Mietminderung - Gerechtfertigt oder nicht?

  • Hallo liebes Forengemeinde, ich habe hier ein Anliegen und möchte gern eure Meinung hören.
    Der Text ist Fiktiv geschrieben, um Personen und Firmen Annonymisiert zu lassen.

    Folgende Situation um es zu verstehen beginne ich am Anfang an:
    Der Mieter hat Ordnungsgemäß im März 2014 zwei Mängel an den Vermieter in Schriftform Informiert.
    (Defekte Haustür und Klingelanlage)
    Der Vermieter hat nicht reagiert. Somit hat der Mieter im April 2014 noch einmal geschrieben, mit einer Fristsetzung zum Ende April auf eine Mängelbeseitigung. Auch da keine Reaktion. Dann hat der Mieter im Mai noch eine Frist zum Ende Mai gesetzt, andernfalls wird eine Mietminderung durchgesetzt. Immer noch keine Reaktion von Vermieter.
    Dann hat der Mieter im Juni 2014 eine Mietminderung durchgesetzt Berechnend nach Folgenden Urteilen:
    Klingelanlage 5% - LG Berlin, Urteil vom 02.12.1991 - 67 S 364/91 - und
    Haustür 3% - AG Berlin-Neukölln MM 1988, 151 –
    Also insgesamt 8 % von der Kaltmiete, hat der Mieter mit der Mietminderung bis zur Mängelbeseitigung begonnen.
    Erst mal keine Reaktion vom Vermieter. Im August 2014 hat der Mieter eine Neue Klingelanlage an der Haustür festgestellt, nach Prüfen auf Funktion, stellte der Mieter fest dass die Klingelanlage weiterhin nicht Funktioniert.

    Im September 2014 erhielt der Mieter die Jährliche Nebenkostenabrechnung, was ihm besonders auffiel waren die hohen Sperrmüllentsorgungskosten. Die dadurch entstanden sind, weil durch die defekte Haustür die weit offen und für jedermann bis zum Hof einsehbar ist, haben sich mittlerweile in der Zeit fremde Menschen in den Müll Containern gewühlt und im Hof Müll hinterlassen. Ob andere Mieter auch Müll hinterlassen haben kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ein Polizeieinsatz hat es auch schon gegeben weil Süchtige im Hof Drogen konsumiert haben. Dann konnte der Mieter sogar eine dreiste Straftat verfolgen. Auf dem Weg zum Supermarkt bemerkte der Mieter einen Werkstattwagen auf der Straße, wo die Arbeiter zwei Regale mit Werkzeug ausgeladen haben. Nichts Besonderes, dachte sich der Mieter, jedoch beim Rückkehr vom Supermarkt stellte der Mieter auf dem Hof die zwei Regale mit den Werkzeugen fest und bei näheren betrachten handelte es sich um Schrott. Nur eine Minute früher und der Mieter hätte die dreiste Tat mit Firmennamen und Autokennzeichen notieren können.

    Im Laufe der Zeit hat der Mieter allerdings feststellen müssen, das die Klingelanlage bei anderen Mietern im Hause doch Funktioniert, nur bei Ihm nicht. Als der Mieter beschließen wollte diesbezüglich an den Vermieter zu wenden, erhielt er am 24. Oktober 2014 ein Schreiben des Vermieters, der Mieter war zum Termin am 01. August 2014 nicht anwesend, daher konnte die Klingelanlage nicht Programmiert werden und wies den Mieter sich bei der Firma „xyz“ wegen der Programmierung zu wenden. Was der Mieter auch am nächsten Tag durchführte und somit auch ab sofort die Mietminderung stoppte.
    Dem Mieter war jedoch der Termin zum 01. August 2014 nicht bekannt, wie dieser Termin zustande kam, ob jeder Mieter Persönlich angeschrieben wurde, oder ob es ein Aushang gab ist dem Mieter unbekannt. Einen Brief hat der Mieter nicht erhalten und sollte es einen Aushang gegeben haben, sollte man davon ausgehen das solch ein Termin mehrere Tage im Voraus Bekannt gegeben wird, es sei denn das dieser Aushang entfernt wurde. Da der Mieter am 01. August 2014 Arbeiten ging, Konnte die Programmierung nicht durchgeführt werden und obwohl die Firma „xyz“ auf der anderen Straßenseite, gegenüber des Hauses des Mieters steht, wurde auch kein weiter versuch oder irgendeine kurze Mitteilung an den Mieter durchgeführt.

