Sterbefall, Mietausfall für Bruchbude wegen Kleinigkeiten

  • Wohnungskündigung nach Sterbefall ?
    Wohnungskündigung nach Sterbefall
    Liebe Leser,
    Ich hatte am 8. Feb. diesen Jahres einen Todesfall zu beklagen. Nach dem die Kündigung der Wohnung bestätigt wurde mit den rechtlichen 3 Monaten Frist, droht der Vermieter mit Mietausfall. Die Begründung besteht darin:
    1. Alle Bodenbeläge, Bretterverschalungen, Gardinenschienen, Deckenverkleidungen und sonstige Ein- und Anbauten, die nicht durch den Vermieter vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurden, sind zu entfernen.(Wer soll das noch nachvollziehen? Bodenbeläge sind Vermietereigentum da Kauf erstattet wurde vom Voreigentümer der Immobilie)
    2. Die Türen sind frei von Bemalungen und Beklebungen zu übergeben. (Türen sind ca. 50 Jahre alt)
    3. Alle losen Tapeten und grobe Verschmutzungen sind zu entfernen. (Besenrein und gewischt... Grobe Verschmutzungen?)
    4. Die Elektrik in der Abstellkammer ist sachgemäß zu reparieren. (Kammer einer DG Wohnung mit Blick durch die Schindeln auf die Strasse)
    5. Da die Wohnung bei der Vermietung mit einem Herd und einer Spüle ausgestattet war, sind diese wieder einzubauen. (Laut Mietvertrag, nein)
    6. Alle Löcher und Beschädigungen der Wände, Decken, Böden und der sanitären Einrichtungen sind zu beseitigen.
    Das Haus ist ca. 70-75 Jahre alt, Einzige Modernisierung in diesen Jahren war ca. 2010 neue Fenster, Sicherungskasten, und im Jahr 2014 in den beiden Erdgeschoss Wohnungen eine Gasheizung. Nicht aber die besagte DG Wohnung. Am meisten ärgert mich das meine Verstorbene Mutter (Witwe) nach Monate langem ärger wegen einer nicht reparierten Holz gefeuerte Zentralheizung im kalten saß da der Vermieter nicht zu erreichen war. Dieses ließ Sie dann auf eigen kosten machen. Der Heizungsbauer war schon nicht mehr der Hoffnung das dies überhaupt noch seinen zweck erfüllen würde.Ich bin so sauer jetzt auch noch zu Kasse gebeten zu werden mit Androhung von Mietausfall Ersatz ec da meine Mutter in dieser Wohnung an Unterkühlung starb. Diesem Vermieter gönne ich keinen Cent. Nur welche rechte habe ich und welche nicht? Das Ganze Theater hat mir so ein Loch in die Kasse gerissen das ich mir weitere Kosten weder leisten will noch kann

    Wer hat Ahnung, Tipp´s ohne gleich Anwalt zu drohen.


  • 1. Alle Bodenbeläge, Bretterverschalungen, Gardinenschienen, Deckenverkleidungen und sonstige Ein- und Anbauten, die nicht durch den Vermieter vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurden, sind zu entfernen.(Wer soll das noch nachvollziehen? Bodenbeläge sind Vermietereigentum da Kauf erstattet wurde vom Voreigentümer der Immobilie)


    Der Bodenbelag wäre nicht zu ersetzen, da Eigentum des Vermieters und offensichtlich natürlich abgewohnt.
    Die anderen genannten Einbauten, JA.

    Zitat

    2. Die Türen sind frei von Bemalungen und Beklebungen zu übergeben. (Türen sind ca. 50 Jahre alt)


    Das Alter dieser Beschädigungen spielt dabei keine Rolle.

    Zitat

    3. Alle losen Tapeten und grobe Verschmutzungen sind zu entfernen. (Besenrein und gewischt... Grobe Verschmutzungen?)


    Besenrein ist das Mindeste.

    Zitat

    4. Die Elektrik in der Abstellkammer ist sachgemäß zu reparieren. (Kammer einer DG Wohnung mit Blick durch die Schindeln auf die Strasse)


    Kommt auf den Schaden an und kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    5. Da die Wohnung bei der Vermietung mit einem Herd und einer Spüle ausgestattet war, sind diese wieder einzubauen. (Laut Mietvertrag, nein)


    Wenn das so im Mietvertrag steht, dann gilt das.

