Neue Küche

  • Hallo an alle,

    ich bin heute das erste Mal in diesem Forum mit einem DICKEN Problem.
    Unsere alte mit gemietete Küche war 25 Jahre alt und mein privater Vermieter hat mir "großzügiger Weise" eine neue gekauft unter sehr suspekten Umständen.
    Eigentlich wollte ich einen höherwertigen Herd haben habe mich dann mit dem Vermieter geeinigt, einen Teil der Kosten für die Holzabdeckung zu übernehmen. Alles mündlich!!!!!
    Ich wollte den alten Fliesenspiegel auch nicht mehr und bei dem Versuch eine weitere Steckdose zu installieren kam fast in einem Stück auf der einen Seite die Fliesen runter.
    Am Tag des Einbaus wollten die Küchenbauer mit einem Mal 800 € Bar von mir. Hab ich nicht gemacht.
    Ein paar Wochen später kam per mail eine Rechnung über 800 € von der Küchenfirma. Ein paar Briefe Später bekam ich einen Umschlag vom Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung und einem Schreiben er würde die Summe über knapp 800 € einbehalten und damit die Rückwand bezahlen.
    Ich habe einfach keine Worte mehr dafür oder darf er das?????
    Hoffentlich kann mir jemand HELFEN BITTE

  • Hallo Manuela,

    "Unsere alte mit gemietete Küche war 25 Jahre alt und mein privater Vermieter hat mir "großzügiger Weise" eine neue gekauft ...

    "Eigentlich wollte ich einen höherwertigen Herd haben habe mich dann mit dem Vermieter geeinigt, einen Teil der Kosten für die Holzabdeckung zu übernehmen. Alles mündlich!!!!!"
    - Wie schön!!!!! (heutzutage...:mad:

    "Ich wollte den alten Fliesenspiegel auch nicht mehr und bei dem Versuch eine weitere Steckdose zu installieren kam fast in einem Stück auf der einen Seite die Fliesen runter."
    - Dein Pech (sorry!).

    "Am Tag des Einbaus wollten die Küchenbauer mit einem Mal 800 € Bar von mir. Hab ich nicht gemacht."
    - Wer hatte die Musik bestellt...?

    "Ein paar Wochen später kam per mail eine Rechnung über 800 € von der Küchenfirma."
    - Ich wiederhole meine Frage.

    "Ein paar Briefe Später bekam ich einen Umschlag vom Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung und einem Schreiben er würde die Summe über knapp 800 € einbehalten und damit die Rückwand bezahlen."
    - Eines hat mit anderem nichts zu tun.

    "Ich habe einfach keine Worte mehr dafür oder darf er das?????"
    - Wohnst Du immer noch dort?

  • Wo liegt jetz dein Problem? So wie ich das verstanden habe wolltest du diese Paneelabdeckung mit Holz und hast zugesagt einen Teil der Kosten zu übernehmen?
    Was wurde da mündlich vereinbart, das ist doch die Frage?

  • Eigentlich schon aber ich habe keinen Auftrag erteilt, kein Angebot bekommen wo ich hätte wählen können auch im Preis und auch keine Rechnung erhalten.
    Auch finde ich es merkwürdig das der Vermieter jetzt die Betriebskosten einbehält um die Rechnung zu zahlen.

  • Hä, du schreibst doch selber du hättest eine Rechnung bekommen? Nur hast du sie wohl nicht bezahlt? Normalerweise hättest du sagen sollen, als die Leute die Küche eingebaut haben, nö, 800€ für eine Paneelplatte sind mir zu teuer, bitte nehmen sie die wieder mit, ich lebe mit den alten Fliesen.
    Ansonsten, ja, merkwürdig finde ich das auch, die alternative bestünde dann darin, das er dich auf Zahlung verklagt. Das er darauf keine Lust hat, kann ich verstehen.
    Das Spiel mit Rechnung und Gegenrechnung kann ja auch noch eine weile so weiter gehen, aber unterm Strich sollte man sich eben irgendwie einigen.

  • Zitat

    ..wollte ich einen höherwertigen Herd haben und habe mich dann mit dem Vermieter geeinigt, einen Teil der Kosten für die Holzabdeckung zu übernehmen. Alles mündlich.

    Welchen Teil wolltest Du übernehmen? Lt. VM sind das € 800,00. Lass dir die Rechnung über die Holzabdeckung zeigen, sollte die über € 800,00 lauten ist die Forderung vom VM schon mal falsch.
    Es wurde ja mündlich von einem Teilbetrag gesprochen.

    Zitat

    Ich wollte den alten Fliesenspiegel auch nicht mehr....

    Und das vermutlich auf Kosten des Vermieters.

    Zitat

    ..bekam ich einen Umschlag vom Vermieter mit der BKA und einem Schreiben er würde die Summe über knapp 800 € einbehalten und damit die Rückwand bezahlen.

    "Einbehalten" besagt, dass Du ein Guthaben aus der BKA. hast. Ob die € 800,00 rechtens sind ist fraglich. s.oben.

  • Eigentlich schon aber ich habe keinen Auftrag erteilt, kein Angebot bekommen wo ich hätte wählen können auch im Preis und auch keine Rechnung erhalten.
    Auch finde ich es merkwürdig das der Vermieter jetzt die Betriebskosten einbehält um die Rechnung zu zahlen.


    Manuela,
    damit profitversessene Vermieter nicht nach Gutsherrenart ihre Speicher füllen, gibt es dieses Forum...:)

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