Untermietverhältnis

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen interessanten Fall zu einem Untermietverhältnis einer Wohnung und würde gerne eure Einschätzungen einholen:

    Vor ca. 2.5 Jahren (Okt 2013) hat mich eine Freundin gefragt, ob ich gerne Ihre Wohnung für 1 Jahr übernehmen möchte, da sie für ein Jahr ins Ausland geht aber ihre Wohnung wegen der niedrigen Miete und der guten Lage nicht kündigen möchte. Ich willigte ein und wir schlossen einen Untermietvertrag ab. Der Vermieter/Eigentümer willigte diesem ein. Soweit müsste rechtlich ja alles in Ordnung sein. Jetzt wird es aber etwas komplizierter.

    Meine Bekannte meldete sich nach ca. 9 Monaten und erwähnte, dass Sie wohl noch länger im Ausland bleiben würde und dass ich die Wohnung gerne noch länger haben könnte wenn ich möchte. Ich willigte ein. Wir haben keinen neuen Untermietvertrag abgeschlossen da wir uns vertrauen und uns gut kennen. Auch den Vermieter/Eigentümer haben zuerst nicht informiert. Bei einem Telefonat zwischen dem Vermieter/Eigentümer und mir kamen wir schließlich auf das Thema und ich erwähnte beiläufig, dass die eigentliche Mieterin noch etwas im Ausland bleiben wird und ich die Wohnung noch weiterhin nutzen würde. Man war am Telefon zwar nicht begeistert davon, dass wir nicht schon vorher darüber informiert hatten, allerdings sagte man mir man würde jetzt festhalten, dass das Untermietverhältnis also erstmal unbefristet weiterlaufen würde.

    Im Jahr 2015 teilte mir meine Bekannte dann mit, dass sie wohl für insgesamt mindestens 5 Jahre im Ausland bleiben wird und stellte mir frei, ob ich noch weiterhin zur Untermiete bei ihr in der Wohnung bleiben möchte oder ob ich eine Anfrage bzgl. Mietvertragsübernahme stellen möchte. Zuerst entschied ich mich weiterhin zur Untermiete bei ihr zu wohnen.

    Vor kurzem beschloss ich beim Vermieter/Eigentümer anzufragen, ob ich denn die Wohnung/den Mietvertrag übernehmen könne wenn meine nun jahrelang verreiste Bekannte dem zustimmt (das hat sie mir ja zugesagt).

    Man sagte mir am Telefon, dass es absolut nicht gewiss sei, dass ich die Wohnung nach Kündigung des eigentlichen Mieters bekommen würde weil man eventuell sanieren möchte und es sehr viele Anfragen und eine sehr lange Warteliste für die Wohnungen gibt. Darüber hinaus sei es zu hinterfragen, (Zitat:) "ob es überhaupt rechtens sei, dass ich schon so lange (2,5 Jahre) in der Wohnung zur Untermiete wohne."

    Mir stellt sich also jetzt die Frage wie ich handeln soll, sodass ich die größten Chancen habe in der Wohnung bleiben zu können.

    Folgende Fragen stellen sich mir diesbezüglich:

    Gibt es eine Begrenzung der Laufzeit des Untermietvertrages in Wohnungen?

    Kann der Vermieter/Eigentümer meiner Bekannten den Mietvertrag kündigen weil wir nur beiläufig erwähnt haben, dass wir das Untermietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter laufen lassen?

    Wäre es eine Möglichkeit einen neuen Untermietvertrag für 1-2 Jahre abzuschließen oder ist das gar nicht notwendig weil ja bereits ein unbefristetes Untermietverhältnis besteht und dies ja auch vom Vermieter/Eigentümer so vermerkt wurde?


    Über zahlreiche Tipps und Handlungsvorschläge bin ich sehr sehr dankbar :cool:!

    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen interessanten Fall zu einem Untermietverhältnis einer Wohnung und würde gerne eure Einschätzungen einholen:


    Über zahlreiche Tipps und Handlungsvorschläge bin ich sehr sehr dankbar :cool:!

    Viele Grüße

    Hallo,

    der erste Schritt ist ja schon gemacht, im nächsten solltest du den Vermieter einmal einladen um ihm dann deine Unterlagen für die Bewerbung um die Wohnung anzubieten, eine Mieterselbstauskunft, Lohnabrechnungen, unter Umständen eine Schufa-Auskunft, damit er sieht, das weis er nämlich nicht, dass du solvent genug bist die Wohnung anzumieten und die Mietsache nicht heruntergewirtschaftet ist von dir, ok.

    Dann muss zwischen Hauptmieter und Vermieter ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden und du kannst dann mit dem Vermieter wenn er damit einverstanden ist einen eigenen Mietvertrag schließen.

    Eine zeitliche Begrenzung von Untermiete kenne ich nicht, zudem sollte der einstige Untermietvertag sich in einen unbefristeten gewandelt haben.

    Ich denke das fruchtet schon beim Vermieter hier gleich mal in die Offensive zu gehen damit er sieht dass du ein zuverlässiger Mieter bist.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider hat mir der Vermieter/Eigentümer ja schon ein bisschen das Gefühl gegeben, dass ich bei einer Nachvermietung vielleicht nicht zum Zuge komme, da ich 1. ganz unten auf der Warteliste stehe und 2. die Wohnung eventuell saniert werden soll und das natürlich nur geht, wenn die Wohnung für mehrere Wochen komplett leer steht.

    Selbstverständlich ist die von Ihnen dargestellte Vorgehensweise auch meine erste Priorität, aber ich frage mich eben ob es noch einen "Alternativplan" gibt, falls mir im nächsten Gespräch mit Vermieter/Eigentümer nochmal deutlicher gesagt wird, dass ich mir bei Kündigung meiner Bekannten keine Hoffnung auf die Wohnung machen sollte.

