Kann man einem Vermieter eine Wohnung zu entziehen um zu Kaufen??

  • Meine Damen meine Herren,

    Ich habe mal eine folgende Frage.

    Und zwar ist es eventuell möglich einem Vermieter eine Wohnung zu entziehen und kaufen zu können??
    Die Frage galt daher weil in die 4 Zimmer Wohnung um die 60.000 Euro Eigengeld für Renovation und vieles mehr darin gemacht wurde von der darin Wohnende Person selbst und nun steckt der Vermieter mit ihrem ex Mann unter einer decke das die Frau grundlos aus der Wohnung soll.
    Aber genau aus den Kostengründen vor gerade mal einem Jahr in dem Sie nun darin Wohnt und eine komplett summe und mehr von über 60.000 Euro in die Wohnung reingesteckt hat kann nicht nach einem Jahr rausgehen und sich so etwas noch mal leisten geschweige den so eine tolle aber zwar Teure Wohnung noch mal finden wo alles was man braucht wie Kindergarten, Grundschule Realschule Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte und Co.
    Das würde sie völlig in den Ruin treiben.

    Sie ist auf die Idee gekommen da der eigentliche Vermieter nach dem Tod seiner Mutter der das Haus gehörte ja so gesehen nichts mit dem Haus zu tun haben möchte.
    Hier wurde laut ältere Nachbarin seit 20 Jahren oder mehr schon nichts mehr gemacht.

    Gibt es da was wo man sich hinwenden könnte um die Wohnung eventuell zu Kaufen??
    Es befinden sich auch zwei Kinder bei ihr für die es auch doof wer die nun gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.

    Sie hat sich zwar mal umgesehen wegen Eigentumshäuser oder Wohnungen aber entweder sind die zu Teuer für das was es ist oder komplett doof geschnitten.
    Was auch sehr Auffallend ist, ist das in vielen Anzeigen 4 Zimmer Wohnung steht aber oftmals nur 2-3 Zimmer hat und neuerdings das Badezimmer als Zimmer mitgezählt wird.

    Wo müsste könnte man sich da hin wenden??

    Ich bitte um Hilfe.


  • Was auch sehr Auffallend ist, ist das in vielen Anzeigen 4 Zimmer Wohnung steht aber oftmals nur 2-3 Zimmer hat und neuerdings das Badezimmer als Zimmer mitgezählt wird.


    Auch das ist Quatsch und nicht beweisbar. Ich war vor über einem Jahr auf Wohnungssuche und habe meine ideale Wohnung nicht durch eine Zeitungsanzeige gefunden. Das Angebot an Wohnungen in den Immobilienportalen lässt wirklich keine Wünsche offen. Voraussetzung aber, dass man richtig sucht.

  • Zitat

    nun steckt der Vermieter mit ihrem ex Mann unter einer decke das die Frau grundlos aus der Wohnung soll.

    Grundlose Kündigung geht nicht bzw. ist unwirksam.

    Zitat

    Gibt es da was wo man sich hinwenden könnte um die Wohnung eventuell zu Kaufen??

    An den Eigentümer.

  • Hallo MileyHannah86,

    wieviel Geld ein Mieter in seine Wohnung gesteckt hat, ist unerheblich.
    Eine Wohnung jemandem "entziehen" (selten soviel dummes Zeugs gelesen!) kann man bestenfalls per Kaufvertrag - oder vielleicht auch in einer Bananenrepublik.

  • Meine Damen meine Herren,

    Ich habe mal eine folgende Frage.

    Und zwar ist es eventuell möglich einem Vermieter eine Wohnung zu entziehen und kaufen zu können??
    Die Frage galt daher weil in die 4 Zimmer Wohnung um die 60.000 Euro Eigengeld für Renovation und vieles mehr darin gemacht wurde von der darin Wohnende Person selbst und nun steckt der Vermieter mit ihrem ex Mann unter einer decke das die Frau grundlos aus der Wohnung soll.
    Aber genau aus den Kostengründen vor gerade mal einem Jahr in dem Sie nun darin Wohnt und eine komplett summe und mehr von über 60.000 Euro in die Wohnung reingesteckt hat kann nicht nach einem Jahr rausgehen und sich so etwas noch mal leisten geschweige den so eine tolle aber zwar Teure Wohnung noch mal finden wo alles was man braucht wie Kindergarten, Grundschule Realschule Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte und Co.
    Das würde sie völlig in den Ruin treiben.

    Sie ist auf die Idee gekommen da der eigentliche Vermieter nach dem Tod seiner Mutter der das Haus gehörte ja so gesehen nichts mit dem Haus zu tun haben möchte.
    Hier wurde laut ältere Nachbarin seit 20 Jahren oder mehr schon nichts mehr gemacht.

    Gibt es da was wo man sich hinwenden könnte um die Wohnung eventuell zu Kaufen??
    Es befinden sich auch zwei Kinder bei ihr für die es auch doof wer die nun gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.

    Sie hat sich zwar mal umgesehen wegen Eigentumshäuser oder Wohnungen aber entweder sind die zu Teuer für das was es ist oder komplett doof geschnitten.
    Was auch sehr Auffallend ist, ist das in vielen Anzeigen 4 Zimmer Wohnung steht aber oftmals nur 2-3 Zimmer hat und neuerdings das Badezimmer als Zimmer mitgezählt wird.

    Wo müsste könnte man sich da hin wenden??

    Ich bitte um Hilfe.

    Hallo,

    ja das geht, allerdings nicht ganz so einfach, denn die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aufgrund massiver Verstöße gegen die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung den Entzug des Gemeinschafts- und Sondereigentums zur Tilgung z. B. von Hausgeldrückständen verlangen!

    Das geht aber nur auf dem Klageweg und ist eine der kompliziertesten Verfahren mit massivem Aufwand.

    Gruß
    BHShuber

  • Verspäteter Aprilscherz? Welcher Mieter steckt denn bitte 60.000 EUR in eine Miet(!)Wohnung.

    Leihst Du Dir bei der Autovermietung auch einen 10 Jahre alten Dacia und gibst hinterher eine neue Mercedes S-Klasse AMG ab?

    Als Vermieter würde hier glatt eine Eigenbedarfskündigung durchziehen und mich an der frisch sanierten Wohnung erfreuen.

    Wenn man etwas kaufen möchte, wendet man sich mit einem Angebot an den Eigentümer. Da spielt es keine Rolle, ob das Wunschobjekt eine Wohnung oder eine Kiste Bananen ist.

    Zitat

    kann nicht nach einem Jahr rausgehen und sich so etwas noch mal leisten

    Hmmm...sie könnte die Wohnung kaufen, sich aber keinen Umzug leisten? :confused:

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (6. Mai 2016 um 08:36)

  • Hallo MileyHannah86,

    wieviel Geld ein Mieter in seine Wohnung gesteckt hat, ist unerheblich.
    Eine Wohnung jemandem "entziehen" (selten soviel dummes Zeugs gelesen!) kann man bestenfalls per Kaufvertrag - oder vielleicht auch in einer Bananenrepublik.

    Berny, bringe hier keine Bananen ins Spiel. Gemäß dem Thread würde mich das beleidigen...:p

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