doch weiter zahlen oder ist er vertraglich verpflichtet nach seiner Unterschrift?"
    - Das wäre ein Vertragsverhältnis zwischen zwei ANDEREN Parteien, aus dem IHR keine Rechte ableiten könnt.

  • Ja dass hat er! Er hat ihm denn Mietvertrag ja schon zu gesendet denn der Nachmieter auch unterschrieben hat! Nur jetzt will er nicht mehr und meint das ginge so einfach trotz das er unterschrieben hat weil der Geschäftsführer ja erst Donnerstag unterschreibt!

    Meine Frage ist nur jetzt ist er an denn Vertrag gebunden oder müssen wir jetzt 3 Monate weiter zahlen und er ist fein raus aus der Sache?

  • MaikSofiaLeyla:

    "Ja dass hat er! Er hat ihm denn Mietvertrag ja schon zu gesendet denn der Nachmieter auch unterschrieben hat!"
    - Ein gültiger Vertrag hat IMMER ZWEI Unterschriften. Ist Euer derzeiter MV überhaupt gekündigt? Von wem zu welchem Termin?

    "Nur jetzt will er nicht mehr und meint das ginge so einfach trotz das er unterschrieben hat weil der Geschäftsführer ja erst Donnerstag unterschreibt!"
    - Dann warte doch mal den Donnerstag ab und berichte dann wieder.

    "Meine Frage ist nur jetzt ist er an denn Vertrag gebunden ..."
    - Ein gültiger Vertrag hat IMMER ZWEI Unterschriften. Also ist nicht.

    "müssen wir jetzt 3 Monate weiter zahlen und er ist fein raus aus der Sache?"
    - Ich meine: JA.

  • "unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt"
    - Soll das heissen, dass Ihr die Wohnung, da ein NM in Aussicht war, zum 1.6. gekündigt hattet?

    "ansonsten wäre es der 01.08.!"
    - Wann hattet Ihr gekündigt? Genauer: Wann hat der VM die Kündigung bekommen?
    Nebenbei: Wohnraummietverhältnisse enden IMMER zum Monatsablauf.

    "Was ist mit dem Mündlichen Mietvertrag?"
    - Es wird Euch wohl nicht gelingen aus einem mdl. MV zw. anderen Parteien irgendwelche Rechte abzuleiten...

    "Eigentlich müsste das doch in diesem Moment ziehen oder? So das er an seine zusage und dem schriftlichen und telefonieschen Kontakt zum Vm an den Vertrag gebunden ist oder?"
    - Wie ich bereits sagte... Warte den Do ab und kontaktiere den VM. Der wird Dir sagen, was Sache ist.

  • unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt ansonsten wäre es der 01.08.!

    Irrtum 1: Ich verstehe das so: Sie haben den Mietvertrag zum 1.6 gekündigt, obwohl die gesetzliche Kündigungsfrist zum 31. Juli korrekt gewesen wäre. Also ist diese Kündigung wirkungslos.

    Irrtum 2: Wenn für das Mietverhältnis ein schriftlicher Mietvertrag vorgesehen ist, das muß ein solcher auch scgriftlich erfolgen.
    Daraus plötzlich einen mündlichen Vertrag zu offerieren, geht schon deshalb nicht, weil der andere Partner zustimmen müsste.
    Ein mündlicher Vertrag muß auch von beiden Partnern angestrebt worden sein.
    Eine mündliche Zusage ersetzt nicht die Unterschrift unter einen ursprünglich vorgesehenen schriftlichen Vertrag.

  • Hey benny Danke erstmal für die antworten �� unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt ansonsten wäre es der 01.08.! Was ist mit dem Mündlichen Mietvertrag? Eigentlich müsste das doch in diesem Moment ziehen oder? So das er an seine zusage und dem schriftlichen und telefonieschen Kontakt zum Vm an den Vertrag gebunden ist oder?


    Hat der Vermieter Eure Kündigung zum 31.05. bestätigt bzw. Euch zu dem Termin aus dem Vertrag entlassen?

    Ich vermute mal nicht.

    Folglich läuft Euer Vertrag bis 31.07., wenn der Vermieter jetzt den, schon vom Nachmieter unterschriebenen, nicht unterschreibt.

    Was er vermutlich auch nicht tun wird.

    Mündlicher Mietvertrag? Wo kommt der denn her?

  • Hey benny Danke erstmal für die antworten �� unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt ansonsten wäre es der 01.08.! Was ist mit dem Mündlichen Mietvertrag? Eigentlich müsste das doch in diesem Moment ziehen oder? So das er an seine zusage und dem schriftlichen und telefonieschen Kontakt zum Vm an den Vertrag gebunden ist oder?


    Hat das der Vermieter das so bestätigt bzw. Euch zum 31.05. aus dem Vertrag entlassen?

    Ich vermute mal nicht.

    Unterschreibt der Vermieter jetzt den Mietvertrag mit dem vorgeschlagenen Interessenten ist dieser wirksam und Ihr seid raus.

    Unterschreibt der Vermieter nicht seid Ihr bis 31.07. an Euren Vertrag gebunden.

    Wo kommt denn da jetzt ein mündlicher Mietvertrag her?

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