Pfändung der Mietkaution möglich?

  • Hallo an Alle,

    ich habe eine dringende Frage: ich möchte gerne eine Wohnung anmieten für die ich 3MM Kaution bezahlen muss welche laut Vermieter auf ein Sparbuch angelegt werden sollen. Nun habe ich aber das Problem dass ich Schulden habe, Kontopfändung/P-Konto usw. Muss ich damit rechnen dass die Kaution gepfändet werden kann? Wird dies erst nach Beendigung des Mietverhältnisses gemacht oder auch schon vorher? Wie oft kommt so etwas vor? Ich habe leider auch eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben müssen, Kann der Vermieter die Kaution auch auf seinen Namen, bzw.Pfändungssicher anlegen?


    Für eine schnelle AW wäre ich sehr dankbar da ich mich bis Freitag für oder gegen die Wohnung entscheiden muss :(

    Viele Grüße
    Myrona

  • Ich habe leider auch eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben müssen,


    Wie passt das denn zusammen, Vermögensauskunft und dann 3 MM Kaution abdrücken? Und mit Mietrecht hat das ja auch nichts zu tun.

  • Für eine schnelle AW wäre ich sehr dankbar da ich mich bis Freitag für oder gegen die Wohnung entscheiden

    Ohne eine Kaution zu hinterlegen wirst Du wohl keine Wohnung bekommen.

    Ja, die Kaution darf gepfändet werden. Heißt der Vermieter bekommt ein Schreiben (weiß jetzt nicht genau wie das heißt) wo er angewiesen wird die Kaution nach Mietende nicht an Dich auszuzahlen. Nur seine evtl. seine Ansprüche darf er damit verrechnen, der Rest geht an den/die Gläubiger.

    Zitat

    Kann der Vermieter die Kaution auch auf seinen Namen, bzw.Pfändungssicher anlegen?

    Er muß sie insolvenz-/pfändungssicher getrennt von seinem Vermögen anlegen. Heißt aber nur das die Kaution bei evtl. Insolvenz oder Pfändung der Konten des Vermieters nicht futsch ist.


    Kaution darf übrigens maximal 3 KM (Kaltmieten) betragen.

  • Mainschwimmer: es passt so zusammen - ich erhalte EM Rente+SGBXII und MUSS umziehen da mir gekündigt wurde weil das Haus abgerissen werden soll und nicht ich "drücke" die 3MM ab sondern in diesem Fall das Amt! Daher gehört das Geld ja auch erstmal nicht mir sondern dem Amt, da ich in Monatraten von 20€ das ganze abstottern muss dauert es auch ein paar Jahre bis es mir gehört. Ich habe aber gelesen dass trotzdem gepfändet werden kann und in diesem Fall wären gleich 2Parteien sauer auf mich - das Amt und der Vermieter und daher die Frage! Und wieso hat das nichts mit Mietrecht zu tun? Eher Vollstreckungsrecht oder wie?

    anitari:

    Zitat

    Er muß sie insolvenz-/pfändungssicher getrennt von seinem Vermögen anlegen. Heißt aber nur das die Kaution bei evtl. Insolvenz oder Pfändung der Konten des Vermieters nicht futsch ist.

    und diese "pfändungssichere" Anlage kann nicht auch die Pfändung durch meinen Gläubiger verhindern?

    lg
    Myrona

    Einmal editiert, zuletzt von Myrona (4. Mai 2016 um 19:13)

  • und in diesem Fall wären gleich 2Parteien sauer auf mich - das Amt und der Vermieter und daher die Frage!

    NÖ.

    Das Amt holt sich sein Geld von Dir, egal ob die Kaution gepfändet wird oder nicht. Im E-Fall wird es bei Dir Pfänden lassen.

    Der Vermieter darf seine Ansprüche, sofern er denn nach Mietende welche hat, von der Kaution abziehen.

    Nur Du bist Neese, denn Du bekommst keinen Cent von der Kaution zurück.

  • Und da gibt es keine Möglichkeit dass der Vermieter es irgendwie so anlegt dass dies nicht eintreffen kann? Es gibt noch ein weiteres Problem - (dass das Geld irgendwann weg ist wenn ich mal ausziehen würde könnte ich verkraften da ich das sowieso erstmal nicht vor habe, es sei denn ich werde gekündigt) aber dieser Vermieter ist ziemlich...naja nun sagen wir mal "neurotisch"? Er legt unglaublichen Wert auf "Recht und Gesetz" und hat bereits eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung von mir erhalten und wollte sogar noch dass ich schriftliche bestätige dass ich "keine Schulden hab" ..also als er das gesagt hatte beim Gespräch habe ich ihm diese Bestätigung von meinem Vermieter in die Hand gedrückt und gehofft dass ihm das reicht. Wieso soll ich denn so dumm sein und ihm erzählen dass ich Schuden habe (es sind nur ca.1000€ und die sind auch noch halb unrechtsmäßig, aber egal) und somit natürlich sofort eine Absage erhalten. Er meinte der erste Eindruck sei ja das wichtigste und der wäre gut daher hatte ich einfach mal gehofft dass er wegen der Schulden nicht mehr weiter fragt! Schließlich habe ich meine Miete immer pünktlich bezahlt und nie Probleme mit dem Vermieter. Aber nun habe ich eben das mit der Pfändung gelesen und scheinbar versaut einen sowas die Chancen auf eine Wohnung? :(

