Faslche Angabe im Mietvertrag durch Vermieter

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit Oktober wegen Studium mit 2 Kumpels in unserer ersten eigenen Wohnung. Wir besichtigten die Wohnung im August, jedenfalls geht es um die Beheizung der Wohnung. Bei der Besichtigung fiel uns die Heizart nicht weiter auf (in der online Anzeige stand glaub ich Zentralheizung, allerdings bin ich mir nicht mehr sicher ob ich den ausdruck noch irgendwo hab) jedenfalls erzählte die Maklerin auch dass die Nebenkosten um 20 Euro hoch gehen, weil der letzte Winter so kalt...meines Wissens (das in bezug auf wohnungen nicht sehr groß ist) hinweis auf zentralheizung. als wir dann den mietvertrag unterschrieben stand wieder drin "Gaszentralheizung", also gingen wir davon aus, dass es auch so ist. Als wir "dummen" dann die Heizung nicht zum laufen brachten (da kam es uns schon komisch vor) kam die Vermieterin und da erfuhren wir erst dass es Nachtspeicheröfen sind (mit entsprechenden Wissen hätten wir das checken müssen...), jedenfalls meinte sie dann es geht auf die kappe der Maklerin, auf die Frage wieso die Nebenkosten hochgegangen sind informierte uns dann die Vermieterin, dass das so war weil von 2 Bewohnern ausgegangen wurde und nicht von 3, also ne falsche Angabe der Maklerin. Wir dachten uns dann so schlimm wirds schon nicht sein. Da es aber jetzt schon längere Zeit kalt ist...haben wir ein Problem, wenn wir die Nachtspeicheröfen 8h laden, was sehr teuer ist, und ich so um 12 uhr bei 15grad die Belüftung anschalte dann hat es bis 18uhr 19 grad in meinem zimmer, dann ist mein Ofen aber schon fast leer...bis 23uhr hat sich das Zimmer dann wieder auf 15 Grad wieder runtergekühlt, schlafen tu ich dann meisten bei 14grad...ich finde das ist nicht zumutbar...Was kann ich nun machen, denn eigentlich steht im Mietvertrag ja Gaszentralheizung, kann ich fristlos kündigen? oder kann ich den Vermieter dazu zwingen etwas zu machen damit es wärmer ist? eigentlich wollen wir die Wohnung schon verlassen, weil die Heizkosten doch enorm sind...deswegen ist das wichtigste ob wir fristlos kündigen können oder nur 3 Monate vor Auszug?

    Danke, Gruß Jack

  • Ob die falsche Angabe der Beheizungsart im Mietvertrag für eine fristlose Kündigung ausreicht, wage ich zu bezweifeln.

    Bitte jetzt nicht negativ auffassen, aber in der Regel läßt sich bei einer Wohnungsbesichtigung schon feststellen, wie eine Wohnung beheizt wird. In Ihrem Fall ist das scheinbar eher auf Unwissenheit zurück zu führen.

    Es bleibt Ihnen allerdings frei gestellt, das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden.

  • hallo jack,
    das nebenkosten hochgehen bei drei personen ist wenn der umlageschlüssel nach personenzahl abgerechnet wird und nicht nach qm. die heizungungen besitzen ein messgerät und werden nach verbrauch, nicht nach personenzahl abgerechnet. in deinem mietvertrag steht warscheinlich ein z.b. § 8 Heizung: >1. Während der Heizperiode sind die beheizten Räume in der Zeit von 6 bis 23 Uhr mit einer Temperatur von mindestens 20C zu beheizen.<
    schau mal nach und spreche mit deiner vermieterin ob sie was machen würde oder wie du die heizung richtig einstellst. erst wenn sie bockig oder abweisend wird, würde ich das thema mietminderung anschneiden. da solltest du dich aber vorher genau informieren. wie sieht denn der mietvertrag aus, hat er eine mindestvertragslaufzeit oder kannst du mit ordenlicher kündigung (3 M.) raus?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!