    Der Mieter schrieb den Vermieter an, das er die Mietminderung von 5% (Klingelanlage) gestoppt habe, jedoch die 3% für defekte Haustür weiterhin besteht, da der Mangel bisher noch nicht beseitigt wurde. Außerdem klärte der Mieter seine Beobachtung der Lage des Mülls auf dem Hof und setzte folgende Mitteilung:

    Zitat

    Hat es sich eingebürgert, dass die Mieter ihren Sperrmüll illegal auf dem Grundstück oder im Keller deponieren, ist es dem Vermieter nach Ansicht des AG Neukölln (GE 2000, 415) nicht zuzumuten, immer wieder den Schuldigen zu suchen. Die Kosten dürfen dann auf alle Mieter umgelegt werden. In diesem Fall muss sich der Vermieter aber bemühen, das Abstellen von Sperrmüll zu verhindern. Andernfalls kann er die Entsorgungskosten nicht umlegen (LG Berlin GE 98, 681; ZMR 95, 353).

    Sollte der Vermieter weiterhin den Mangel der Haustür nicht beseitigen, wären die Entsorgungskosten auf die Mieter umlegen ungerechtfertigt, wenn jeder nicht Bewohner Zugang zum Hof hat und weiterhin Müll abgelegt werden kann. Daher werden die Entsorgungskosten auch nur unter Vorbehalt gezahlt. Aber wie bisher auch, keine Reaktion vom Vermieter. Irgendwann im Februar 2015 konnte der Mieter feststellen, dass irgendwas an der Haustür gearbeitet wurde. Zerschlagene scheibe wurde ersetzt, neuer Einsteckschloss eingebaut, sowie der Elektronische Türöffner repariert. Da die Haustür aber täglich weit offen und mit einem Haken eingerastet war, konnte der Mieter nicht feststellen wann genau die Reparatur beendet wurde. Also hat der Mieter beim Feststellen, die Mietminderung von sich gestoppt. Kein Protokoll, keine Mitteilung irgendeiner Art, nichts ist vom Vermieter gekommen. Alles schön und Gut, gerade als Ruhe wieder einkehren sollte, stand der Mieter wenige Tage später vor der Haustür ausgesperrt, weil ein abgebrochener Teil eines Schlüssels im Schloss steckte.
    Der Mieter hatte aber nicht mehr die Kraft und Lust dagegen wieder vorzugehen, da ja vom Vermieter eh keine Reaktion kommt, beschloss der Mieter dagegen nichts mehr zu unternehmen. Aber im Laufe der Zeit konnte es Selbstverständlich nichts anderes wie bisher der Müll im Hof ansammeln, da Haustür ja weit offen und für jedermann zugänglich ist. Auch obdachlose haben sich im Dachboden eingenistet, wobei die Tür zum Dachboden eingebrochen wurde, bis ein Nachbar Rauchgeruch feststellen musste, weil der obdachlose mit offenen Feuer schlief. Die Polizei wurde mehrmals eingesetzt um den obdachlosen vom Haus zu verweisen, doch dieser kam immer wieder. Bis nach über einen halben Jahr ein Neues Schloss einsetzt wurde, nur half dies nicht wirklich, da der obdachlose dann vor dem Dachboden Eingang an der Treppe schlief.

    Dann im September 2015 wie jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung und wieder Sperrmüllkosten auf die Mieter umgelegt, obwohl der Mieter diesbezüglich gewarnt und unter Vorbehalt gezahlt hat, hat der Vermieter nichts dagegen unternommen das Abstellen des Sperrmülls zu verhindern. Inzwischen ist es Mai 2016, die Haustür ist immer noch defekt, der Müll sammelt sich fortwährend auf Kosten der Mieter.

    Aber jetzt kommt die Krönung.
    Im Mai 2016 erhält der Mieter einen Brief vom Vermieter, in dem steht:

