Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Hundehaltung- wie viel zeit bleibt?

  • Hallo,
    ich habe bei meinem Einzug in die Wohnung 2 Hunde verschwiegen, weil ich sehr schnell eine Wohnung brauchte und in dem Haus (verschiedene Vermieter) viele Hunde leben.
    Durch eine Durchfallerkrankung gab es 1,5 Jahre später ( vor 2 Wochen) beschwerden der Nachbarn und die erste Mahnung der Vermieter. - Die Hunde sollen weg.
    Ich habe daraufhin meinen Vermietern schriftlich erklärt, dass die Durchfallerkrankung bereits behandelt ist und bat um die Erlaubnis die Hunde halten zu dürfen (Im Vertrag steht, dass Hunde und Katzen einer schriftlichen Einverständnis benötigen).
    Darauf sind die Vermieter nicht einmal eingegangen und schrieben 2 Wochen später die 2. Abmahnung.
    Betreff: Ich soll in spätestens 2 Wochen schriftlich bestätigen, dass ich die Hunde abgeben werde und in 4 Wochen dürfen sich die Hunde sich nicht mehr in der Wohnung aufhalten, da es ansonsten eine fristlose Kündigung gibt.

    Ich weiss, dass das wahrscheinlich alles rechtens ist.
    Die Frage die ich habe ist folgende:
    Ich suche bereits bereits eine neue Wohnung. Das dies mit zwei Hunden schwierig werden kann ist mir klar, aber ich suche weiter.
    Wieviel Zeit bleibt mir jetzt noch um eine neue Wohnung zu finden? Die Kündigung käme wahscheinlich in 1 Monat
    Vielen Dank

  • Sie sollten sich mal darüber im Klaren werden, was für Sie wichtiger ist: Wohnung oder Hund.
    Beides zusammen wäre besser, wird nur sehr schwierig werden. Das kann sich über viele Monate hinziehen.
    Da käme ich mir als Vermieter einfach hingehalten vor.

    Alles kann der Mensch nun nicht haben. Ihr Verhalten gegenüber dem Vermieter ist auch schon eine gehörige Portion Frechheit.
    Obwohl es ausdrücklich im Vertrag steht, das eine solche Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, setzen Sie sich einfach darüber hinweg.
    Trotzdem viel Glück bei der Suche. Mit zwei Hunden bestimmt länger als mit einen Hund.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (27. April 2016 um 20:50)

  • Hallo Evchen,

    Hunde die bellen,.. ne Kolli ;) Wenn man keine Ahnung hat, immer erst mal den Fragesteller bashen- muss das sein?

    so zu der eigentlichen Frage: Was genau steht denn in der Abmahnung?
    Der Vm muss in seiner Abmahnung ganz konkret darlegen, was diese beiden Hunde getan haben, dass es Grund zur Beanstandung gibt. Eine Räumungsklage auf einer einmaligen Durchfallerkrankung aufzubauen, wird keinen Erfolg haben.
    Für die von dir erbetene Erlaubnis als auch die angedrohte fristlose Kündigung kommt es zum einen auf den Hund an, zum anderen auf sein Verhalten. Hunde, die nach Landeshundeordnung als Kampfhund einzustufen sind rechtfertigen eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Abmahnung, eine Fußhupe hingegen nicht. Auch sollte der Hund im Haus niemanden gebissen haben, wäre zumindest von Vorteil :)

    Da du schreibst, dass in eurem Haus noch andere Hunde leben- kein rechtsanspruch für dich aber eine gute Basis- und der VM deine Bitte um Erlaubnis ignorierst, weise die zweite Abmahnung zurück mit dem Hinweis er möge sich auf deine Erlaubnisanfrage äußern. GGfs auch mal zum Telefonhörer greifen und reden.
    Joker: LG Berlin, Urteil vom 02.07.2013 – AZ 63 S 493/12 –
    Kann der mietvertraglichen Klausel zur Tierhaltung nicht entnommen werden, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis gebunden sein soll, ist diese unwirksam.

    Dies trifft auch die sehr weitverbreitete Klausel "„Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, Hühner usw., auch in Pension gegebene Tiere, dürfen nur nach erteilter vorheriger Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Eine etwaige Erlaubnis kann jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Haltung von Kleintieren ist erlaubnisfrei.“
    Wenn die aber unzulässig ist, sind verstößt du gar nicht gegen den MV . Trotzdem erst reden, schießen kann man immer noch.

    Liebe Grüße

    Akkarin

  • Zitat

    Der Vm muss in seiner Abmahnung ganz konkret darlegen, was diese beiden Hunde getan haben, dass es Grund zur Beanstandung gibt.

