Malerkosten im Mietvertrag pro Jahr - rechtswirksam?

  • Guten Tag zusammen,
    in meinem Mietvertrag werden Malerkosten mit 60€ pro Jahr veranschlagt, die nach Auszug aus der Wohnung mit der Kaution verrechnet werden. Als ich die Wohnung vor 3 Jahren bezogen habe, war sie unrenoviert. Meine Frage ist nun, ist dies rechtswirksam, da ich im Internet verschiedenes gelesen habe, wie es sich mit Malerkosten verhält?

  • Guten Tag zusammen,
    in meinem Mietvertrag werden Malerkosten mit 60€ pro Jahr veranschlagt, die nach Auszug aus der Wohnung mit der Kaution verrechnet werden. Als ich die Wohnung vor 3 Jahren bezogen habe, war sie unrenoviert. Meine Frage ist nun, ist dies rechtswirksam, da ich im Internet verschiedenes gelesen habe, wie es sich mit Malerkosten verhält?

    Hallo,

    leider kennen wir den genauen Wortlaut der Vereinbarung nicht, doch dürfte diese Klausel in jedem Fall unwirksam, bzw. nichtig sein, wenn nicht aufgrund anderer Vereinbarungen hier mit dem Vermieter eine Sondervereinbarung ausserhalb des Mietvertrages geschlossen wurde.

    Gruß
    BHShuber

  • Danke für die schnelle Antwort! Habe den Mietvertrag leider im Moment nicht parat, um die Klausel abzutippen, aber werde es dann mal abtippen. Wo erhalte ich denn diesbezüglich eine "offizielle" Antwort, möglichst ohne dass Kosten auf mich zukommen (beim Mieterbund muss man sich ja registrieren, habe ich gelesen)?

  • Also "ohne Kosten" ist erst mal ganz schlecht. Und "offizielle Antwort" gibt es eh nicht, es gibt Meinungen und Erfahrungen. Auch wenn du einen Rechtsanwalt bezahlst, hast du kein Anrecht auf ein passendes Urteil.
    Im Zweifel wirst du bei Mietende dann klagen müssen, wenn so etwas z.Bps. mit einer Kaution verrechnet werden soll. Aber da sehe ich wirklich gute Chancen.
    Bleibt die Frage ob man für 60€ im Jahr darauf Lust hat, bzw. ob das wirtschaftlich eigentlich Sinn macht?

  • Also von einer Klage möchte ich eigentlich absehen, ich hatte bisher immer ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und würde ihn nur gerne darauf aufmerksam machen, dass das (je nach Wortlaut natürlich, wie gesagt kann leider im Moment nicht sicher sagen wie er lautet) eigentlich so nicht gültig ist. Irgendein Gesetzesbeschluss oder etwas zum Nachlesen wäre natürlich gut, was ich ihm vorlegen könnte.

  • Warum im Vorfeld Stress machen? Das dicke Ende kommt doch eh zum Schluß. Ihn darauf aufmerksam machen, das das Unsinn ist, kannst du auch noch wenn du schon ausgezogen bist. Davon abgesehen entscheidet sich ja auch dann, ob es überhaupt Sinn macht das weiter zu verfolgen. Ich meine für 180€ würde ich eher nicht klagen für 600€ vieleicht schon, und wer weiß was er überhaupt abrechnet?
    Warum die Pferde scheu machen? Evtl. kommt er dann zu der Erkenntnis, das du recht hast, und er sich genötigt fühlt das anderweitig wieder rein zu holen.
    Ergo, abwarten und Tee trinken.

  • Ich bräuchte jedoch ein paar gute Argumente, dass das tatsächlich Unsinn ist, da es ja so im Mietvertrag steht und ich diesen auch unterschrieben habe also es quasi schon im Voraus wusste, dass diese Kosten auf mich zukommen.. :/

  • Ich bräuchte jedoch ein paar gute Argumente, dass das tatsächlich Unsinn ist, da es ja so im Mietvertrag steht und ich diesen auch unterschrieben habe also es quasi schon im Voraus wusste, dass diese Kosten auf mich zukommen.. :/

    Na im MV. kann alles möglich stehen, nur wenn das eben gegen die gültige Rechtsprechung verstößt, ist es eben unwirksam. Und gültige Rechtsprechung ist nun einmal das man nicht pauschal irgend etwas für Schönheitsreparaturen oder Malerarbeiten in Anschlag bringen darf (schon gar nicht bei einer unrenovierten Wohnung), was evtl. gar nicht zum tragen kommt.
    Stichwort "Normale Abnutzung der Mietsache", Stichwort "Quotenklausel", Stichwort "Beschädigung der Mietsache" usw. usw.
    Wenn du danach googelst solltest du genug Argument finden. Die Krux besteht natürlich weiterhin darin das man im sein Recht im Zweifel eben erst in der zweiten Instanz vor Gericht bekommt.

  • Ich schliesse mich meinem Vorredner an, da ich diese für den Mieter nachteilige Klausel für ungültig halte. Abnutzungen der Mietsache sind im Mietzins bereits enthalten. Ausserdem hattest Du die Mietsache ja sowieso unrenoviert übernommen. Ist m.E. nur ein VM-Trick.

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