    Zitat

    Leider konnten wir erst jetzt Bezug auf ihr Schreiben vom Mai 2014 nehmen. Die Mietminderung für die Klingelanlage und Haustür von 8% akzeptieren wir eingeschränkt.
    Sie wurden am 24. Oktober angemahnt sich mit Firma „xyz“ in Verbindung zu setzen, da die Firma „xyz“ die Klingelanlage bei Ihnen am 01. August 2014 nicht Programmieren konnte. Sie waren nicht berechtigt ab dem 01. August 2014 die Miete weiterhin zu mindern, da der Mangel aufgrund Ihres Verschuldens nicht behoben werden konnte. Hierzu erhalten Sie zum Beweis eine Kopie der Rechnung. Ebenso war die Mietminderung für Februar 2015 nicht berechtigt, da die Haustür durch die Firma „abc“ am 27. Januar 2015 repariert wurde. Als Anlage erhalten Sie eine Kopie der Rechnung.
    Wir wurden von keinem Mieter im Hause informiert, dass der Schließzylinder manipuliert wurde und dass Mieter aus diesem Grund ausgesperrt waren. Die Tür wird permanent von irgendwelchen Mietern offen stehen gelassen und auch nicht verschlossen, sodass sich andere Personen Zutritt zum Objekt verschaffen können. Wir haben von unseren Hausmeister am 04. Mai 2016 erfahren, dass der Türschließer defekt ist und wird Anfang nächste Woche erneuert. Wir fordern Sie daher auf, die zu Unrecht geminderten Betrag zurück zu Überweisen.

    Nur zur Info…
    Das Haus bewohnt über 30 Mietparteien.
    Durch den defekten Schließzylinder ist nur der Ausgang möglich, daher ist die Tür weit geöffnet und eingehakt. In manchen Fällen tut aber doch jemand aus Blödheit die Tür zu knallen, dann ist das Eintreten ins Haus nicht mehr möglich, bis einer von innen die Tür öffnet. Und das sollte allen nicht gestört und keiner gemeldet haben, über einen Jahr?
    Ist das Nachvollziehbar? Ist das Glaubwürdig? Naja…!

    In der jährlichen Nebenkostenabrechnung zahlt das Haus jedes Jahr fast 6.000,- Euro Hausmeisterkosten, macht ca. 500,- Euro monatlich für den Hausmeister. Da sollte man doch davon ausgehen, dass Mängel im Haus bei einem Kontrollgang schnell und sichtbar erkennbar sind. Und der Vermieter erfährt nach über einem Jahr vom Hausmeister, das der Schließzylinder defekt sei und vermutlich auch nur auf Anfrage des Vermieters, sonst hätte der Hausmeister bis heute noch nichts bemerkt.
    Ist sowas denn Gerechtfertigt?

    Zu Unrecht geminderte Miete muss zurück bezahlt werden, Selbstverständlich keine Frage. Aber hier handelte es sich nicht um Mängel in einer Mietwohnung eines Mieters, da diese ja dem Mieter vor den Augen beseitigt würde. Sondern es handelt sich um Mängel im Haus die Grundsätzlich ohne Anwesenheit des Mieters beseitigt werden kann. In diesem Fall kann eine Beseitigung eines Mangels nicht unbedingt für jedem deutlich sichtbar sein. Wäre dem Mieter der Termin bekannt, hätte man viel Ärger ersparen können. Nur ist es überhaupt Gerechtfertigt, den Mieter in Unwissen zu lassen? Ist es Gerechtfertigt, den Mieter über die Beseitigung des Mangels zu verschweigen, sodass Automatisch die Gefahr droht die Miete zu Unrecht zu mindern? Ist es Gerechtfertigt das die Firma „xyz“ jeden Tag auf mehrere Monate hinweg am Haus des Mieters vorbeigeht, ohne den Mieter über den versäumten Termin zu benachrichtigen?

    Der Vermieter weist den Vorwurf des Mieters zurück, dass dieser hätte eine Bestätigung der Beseitigung des Mangels vorlegen müssen.
    Doch mit dem Angeblichen Termin am 01. August 2014 den der Mieter nicht erhalten hat, wäre dies eine Bestätigung für den Mieter das der Mangel der Klingelanlage beseitigt wird.
    Somit ist also der Mieter schuld, das trotz nicht Funktionierender Klingelanlage und verpassten Termin, erst nach über 3 Monaten gemahnt wird. Ebenso ist der Mieter schuld, das er nicht jeden Tag, Tag für Tag mit seinem Schlüssel die eingehackte und offene Tür auf Schließfunktion Prüft. Es könnte ja inzwischen repariert sein. Als hätte der Mieter nichts Besseres zu tun.
    Auch ist es dem Mieter schuld den Fehler den er begann erst nach 20 Monaten zu informieren und diese zur Zahlung zu fordern, wo der Mieter auch noch zufällig seit 2016 Arbeits-, und Mittellos ist. Soll jetzt kein Grund sein, sondern nur eine unglückliche Feststellung.
    Ach ja und zu Guter Letzt, jeder Mieter ist Schuld und ist zur Zahlung verpflichtet, wenn andere Mieter oder fremde Personen im Haus Müll verursacht, wenn der Vermieter sich entschließt keine Maßnahmen dagegen zu tun. Es sei denn, man sitzt mit Argus Augen 24h rund um die Uhr aus dem Fenster, mit Sicht zum Vermüllten Hof und Protokolliert jeden der vorbei kommt und Müll entsorgt, ach ja und besten noch einen Armen Zeugen an deiner Seite für 24h rund um die Uhr verdonnern, da Fotos und Videos verboten sind und am Ende ja immer heißt, ohne Zeugen ist es Aussage gegen Aussage.
    Das sind ja tolle Aussichten.

