Beiträge von massimodesertocampo

    Hallo BHShuber,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider hat mir der Vermieter/Eigentümer ja schon ein bisschen das Gefühl gegeben, dass ich bei einer Nachvermietung vielleicht nicht zum Zuge komme, da ich 1. ganz unten auf der Warteliste stehe und 2. die Wohnung eventuell saniert werden soll und das natürlich nur geht, wenn die Wohnung für mehrere Wochen komplett leer steht.

    Selbstverständlich ist die von Ihnen dargestellte Vorgehensweise auch meine erste Priorität, aber ich frage mich eben ob es noch einen "Alternativplan" gibt, falls mir im nächsten Gespräch mit Vermieter/Eigentümer nochmal deutlicher gesagt wird, dass ich mir bei Kündigung meiner Bekannten keine Hoffnung auf die Wohnung machen sollte.

    VG

    Hallo zusammen,

    ich habe hier einen interessanten Fall zu einem Untermietverhältnis einer Wohnung und würde gerne eure Einschätzungen einholen:

    Vor ca. 2.5 Jahren (Okt 2013) hat mich eine Freundin gefragt, ob ich gerne Ihre Wohnung für 1 Jahr übernehmen möchte, da sie für ein Jahr ins Ausland geht aber ihre Wohnung wegen der niedrigen Miete und der guten Lage nicht kündigen möchte. Ich willigte ein und wir schlossen einen Untermietvertrag ab. Der Vermieter/Eigentümer willigte diesem ein. Soweit müsste rechtlich ja alles in Ordnung sein. Jetzt wird es aber etwas komplizierter.

    Meine Bekannte meldete sich nach ca. 9 Monaten und erwähnte, dass Sie wohl noch länger im Ausland bleiben würde und dass ich die Wohnung gerne noch länger haben könnte wenn ich möchte. Ich willigte ein. Wir haben keinen neuen Untermietvertrag abgeschlossen da wir uns vertrauen und uns gut kennen. Auch den Vermieter/Eigentümer haben zuerst nicht informiert. Bei einem Telefonat zwischen dem Vermieter/Eigentümer und mir kamen wir schließlich auf das Thema und ich erwähnte beiläufig, dass die eigentliche Mieterin noch etwas im Ausland bleiben wird und ich die Wohnung noch weiterhin nutzen würde. Man war am Telefon zwar nicht begeistert davon, dass wir nicht schon vorher darüber informiert hatten, allerdings sagte man mir man würde jetzt festhalten, dass das Untermietverhältnis also erstmal unbefristet weiterlaufen würde.

    Im Jahr 2015 teilte mir meine Bekannte dann mit, dass sie wohl für insgesamt mindestens 5 Jahre im Ausland bleiben wird und stellte mir frei, ob ich noch weiterhin zur Untermiete bei ihr in der Wohnung bleiben möchte oder ob ich eine Anfrage bzgl. Mietvertragsübernahme stellen möchte. Zuerst entschied ich mich weiterhin zur Untermiete bei ihr zu wohnen.

    Vor kurzem beschloss ich beim Vermieter/Eigentümer anzufragen, ob ich denn die Wohnung/den Mietvertrag übernehmen könne wenn meine nun jahrelang verreiste Bekannte dem zustimmt (das hat sie mir ja zugesagt).

    Man sagte mir am Telefon, dass es absolut nicht gewiss sei, dass ich die Wohnung nach Kündigung des eigentlichen Mieters bekommen würde weil man eventuell sanieren möchte und es sehr viele Anfragen und eine sehr lange Warteliste für die Wohnungen gibt. Darüber hinaus sei es zu hinterfragen, (Zitat:) "ob es überhaupt rechtens sei, dass ich schon so lange (2,5 Jahre) in der Wohnung zur Untermiete wohne."

    Mir stellt sich also jetzt die Frage wie ich handeln soll, sodass ich die größten Chancen habe in der Wohnung bleiben zu können.

    Folgende Fragen stellen sich mir diesbezüglich:

    Gibt es eine Begrenzung der Laufzeit des Untermietvertrages in Wohnungen?

    Kann der Vermieter/Eigentümer meiner Bekannten den Mietvertrag kündigen weil wir nur beiläufig erwähnt haben, dass wir das Untermietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter laufen lassen?

    Wäre es eine Möglichkeit einen neuen Untermietvertrag für 1-2 Jahre abzuschließen oder ist das gar nicht notwendig weil ja bereits ein unbefristetes Untermietverhältnis besteht und dies ja auch vom Vermieter/Eigentümer so vermerkt wurde?


    Über zahlreiche Tipps und Handlungsvorschläge bin ich sehr sehr dankbar :cool:!

    Viele Grüße

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