  • Wenn du ihm die Kaution bar gibst, und er die auf seinen Namen anlegt, könnte theoretisch ein Gläubiger von dir eine Drittschuldnererklärung von Ihm verlangen. Dafür muss dein Gläubiger aber erstmal wissen wer dein VM ist.
    Und solange das Mietverhältnis besteht, geht das Vermieterpfandrecht vor. Die ganze Sache ist für deinen Gläubiger weitestgehend aussichtslos.
    Ausser dem Finanzamt und dem Hauptzollamt tut ein normaler Gläubiger das nicht.

  • Akkarin: ohje :o( einer meiner beiden Gläubiger ist das Hauptzollamt Regensburg das (unrechtsmäßige!) Forderungen vom Jobcenter an mir vollstrecken will, wollte mich da auch nochmal drum kümmern mit einem RA aber nun geht das ja nicht so schnell und sicher kann der Gerichtsvollzieher beim Meldeamt nachfragen wer der neue VM ist? Da unsere ganze Kleinstadt mittlerweile mitbekommen hat das dieses Haus abgerissen werden muss da es einen großen sichtbaren Riss im Gemäuer hat ist das auch kein Geheimnis mehr...

    LG
    Myrona

  • Aha, das macht es für den Moment doch einfach. Das JC überweißt die Kaution an VM. Das Geld gehört damit erstmal dem JC. Eine Pfändung des Geldes durch das JC zu Beginn waere komplett sinnlos, da es selbst verpflichtet waere die Kaution wieder aufzufüllen. Und wenn du da mal ausziehst ist viel Wasser den Main runter. Vielleicht hat sich mit dem JC ja bis dahin alles geklärt.

  • Hallo,

    Akkarin: das verstehe ich jetzt nicht ganz.....also das Geld kommt vom Sozialamt (nicht vom JC aber das ist ja egal) und der VM legt es auf ein Sparbuch an, das Sparbuch könnte auf meinen Namen laufen (was aber nicht gut wäre wie ja bereits geschrieben dann kompett gepfändet werden könnte) oder aber auf den Namen des VM (das leider auch gepfändet werden kann, aber nur der Teil der nach der Befriedigung des VMs noch übrig wäre und mir zustehen würde. Natürlich gehört das Geld die ersten 4Jahre (bis ich es abbezahlt habe) dem Amt, aber so wie ich es verstanden habe kann trotzdem ein Pfändungsbeschluss an den VM geschickt werden und genau davor habe ich Angst da ich befürchte er könnte dann versuchen mich zu kündigen da er keine Mieterin haben möchte die eine E.V abgegeben und Schulden hat - also ein totales Dilemma! :o(

    Was denkt ihr? Ist es besser ich sage es ihm einfach gleich? Dann kann er entscheiden ob er mich noch als Mieterin will oder nicht und dann kann es hinterher keine böse Überraschung geben oder? Ich mag ja nicht ständig in Angst leben dass dieser Brief irgendwann kommt und ich dann vielleicht meine Wohnung wieder verliere...:o(

    lg
    Myrona

  • Myrona,
    um es nochmals (für Dich verständlicher) zu sagen:

    "das Geld kommt vom Sozialamt (nicht vom JC aber das ist ja egal) und der VM legt es auf ein Sparbuch an,"
    - OK, oder sonstwie, auf jeden Fall von seinem Vermögen getrennt.

    "das Sparbuch könnte auf meinen Namen laufen (was aber nicht gut wäre wie ja bereits geschrieben dann kompett gepfändet werden könnte) oder aber auf den Namen des VM (das leider auch gepfändet werden kann, aber nur der Teil der nach der Befriedigung des VMs noch übrig wäre und mir zustehen würde."
    - Im Prinzip zutreffend.

    Natürlich gehört das Geld die ersten 4Jahre (bis ich es abbezahlt habe) dem Amt, aber so wie ich es verstanden habe kann trotzdem ein Pfändungsbeschluss an den VM geschickt werden ..."
    - oder vom Gerichtsvollzieher dem VM überreicht werden.

    "und genau davor habe ich Angst da ich befürchte er könnte dann versuchen mich zu kündigen da er keine Mieterin haben möchte die eine E.V abgegeben und Schulden hat"
    - Quatsch, wenn Du den Mietvertrag einmal hast, hast Du ihn. Auf Befindlichkeiten des VM hast Du keine Rücksicht zu nehmen, insbesondere schuldest Du ihm keinerlei Auskunft über Interna (er Dir ja auch nicht).