    Zitat

    6. Alle Löcher und Beschädigungen der Wände, Decken, Böden und der sanitären Einrichtungen sind zu beseitigen.


    Kann hier auch nicht beurteilt werden.

  • Wohnungskündigung nach Sterbefall ?
    Wohnungskündigung nach Sterbefall
    Liebe Leser,
    Ich hatte am 8. Feb. diesen Jahres einen Todesfall zu beklagen. Nach dem die Kündigung der Wohnung bestätigt wurde mit den rechtlichen 3 Monaten Frist, droht der Vermieter mit Mietausfall. Die Begründung besteht darin:
    1. Alle Bodenbeläge, Bretterverschalungen, Gardinenschienen, Deckenverkleidungen und sonstige Ein- und Anbauten, die nicht durch den Vermieter vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurden, sind zu entfernen.(Wer soll das noch nachvollziehen? Bodenbeläge sind Vermietereigentum da Kauf erstattet wurde vom Voreigentümer der Immobilie)
    2. Die Türen sind frei von Bemalungen und Beklebungen zu übergeben. (Türen sind ca. 50 Jahre alt)
    3. Alle losen Tapeten und grobe Verschmutzungen sind zu entfernen. (Besenrein und gewischt... Grobe Verschmutzungen?)
    4. Die Elektrik in der Abstellkammer ist sachgemäß zu reparieren. (Kammer einer DG Wohnung mit Blick durch die Schindeln auf die Strasse)
    5. Da die Wohnung bei der Vermietung mit einem Herd und einer Spüle ausgestattet war, sind diese wieder einzubauen. (Laut Mietvertrag, nein)
    6. Alle Löcher und Beschädigungen der Wände, Decken, Böden und der sanitären Einrichtungen sind zu beseitigen.
    Das Haus ist ca. 70-75 Jahre alt, Einzige Modernisierung in diesen Jahren war ca. 2010 neue Fenster, Sicherungskasten, und im Jahr 2014 in den beiden Erdgeschoss Wohnungen eine Gasheizung. Nicht aber die besagte DG Wohnung. Am meisten ärgert mich das meine Verstorbene Mutter (Witwe) nach Monate langem ärger wegen einer nicht reparierten Holz gefeuerte Zentralheizung im kalten saß da der Vermieter nicht zu erreichen war. Dieses ließ Sie dann auf eigen kosten machen. Der Heizungsbauer war schon nicht mehr der Hoffnung das dies überhaupt noch seinen zweck erfüllen würde.Ich bin so sauer jetzt auch noch zu Kasse gebeten zu werden mit Androhung von Mietausfall Ersatz ec da meine Mutter in dieser Wohnung an Unterkühlung starb. Diesem Vermieter gönne ich keinen Cent. Nur welche rechte habe ich und welche nicht? Das Ganze Theater hat mir so ein Loch in die Kasse gerissen das ich mir weitere Kosten weder leisten will noch kann

    Wer hat Ahnung, Tipp´s ohne gleich Anwalt zu drohen.

    Hallo,

    wie, bzw.. in welcher Weise untermauert der Vermieter und zwar berechtigt seine Forderungen????

    Sollten die Forderungen berechtigt sein, zumindest ein Teil davon, dann musst eben Hand anlegen, sind diese nicht berechtigt, dann muss man sich wehren.

    Da wir aber hier die Umstände nicht nachvollziehen können, kann man nur raten sich einen Juristen ins Boot zu holen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo ChriKrue,
    ich würde das Erbe ausschlagen.

    Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen (ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, dem Grunde der Berufung und eventueller Beschwerungen) beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen (§ 1944 BGB).
    Dürfte damit gegenstandslos geworden sein.

  • Deine eigene Mutter starb an Unterkühlung in dieser Wohnung? Schäm dich und dazu überhaupt irgendwas anzufechten. Da ist ja unglaublich.....Jetzt wo es ums Geld geht, hat Du Zeit Texte zu verfassen...aber deine Mutter ist an Unterkühlung gestorben.....:eek:

  • Hallo ChriKrue,
    ich würde das Erbe ausschlagen.

    Hallo Berny,

    was ist das denn für ein Tipp?

    Das Erbe ausschlagen, weil Probleme auftauchen?? Die meisten Menschen erwarten, dass ihre Angelegenheiten nach dem Tod geregelt werden und nicht, dass sich die Erben aus dem Staub machen.

    Gruß
    H H

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