Hallo!
Ich bin im Oktober 2014 aus einer Wohnung ausgezogen, die einer Gesellschaft gehört, aber von einer anderen Firma verwaltet wurde. Nach meinem Auszug wurde nichts beanstandet und mir wurde deshalb ein Teil meiner Kaution zurückgezahlt. Der andere Teil wurde einbehalten, um die ausstehende Nebenkostenabrechnnung abzuwarten. Besagte Rechnung ist letzten November (also 13 Monate nach meinem Auszug, allein das geht ja eigentlich schon nicht klar…) angekommen, ich musste nichts nachzahlen und hatte sogar noch ein Guthaben. Nur meine Kaution kam leider nicht zurück. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, Emails geschrieben, eine Zahlungsaufforderung mit der Post geschickt und zuletzt sogar eine Mahnung per Einschreiben. Keine Reaktion. Als nächsten Schritt habe ich also vor, das Mahngericht einzuschalten, bloss ist mir an dieser Stelle eingefallen, dass ich ja gar nicht die Hausverwaltung abmahnen kann, sondern nur die eigentliche Vermieterin, also der Gesellschaft, der die Wohnung gehört.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich direkt das Mahngericht einschalten, oder muss ich der vermietenden Gesellschaft auch nochmal eine offizielle Mahnung vorher schicken?
Der Hintergedanke dazu: Einen Mahnbescheid kann man ja dann beantragen, wenn die Schuldner-Partei in Verzug ist. Das Gesetz sieht einige Fälle vor, in denen man auch ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten kann, z.B. dann, wenn ein fester Termin für die Zahlung festgelegt ist. Das ist in meinem Mietvertrag nicht der Fall (die Rückzahlung der Kaution hängt ja an der letzten Nebenkostenabrechnung). Dennoch vermute ich, dass es rechtliche Regelungen dafür gibt, wann eine Kaution zurückgezahlt warden muss und mit 19 Monaten liegen wir da jetzt bestimmt schon weit drüber…