Wer ist Vermieter?

  • Hallo zusammen,

    wir, meine Frau und ich, haben einen Mietvertrag, in dem unter "Vermieter" folgender Eintrag ist:

    Frau A (das ist die erste Tochter)
    Frau B (das ist die zweite Tochter)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter, wer hat was zu sagen?
    Hintergrund ist der, dass sich die 3 Genannten nicht immer einig sind.

    Gruß

  • Noch folgender Nachtrag zu #1 da ich nicht weis ob's wichtig/relevant ist...

    Der Mietvertrag ist von folgenden Personen unterschrieben:
    1. von Frau B (zweite Tochter) - Vermieter
    2. von meiner Ehefrau - Mieter
    3. von mir - Mieter

  • Wenn Vermieter/in Frau B (die Tochter, welche den Mietvertrag unterschrieben hat) ist,
    welche Rolle spielen dann die im Mietvertrag als Vermieter mit aufgeführten Personen:

    Frau A (das ist die erste Tochter im Mietvertrag, welche nicht unterschrieben hat)
    Frau B (das ist die zweite Tochter im Mietvertrag, welche unterschrieben hat)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater, welcher nicht unterschrieben hat).

    Problem ist einfach, wenn man etwas in den Mieträumen verändern möchte, wessen
    (schriftliche) Erlaubnis würde zählen? Mit der einen Tochter haben wir absolut nichts
    zu tun, und jeder aus dem "Vermieter-Pool" tickt anders.

  • Wenn Vermieter/in Frau B (die Tochter, welche den Mietvertrag unterschrieben hat) ist,
    welche Rolle spielen dann die im Mietvertrag als Vermieter mit aufgeführten Personen:

    Frau A (das ist die erste Tochter im Mietvertrag, welche nicht unterschrieben hat)
    Frau B (das ist die zweite Tochter im Mietvertrag, welche unterschrieben hat)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater, welcher nicht unterschrieben hat).

    Problem ist einfach, wenn man etwas in den Mieträumen verändern möchte, wessen
    (schriftliche) Erlaubnis würde zählen? Mit der einen Tochter haben wir absolut nichts
    zu tun, und jeder aus dem "Vermieter-Pool" tickt anders.


    Mach' es doch nicht soo schwierig! Die im MV unterschriebene VMn kann schriftlich andere Personen bevollmächtigen. Lediglich vertragsrelevante Erklärungen (m.W. bspw. Kündigungen) muss sie selbst unterschreiben.

  • Ob ich's wirklich soo schwierig mache?
    Bsp.: Vor ca. 8 Jahren, als wir einzogen, gab es gleich beim Einzug Stress.
    In der Wohnung waren alle Raumdecken mit potthässlichen, veralteten Holzdecken versehen.
    Der Vater, den wir täglich sehen, hat uns erlaubt, die Decken runterzumachen. Wir gleich an's
    Werk... Holzdecken runter. Am Abend stand die Tochter da und hat voll der Aufstand gemacht.
    Dieses Aufeinandertreffen hatte in den ersten Jahren eine gewisse Spannung. Mittlerweile ist
    das Verhältnis relativ normal. Wir möchten gerne ein paar Umbauten vornehmen, was wir uns
    erst vom dem genehmigen lassen wollen, der auch was zu melden hat. Vater und Tochter sind
    leider nicht immer einer Meinung.

  • [/QUOTE]Wir möchten gerne ein paar Umbauten vornehmen, was wir uns erst vom dem genehmigen lassen wollen, der auch was zu melden hat. Vater und Tochter sind leider nicht immer einer Meinung.[/QUOTE]

    Wer den Mietvertrag unterschrieben hat ist für Euch zuständig. Lasst Euch doch von demjenigen die von Euch beabsitigten Umbauten schriftlich genehmigen.

  • MJ1967,
    wenn Du irgendwelche Aktionen vorhast, schriftlich 2-fach fixieren, evtl. wer evtl. auf wessen Kosten Folgeaktionen zu vertreten hat, dann von Eurer VMn unterschreiben lassen.

  • Hallo zusammen,

    wir, meine Frau und ich, haben einen Mietvertrag, in dem unter "Vermieter" folgender Eintrag ist:

    Frau A (das ist die erste Tochter)
    Frau B (das ist die zweite Tochter)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter, wer hat was zu sagen?
    Hintergrund ist der, dass sich die 3 Genannten nicht immer einig sind.

    Gruß

    Hallo,

    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).


    Genau diese Person ist dein Ansprechpartner in Sachen Mietverhältnis, wie dieser dann die Informationen an die weiteren Beteiligten gibt ist dem Mieter wurscht.

    Es ist dem Mieter ferner nicht zu zumuten hier sich gerade an eine beliebige willige Person zu wenden die gerade ein Gehör für die Belange des Mieter hat.

    Die Vertretung wurde bekannt gemacht, der Mieter ist über die Vertretung informiert und beide Seiten haben das im Mietvertrag mit Unterschrift akzeptiert.

    Also, wenn du was zu melden hast, wende dich an die vertretende Person mit dem Hinweis alle betreffenden Personen über dein Belang zu informieren.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    wir, meine Frau und ich, haben einen Mietvertrag, in dem unter "Vermieter" folgender Eintrag ist:

    Frau A (das ist die erste Tochter)
    Frau B (das ist die zweite Tochter)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter, wer hat was zu sagen?
    Hintergrund ist der, dass sich die 3 Genannten nicht immer einig sind.

    Gruß

    Zitat

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter

    Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Was und wieviel bedeutet "Eintrag"? Ist dieser Eintrag rechtssicher gesetzt, dann hat Herr C das Sagen.

  • Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Was und wieviel bedeutet "Eintrag"? Ist dieser Eintrag rechtssicher gesetzt, dann hat Herr C das Sagen.


    ... aber nicht in mietvertragsrelevanten Angelegenheiten.

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