    Nun was meint Ihr dazu? Sollte sich der Mieter weiter dahingehend wehren, kann er es überhaupt, hat er da noch Rechte, oder hat das ganze überhaupt gar keinen Sinn und sollte der Mieter es einfach so hinnehmen wie es ist und immer schön für all das Zahlen was der Mieter nicht für kann.

    Bitte keine Andeutungen, lasst doch mit Jobcenter abklären, das ist keine Lösung auf dauer, auch wenn es in den einem Fall hilft. Bitte auch keine Frage stellen um wieviel es sich hier handelt, ich möchte dass ihr es Objektiv betrachtet (Sinn des ganzen) sonst heißt es ja immer bei kleinen Beträgen, ach oh gottchen, man wie pingelig, wegen peanuts so ein Krach etc. Ebenso bei höheren Beträgen, auwei die spinnen doch, soviel ist doch ungerecht, ist doch nicht normal etc. in den meisten Fällen werden Meinungen durch Summen beeinträchtigt. Es geht mir aber um Recht und Unrecht.

    Vielen Dank und einen schönen Tag noch
    Starantiker ;)

  • Wenn Du Antworten erwartest kürze den Roman auf das wesentliche.

    Nach kurzem Überfliegen des ersten Abschnitts halte ich eine Mietminderung von 8 % wegen Klingelanlage und Haustür, welchen Mangel die Teile auch immer haben mögen, für unangemessen hoch.

  • (Auch) ich habe den Roman nicht vollständig gelesen.
    Bitte bringe die Fakten tabellarisch nach Datum.
    Dass sich Vermieter/Eigentümer/Hausverwaltungen nicht oder fast nicht um ihre Vemiertungssachen kümmern, ist leider nichts Ungewöhnliches.
    Empfehle, mit den tabellarischen Daten sich an einen Fachanwalt zu wenden.

  • Nach kurzem Überfliegen des ersten Abschnitts halte ich eine Mietminderung von 8 % wegen Klingelanlage und Haustür, welchen Mangel die Teile auch immer haben mögen, für unangemessen hoch.


    Ist das jetzt nur deine private Meinung, oder warum hälst du das für unangemessen? Diese Antwort hilft nicht gerade viel.

    Wenn Du Antworten erwartest kürze den Roman auf das wesentliche.


    Tja wenn du genauer gelesen hättest und nicht kurz überflogen, würdest du Feststellen das erstens die 8% nach den Gerichturteilen berechtigt und keinesfalls zu Hoch ist und außerdem zweitens, der Vermieter mit der Höhe der Mietminderung einverstanden war, nur nicht für die ungewollte Überziehung.
    Mit Kürzen wird nicht, sonst kommen eh Fragen was am Ende auf das selbe hinaus läuft.


  • Tja wenn du genauer gelesen hättest und nicht kurz überflogen, würdest du Feststellen das erstens die 8% nach den Gerichturteilen berechtigt und keinesfalls zu Hoch ist und außerdem zweitens, der Vermieter mit der Höhe der Mietminderung einverstanden war, nur nicht für die ungewollte Überziehung.


    Wenn du von vornherein dein Problem in knapperer Form geschildert hättest, wären sicherlich auch entsprechend kompetente Antworten gekommen. Aber wer da denkt, dass alle nach seiner Pfeife zu tanzen haben, der darf sich nicht wundern, dass niemand mitspielt.
    Auch ich hatte nur ein paar Zeilen gelesen und mich nur über die Frechheit wegen der Länge des Textes gewundert. Auch mein Tipp lauetet, schleich dich zum Anwalt für Mietrecht und geh dem mit der Länge deiner Geschichte auf den Nerv. Aber der wird dann wohl das Honorar nach Minuten bemessen.

