Moin MOin zusammen.
Ich habe da ein kleines Problem. Bei uns, meiner Frau und Mir, war das Getsänge bei der Balkontür defekt.
Dieses kam nach Aussage des Monteurs durch Verschleiß, was durchaus vorkommen kann. Nun schickt mir die Verwaltung eine Rechnung, welche ich abwies.
Was ist nun richtig? Kleinstreparaturen sind ja durchaus üblich, womit ich auch kein Problem habe.
Ich bin der Meinung die Balkontür bzw. Fenster gehören zum Gebäude und die dadurch entstehenden Kosten sind vom Vermieter bzw. Verwaltung zu tragen.
Was ist nun richtig? muß ich zahlen oder die Verwaltung?
Gruß Sven