Ob ich's wirklich soo schwierig mache?
Bsp.: Vor ca. 8 Jahren, als wir einzogen, gab es gleich beim Einzug Stress.
In der Wohnung waren alle Raumdecken mit potthässlichen, veralteten Holzdecken versehen.
Der Vater, den wir täglich sehen, hat uns erlaubt, die Decken runterzumachen. Wir gleich an's
Werk... Holzdecken runter. Am Abend stand die Tochter da und hat voll der Aufstand gemacht.
Dieses Aufeinandertreffen hatte in den ersten Jahren eine gewisse Spannung. Mittlerweile ist
das Verhältnis relativ normal. Wir möchten gerne ein paar Umbauten vornehmen, was wir uns
erst vom dem genehmigen lassen wollen, der auch was zu melden hat. Vater und Tochter sind
leider nicht immer einer Meinung.
Beiträge von MJ1967
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Wenn Vermieter/in Frau B (die Tochter, welche den Mietvertrag unterschrieben hat) ist,
welche Rolle spielen dann die im Mietvertrag als Vermieter mit aufgeführten Personen:Frau A (das ist die erste Tochter im Mietvertrag, welche nicht unterschrieben hat)
Frau B (das ist die zweite Tochter im Mietvertrag, welche unterschrieben hat)
vertreten durch Herrn C (das ist der Vater, welcher nicht unterschrieben hat).Problem ist einfach, wenn man etwas in den Mieträumen verändern möchte, wessen
(schriftliche) Erlaubnis würde zählen? Mit der einen Tochter haben wir absolut nichts
zu tun, und jeder aus dem "Vermieter-Pool" tickt anders. -
Noch folgender Nachtrag zu #1 da ich nicht weis ob's wichtig/relevant ist...
Der Mietvertrag ist von folgenden Personen unterschrieben:
1. von Frau B (zweite Tochter) - Vermieter
2. von meiner Ehefrau - Mieter
3. von mir - Mieter -
Hallo zusammen,
wir, meine Frau und ich, haben einen Mietvertrag, in dem unter "Vermieter" folgender Eintrag ist:
Frau A (das ist die erste Tochter)
Frau B (das ist die zweite Tochter)
vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter, wer hat was zu sagen?
Hintergrund ist der, dass sich die 3 Genannten nicht immer einig sind.Gruß
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