    "Was denkt ihr? Ist es besser ich sage es ihm einfach gleich?"
    - Siehe vorherige Antwort.

    "Ich mag ja nicht ständig in Angst leben dass dieser Brief irgendwann kommt und ich dann vielleicht meine Wohnung wieder verliere...:o("
    - Siehe vorvorherige Antwort.

  • Hallo an Alle,

    ich habe eine dringende Frage: ich möchte gerne eine Wohnung anmieten für die ich 3MM Kaution bezahlen muss welche laut Vermieter auf ein Sparbuch angelegt werden sollen. Nun habe ich aber das Problem dass ich Schulden habe, Kontopfändung/P-Konto usw. Muss ich damit rechnen dass die Kaution gepfändet werden kann? Wird dies erst nach Beendigung des Mietverhältnisses gemacht oder auch schon vorher? Wie oft kommt so etwas vor? Ich habe leider auch eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben müssen, Kann der Vermieter die Kaution auch auf seinen Namen, bzw.Pfändungssicher anlegen?


    Für eine schnelle AW wäre ich sehr dankbar da ich mich bis Freitag für oder gegen die Wohnung entscheiden muss :(

    Viele Grüße
    Myrona


    Hallo,

    ja, die Kaution kann gepfändet werden, allerdings, ist dann der Vermieter Drittschuldner, d. h. erst wenn die Kaution fällig werden würde, nach Rückgabe der Mietsache müsste der Vermieter das Geld aus der Mietkaution an die Gläubiger auszahlen.

    In der Zwischenzeit verbleibt das Geld beim Vermieter, er kann dann aber nach Abtretung durch einen Schuldtitel die Kaution nicht mehr dafür nutzen, Forderungen aus dem Mietverhältnis zu tilgen.

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    ..also das Geld kommt vom Sozialamt ..und der VM legt es auf ein Sparbuch an..

    ..und dort bleibt die Kaution bis Du entweder ausziehst, oder diese wegen Verbindlichkeiten von Dir an den VM zurückbehalten bzw. verrechnet wird.

    Auf Deinen Namen wird der VM die Kaution wohl nicht laufen lassen,wenn, dann entsprechend gesichert.

    Kurz und gut, die Kaution bleibt für das Mietverhältnis stehen und wird erst nach Auszug aus der Wohnung und nach Abzug aller Verbindlichkeiten an den Insolvenzverwalter gegeben.

    Deine Angst, der VM könnte Dir die Wohnung in Kenntnis dieses Dilemmas nicht geben, ist wohl berechtigt.
    Solltest Du eine sog.Mieter-Selbstauskunft unterschreiben und dabei die Insolvenz verschweigst, ist der VM berechtigt Dir, evtl.sogar fristlos, zu kündigen.

    Eine Möglichkeit wäre noch ein "guter Bürge" um die Wohnung zu bekommen.

  • Solltest Du eine sog.Mieter-Selbstauskunft unterschreiben und dabei die Insolvenz verschweigst, ist der VM berechtigt Dir, evtl.sogar fristlos, zu kündigen.
    Eine Möglichkeit wäre noch ein "guter Bürge" um die Wohnung zu bekommen.


    Diese Kündigungsmöglichkeit bezweifele ich. Der Leiter einer HuG-Niederlassung sagte mir mal, dass Mieter (um den MV zu bekommen) lügen "dürfen", bis sich die Balken biegen. Hat der M den MV erst einmal, isses zu spät.
    Ein Bürge kann übrigens nur in Höhe von bis zu drei NKM bürgen (ist auch das, was das JC zahlt).

  • Hallo Myrona,

    Fakt ist:
    Auskünfte zu finanziellen Verhältnissen, die das Mietverhältnis direkt betreffen, MÜSSEN offen gelegt werden (also z.B. Schulden, gerichtliche Titel, EV, baldiger Arbeitsplatzverlust (von dem man bereits vor Mietvertragsabschluss weiß) usw.) - sogar, wenn der Vermieter nicht explizit danach fragt!

    Da Ihr Vermieter aber sogar explizit nach Schulden usw. gefragt hat, MÜSSEN Sie erst recht dies mitteilen - sonst kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und damit ungültig machen.

    Bitte einfach im Internet nach Urteilen usw. googlen.

    Tipp an alle Vermieter: IMMER eine Bonitätsauskunft einholen/lassen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine Meinung - keine Rechtsberatung

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (6. Mai 2016 um 13:46)

  • Diese Kündigungsmöglichkeit bezweifele ich. Der Leiter einer HuG-Niederlassung sagte mir mal, dass Mieter (um den MV zu bekommen) lügen "dürfen", bis sich die Balken biegen. Hat der M den MV erst einmal, isses zu spät.
    Ein Bürge kann übrigens nur in Höhe von bis zu drei NKM bürgen (ist auch das, was das JC zahlt).

    In Bezug auf Mietzahlung, Pfändung etc. darf der M. eben nicht lügen.. Bei unwichtigen Angaben darf er...

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