  • Empfehle, mit den tabellarischen Daten sich an einen Fachanwalt zu wenden.


    Sorry, ist natürlich eine Standardantwort, hatte mir auch fast so gedacht. Diese Antwort passt ja auch zu jedem Problem was Menschen auf der Welt haben zu den Tausenden verschiedenen Foren. Wozu gibt es dann Foren, kann doch jeder zum Fachanwalt gehen, ohne sich vorher Meinungen und eventuelle Lösungen von anderen an zu hören. Es muss gleich Hart auf Hart zum Anwalt gehen, na Toll.
    Als wenn ich bekloppt wäre und nicht sowieso schon wüsste.

    Bitte bringe die Fakten tabellarisch nach Datum.


    Ich dachte das habe ich, naja... kein Wunder wenn...

    (Auch) ich habe den Roman nicht vollständig gelesen.

  • Auch ich hatte nur ein paar Zeilen gelesen und mich nur über die Frechheit wegen der Länge des Textes gewundert.


    Sorry aber wenn du meinst es besser machen zu können, dann mach es doch. Keiner zwingt dich dies hier zu lesen und sich wegen der Länge aufzuregen, unerhört. Da registriert man sich hier, kaum ein paar minuten vergangen und schon wird man hier wegen der Länge des Textes herabgesetzt. Das habe ich mir nicht nötig von dir Anzuhören. Wenn es dir nicht gefällt, oder keine Lust hast zu lesen, dann lass es doch und schreib wo anders deine Meinungen.
    Aber nicht so, das grenzt schon fast an Beleidigung.

  • Ist das jetzt nur deine private Meinung, oder warum hälst du das für unangemessen? Diese Antwort hilft nicht gerade viel.

    Hier gibt es nur private Meinungen, bestenfalls Erfahrungen mehr nicht.

    Ich empfehle Dir zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Der wird dafür bezahlt Romane zu lesen.

  • Hier gibt es nur private Meinungen, bestenfalls Erfahrungen mehr nicht.

    Ich empfehle Dir zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Der wird dafür bezahlt Romane zu lesen.

    Und das in einem Forum das "Mietrecht.de" genannt Mietrecht Einfach... Einfach.
    Dann bin ich hier fehl am Platz.

    An den Admin, Thema kann geschlossen werden, bekomme hier eh keine vernünftige Antworten.
    Schönen Sonntag und Trinkt Bier, auf einen Erfolgreichen weggejagten Forumuser.

  • Starantiker:

    "Zitat von anitari: Hier gibt es nur private Meinungen, bestenfalls Erfahrungen mehr nicht. Ich empfehle Dir zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Der wird dafür bezahlt Romane zu lesen."
    - Oder Dein Friseur...

    "Und das in einem Forum das "Mietrecht.de" genannt Mietrecht Einfach... Einfach. Dann bin ich hier fehl am Platz."
    - Richtig:

    "An den Admin, Thema kann geschlossen werden,"
    - Er wird es nicht tun.:o

    "bekomme hier eh keine vernünftige Antworten."
    - Selbst schuld...:p

    "Schönen Sonntag und Trinkt Bier, auf einen Erfolgreichen weggejagten Forumuser."
    - Salute!:o

  • Knapp 2000 Wörter für eine Sonntagnachmittag-Lektüre als Laie ist schon etwas heftig.
    Hier sitzen keine profesionellen Anwälte, welche in ihrer Freizeit auf Probleme von Billigheimern warten und bei negativen Auskünften auch noch glauben darüber Kritik üben zu müssen.
    Schleich di! würde ein Bajuware sagen.

  • Und das in einem Forum das "Mietrecht.de" genannt Mietrecht Einfach... Einfach.
    Dann bin ich hier fehl am Platz.

    An den Admin, Thema kann geschlossen werden, bekomme hier eh keine vernünftige Antworten.
    Schönen Sonntag und Trinkt Bier, auf einen Erfolgreichen weggejagten Forumuser.

    Hallo,

    aber sonst geht es dir schmackes oder?

    Pöbel hier nicht rum wenn du dir hier eine Absolution erhaschen möchtest für dein Tun, dann bist du hier aber ganz falsch!

    Ja, die 8% sind realistisch, was mit besonders auffällt sind die Sperrmüllentsorgunskosten bei den Nebenkosten, sind diese mietvertraglich vereinbart? Wenn ja, sind diese auch rechtswirksam mietvertraglich vereinbart??

    Gruß
    BHShuber

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