Mieterhöhung, erhöhte Betriebskosten

  • Hallo,
    hoffentlich kann mir jemand bei folgendem Problem helfen.

    Mein Vermieter möchte die Warmmiete zum 01.01.2011 von 670 auf 720 Euro anheben. Dies wird mit erhöhten Betriebskosten (wahrscheinlich Heizkosten) begründet.

    Zum 01.06.2010 wurde außerdem bereits die Netto-Kaltmiete von 455 auf 505 Euro erhöht. (Dies war mit Mietspiegel, 20%, Kappungsgrenze usw. nmM ausreichend begründet.)

    Zusätzlich mit der Erhöhung der Warmmiete wird außerdem eine Nachzahlung für 2009 in Höhe von 625 Euro verlangt. (2008 mußte ich nichts nachzahlen.)

    Diese mehrfachen Erhöhungen und extremen Nachzahlungen kommen mir etwas seltsam vor.

    Ich wäre sehr glücklich, wenn mir hier jemand helfen könnte - auch wenn mir nur die Rechtmäßigkeit bestätigt wird.
    Vielen Dank

  • Hallo Mr.Mint,

    habe mir erlaubt, die Absätze umzupositionieren.

    "Zum 01.06.2010 wurde [außerdem bereits] die Netto-Kaltmiete von 455 auf 505 Euro erhöht. (Dies war mit Mietspiegel, 20%, Kappungsgrenze usw. nmM ausreichend begründet.)"
    Scheint ja dann wohl i.O. zu sein, dieses Thema ist somit erledigt.

    "[Zusätzlich mit der Erhöhung der Warmmiete] wird außerdem eine Nachzahlung für 2009 in Höhe von 625 Euro verlangt. (2008 mußte ich nichts nachzahlen.)"
    Das scheint ja wohl die Betriebskostenabrechnung 2009 zu sein. Ist die Abrechnung denn so korrekt?

    "Mein Vermieter möchte die Warmmiete zum 01.01.2011 von 670 auf 720 Euro anheben. Dies wird mit erhöhten Betriebskosten (wahrscheinlich Heizkosten) begründet."
    Bei 625€ Betrk Nachforderung macht das pro Monat 52€ aus. Die Erhöhung des monatlichen Abschlags um 50€ ist da noch sehr "kulant", wodurch Du Dich bei der nächsten BetrkAbrechnung auf eine weitere Nachzahlung gefasst machen musst...

  • Da die Vorauszahlungen der Betriebskosten zu gering waren, warum sonst müssen Sie soviel nachzahlen, ist die Erhöhung dieser Zahlungen mehr oder weniger Pflicht des Vermieters. Zum einen müsste er wieder mit einer solchen Summe in Vorleistung gehen, zum anderen erspart es Ihnen zukünftig eine Nachzahlung in ähnlicher Höhe.

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