Mietkürzung nach Badsanierung

  • Hallo,
    ich hoffe mal das mir hier jemand helfen kann, weil ich im Netz nicht so richtig fündig geworden bin. Am 29.03.2016 sollte es mit unserer Badezimmer Sanierung begonnen werden und laut Aussage 5-7 Tage dauern. Die Handwerker kamen wie sie Lust und Laune hatten. Wir haben 3 Wochen keine Toilette gehabt und mussten in ein Leerstehendes Ladenlokal ohne Licht um unsere Notdurft zu errichten. Die Arbeiten sind immer noch nicht ganz fertig (30.04.2016), es fehlt immer noch die Heizung und die Duschwand, was bei den jetzigen Temperaturen auch kein Duschspaß ist.
    Ich bin der Meinung das wir die Miete zu 100% kürzen können. Ich glaube, damit ist der Vermieter ganz gut bedient, weil wir hätten wohl nach diesen Umständen mit 4 Personen ins Hotel gehen können. Was sonst noch alles passiert ist möchte ich hör erst garnicht erwähnen, Gasleitung beim Abriss zerstört, Wasserschaden durch Fusch ausgelöst und zur Krönung wollte man mir eine Abzweigdose (mit Lüsterklemmen) im Duschbereich setzten, was ich aber noch unterbinden konnte.
    Ich freue mich über Euer Feedback.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einmal editiert, zuletzt von ocram (30. April 2016 um 12:33)

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Aus den geschilderten Umständen würde Ihnen eine Mietminderung zustehen.

    ABER: Beschten Sie dabei obigen Paragraphen.


  • Ich bin der Meinung das wir die Miete zu 100% kürzen können.

    Der Schuß geht garantiert nach hinten los.

    Wenn es hochkommt könnt Ihr vielleicht um 20 % mindern. Aber nicht pauschal von der Gesamtmiete. Schön exakt nur für die nicht nutzbare Wohnfläche und nur für den tatsächlichen Zeitraum.

    Laßt Euch da von einem Fachanwalt für Mietrecht unterstützen. Als Laie kann man da viel falsch machen und schwupps hat man Mietschulden.

  • Wir sprechen von über einen Monat ohne Bad und über 3 Wochen ohne Toilette, und der Gesetzgeber sagt, ohne Toilette ist eine Wohnung nicht bewohnbar.
    Aber trotzdem Danke.

  • Habe da noch was vergessen, den Wasserschaden den die angeblichen Installateure noch angerichtet haben (laut Sachverständigen ca. 5000-7000€ Schaden) hat auch noch zu folge, dass das Zimmer meiner Tochter unbewohnbar geworden ist, aber das habe ich bewußt erstmal garnicht erwähnt weil es mich vorerst nur um die Mietrzung wegen der Badsanierung geht.

  • Wir sprechen von über einen Monat ohne Bad und über 3 Wochen ohne Toilette, und der Gesetzgeber sagt, ohne Toilette ist eine Wohnung nicht bewohnbar.


    Wenn das schon der Gesetzgeber sagt (leider weiß ich nicht wo, aber Sie werden uns das hier kundtun) warum haben Sie dann dennoch drin gewohnt? Also so unbewohnbar schien es dann doch nicht.
    Beides geht wohl ja etwas schlecht.

  • Habe da noch was vergessen, den Wasserschaden den die angeblichen Installateure noch angerichtet haben (laut Sachverständigen ca. 5000-7000€ Schaden) hat auch noch zu folge, dass das Zimmer meiner Tochter unbewohnbar geworden ist, aber das habe ich bewußt erstmal garnicht erwähnt weil es mich vorerst nur um die Mietrzung wegen der Badsanierung geht.


    Mietkürzung scheint wohl bei Euch ganz oben zu stehen. Tipp: Fachanwalt aufsuchen, wenn der VM nicht zugänglich ist.

  • Hallo,

    du kannst eine Wohnung schlecht für unbewohnbar erklären und dann trotzdem drin wohnen!

    Sowieso interessant, ihr bekommt ein komplett neues Bad und statt dich darüber zu freuen, siehst du nur die Einschränkungen in der Bauphase. Diese "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" Mentalität kann ich nicht verstehen. Wenn ich dann jetzt noch den Schwachsinn mit der Heizung höre, dann merke ich aber wie du tickst. "Kein Duschspaß". "Der Vermieter hätte Glück gehabt, dass ihr nicht in ein Hotel gegangen seid", geht es noch? Du solltest mal dein Anspruchsdenken ändern.

    Selbst wenn du es richtig angestellt hättest, wäre eine 100%ige Mietminderung sicher nicht möglich gewesen. Jetzt im Nachhinein wird es für dich ohnehin schwierig.

    Finde dich damit ab, dass die Welt sich nicht um dich dreht und freue dich, dass du bald ein neues Badezimmer hast, statt deine Negativität auf deine ganze Familie zu übertragen.

    Gruß
    H H

  • Wir sprechen von über einen Monat ohne Bad und über 3 Wochen ohne Toilette, und der Gesetzgeber sagt, ohne Toilette ist eine Wohnung nicht bewohnbar.
    Aber trotzdem Danke.

    Du schreibst, es wurde Euch eine Toilette in einem leersteheden Ladenlokal angeboten. Befindet sich dieses Ladenlokal im Haus oder wie weit entfernt? Spielt evtl. auch eine Rolle. Mietminderung steht euch auf alle Fälle zu, nur ob es 100% sind würde ich bezweifeln.

  • Du schreibst, es wurde Euch eine Toilette in einem leersteheden Ladenlokal angeboten. Befindet sich dieses Ladenlokal im Haus oder wie weit entfernt? Spielt evtl. auch eine Rolle. Mietminderung steht euch auf alle Fälle zu, nur ob es 100% sind würde ich bezweifeln.


    Der TE ocram marco hat wohl Wohlfühl-Flatrate gebucht...:o

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