    VG

  • Hallo BHShuber,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider hat mir der Vermieter/Eigentümer ja schon ein bisschen das Gefühl gegeben, dass ich bei einer Nachvermietung vielleicht nicht zum Zuge komme, da ich 1. ganz unten auf der Warteliste stehe und 2. die Wohnung eventuell saniert werden soll und das natürlich nur geht, wenn die Wohnung für mehrere Wochen komplett leer steht.

    Selbstverständlich ist die von Ihnen dargestellte Vorgehensweise auch meine erste Priorität, aber ich frage mich eben ob es noch einen "Alternativplan" gibt, falls mir im nächsten Gespräch mit Vermieter/Eigentümer nochmal deutlicher gesagt wird, dass ich mir bei Kündigung meiner Bekannten keine Hoffnung auf die Wohnung machen sollte.

    VG

    Hallo,

    einzig und alleine der Vermieter entscheidet ob du bleiben kannst mit neuem Mietvertrag oder nicht, es gibt keine Alternative und auch keine rechtliche Handhabe für dich.

    Was der Vermieter hier von sich gegeben hat ist die nackte Unsicherheit über die Vorkommnisse, einmal nur ein Jahr, dann weiter und dann 5 Jahre und nun ganz, du kannst dir sicherlich vorstellen, dass dem Vermieter hier ein wenig mulmig zumute ist.

    Nun ist es deine Aufgabe, genau diese Unsicherheit zu zerstreuen, genau so wie ich es beschrieben habe, dann klappts hoffentlich auch mit dem Mietvertrag!

    Gruß
    BHShuber

  • Meinem Vorredner mich anschliessend, darf ich noch erwähnen, dass die Mieterin unrecht handelt, denn was sie macht, ist keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung der (kompletten?) Mietsache.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. Mai 2016 um 19:06)

  • Meinem Vorredner mich anschliessend, darf ich noch erwähnen, dass die Mieterin unrecht handelt, denn was sie macht, ist keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung der (kompletten?) Mietsache.

    Untermiete

    Es sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Die vollständige Unterrvermietung des gesamten Wohnraums. 2. Die Untervermietung eines Teils des Mietobjektes.

    Die Untervermietung des gesamten Wohnraums bedarf der Erlaubnis des Vermieters.Das gilt auch dann, wenn der Mieter ausziehen will und ein Angehöriger/Freund in der Wohnung bleiben soll. (OLG Frankfurt RE WuM 88,395)

    Ich denke, mit "Gebrauchsüberlassung" ist gemeint, dass ich als M. einen x-beliebigen meine Wohnung gänzlich überlasse.

    Kann man das so verstehen?

  • Ich denke, mit "Gebrauchsüberlassung" ist gemeint, dass ich als M. einen x-beliebigen meine Wohnung gänzlich überlasse.
    Kann man das so verstehen?


    Ich denke, dass die Grenzen dazwischen situativ bedingt auch fliessend sein könnten.

  • Untermiete

    Es sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Die vollständige Unterrvermietung des gesamten Wohnraums. 2. Die Untervermietung eines Teils des Mietobjektes.

    Die Untervermietung des gesamten Wohnraums bedarf der Erlaubnis des Vermieters.Das gilt auch dann, wenn der Mieter ausziehen will und ein Angehöriger/Freund in der Wohnung bleiben soll. (OLG Frankfurt RE WuM 88,395)

    Ich denke, mit "Gebrauchsüberlassung" ist gemeint, dass ich als M. einen x-beliebigen meine Wohnung gänzlich überlasse.

    Kann man das so verstehen?

    Hallo,

    die Frage stellt sich erst gar nicht, denn für den Vermieter ob Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung dieselben Grundsätze gelten, falls er die Wohnung räumen müsste, muss er sowohl dem Untermieter als auch dem Gebrauchsnehmer ebenfalls einen Räumungstitel erwirkt gegen die nutzende Person zustellen.

    Da hier aber der Vermieter im Bilde ist und die Gebrauchsüberlassung erlaubt hat, sehe ich keinen Grund Mäusedreck zu spalten!

    Gruß
    BHShuber

  • Meinem Vorredner mich anschliessend, darf ich noch erwähnen, dass die Mieterin unrecht handelt, denn was sie macht, ist keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung der (kompletten?) Mietsache.

    Es ging um die Begriffsklärung "Gebrauchsüberlassung" und weniger um Mäusedreck spalten.
    Eine Untervermietung muss der Mieter dem Vermieter anzeigen, bei einer unberechtigten Gebrauchsüberlassung wird er das nicht tun und sich so ins Unrecht setzen.

    Ich meine nicht, dass sich die Mieterin hier unrecht verhält, VM und Mieterin haben diesen Sachverhalt ja ausgehandelt und alle waren damit einverstanden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Banane (19. Mai 2016 um 15:34)

  • Hallo,

    die Frage stellt sich erst gar nicht, denn für den Vermieter ob Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung dieselben Grundsätze gelten, falls er die Wohnung räumen müsste, muss er sowohl dem Untermieter als auch dem Gebrauchsnehmer ebenfalls einen Räumungstitel erwirkt gegen die nutzende Person zustellen.

    Da hier aber der Vermieter im Bilde ist und die Gebrauchsüberlassung erlaubt hat, sehe ich keinen Grund Mäusedreck zu spalten!

    Gruß
    BHShuber

    Hier nochmals meine Frage: Den Untermieter muss der Mieter dem VM melden, den sog."blinden Passagier" meldet er dem Vermietr nicht. So könnte der VM tatsächlich bei einer Räumung nur den gemeldeten Untermieter auch nennen, den letztgenannten eben nicht, weil er von dem offiziell garnichts weiss.?

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