    Woher nimmst Du dieses Wissen? Grundsätzlich liegt hier ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vor, da der Fragesteller einen Hund angeschafft hat, obwohl dies der Zustimmung des Vermieters bedarf.

    Was die Hunde hier angestellt haben oder nicht, ist völlig irrelevant. Der Vermieter kann hier einfach wegen unerlaubter Hundehaltung abmahnen, bzw. kündigen.

    Wenn der Fragesteller vorab um Zustimmung gefragt hätte und der Vermieter hätte dies verneint, dann wäre hier im schlimmsten Fall eine Klage zur Zustimmung notwendig gewesen. Einfach einen Hund - trotz Verbot - anschaffen, funktioniert so nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger,

    Kolinum hat in dem verlinkten Artikel doch meine Aussagen alle bestätigt.

    Gruß

    Akkarin

    Nicht zwingend. Da steht nämlich geschrieben:

    "
    Und wenn der Vermieter einfach seine Zustimmung verweigert?

    Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zustimmung vorher einholen und wenn diese verweigert wird, gegebenenfalls einklagen."

    und weiter:


    " Bei der Kündigung ist darüber hinaus noch erforderlich, dass es sich bei der nicht erlaubten, aber erlaubnispflichtigen Tierhaltung, um einen gravierenden Vertragsverstoß handelt. Dies wurde von einigen Gerichten in der Vergangenheit bejaht."

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank Akkarin und Leipziger
    Könnte ich teoretisch jetzt noch der fristlosen Kündigung mit einer eigenen Kündigung zuvorkommen (obwohl die fristlose Kündigung bereits schriftlich angedroht wurde) und könnte mir somit 3 Monate zeit verschaffen?
    Auch wenn es warscheinlich hier nichts zur Sache tut, bin ich echt endtäuscht.
    Es gab in den 1,5 Jahren nie Probleme. Meine Miete habe ich stats 14 Tage zu früh bezahlt, ich habe nie etwas von denen gewollt, meine Nachzahlungen immer beglichen und es gab nie Ärger mit/ wegen mir.
    Ich kann verstehen, dass sie sich übergangen fühlen, aber mich deshalb sofort (-und ohne mit sich reden zu lassen) auf die Strasse zu setzten?!

  • Auch wenn es warscheinlich hier nichts zur Sache tut, bin ich echt endtäuscht.
    Es gab in den 1,5 Jahren nie Probleme. Meine Miete habe ich stats 14 Tage zu früh bezahlt, ich habe nie etwas von denen gewollt, meine Nachzahlungen immer beglichen und es gab nie Ärger mit/ wegen mir.
    Ich kann verstehen, dass sie sich übergangen fühlen, aber mich deshalb sofort (-und ohne mit sich reden zu lassen) auf die Strasse zu setzten?!


    Meinst Du das ernst? Du bist enttäuscht von Deinem Vermieter, weil er es sich nicht bieten lässt, dass Du gegen den Mietvertrag verstößt? Originelle Einstellung...


  • Könnte ich teoretisch jetzt noch der fristlosen Kündigung mit einer eigenen Kündigung zuvorkommen (obwohl die fristlose Kündigung bereits schriftlich angedroht wurde) und könnte mir somit 3 Monate zeit verschaffen?


    Fristgerecht können Sie jederzeit kündigen.

  • Zitat

    Könnte ich teoretisch jetzt noch der fristlosen Kündigung mit einer eigenen Kündigung zuvorkommen (obwohl die fristlose Kündigung bereits schriftlich angedroht wurde) und könnte mir somit 3 Monate zeit verschaffen?

    Nein, kannst Du nicht. Selbst wenn Du nun fristgemäß kündigst, kann der Vermieter seinerseits fristlos kündigen.
    Wenn das so einfach wäre, könnte ich meine Wohnung einfach schon zum 31.12.2030 kündigen und müsste dann nie eine Vermieterseitige Kündigung befürchten.

    Ansonsten: Was erwartest Du? Du hast den Vermieter bewusst und absichtlich hintergangen und somit vermutlich auch das Vertrauensverhältnis zerstört.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Letzten Endes entscheidet der Amtsrichter, wieviel Zeit noch bleibt.:o

    NOE , es gibt genug Urteile, dass die Klausel ungültig ist, daher ist ueberhaut keine Kuendigung möglich.

  • NOE , es gibt genug Urteile, dass die Klausel ungültig ist, daher ist ueberhaut keine Kuendigung möglich.


    Welche Klausel soll hier denn ungültig sein? In der Fragestellung steht geschrieben, dass - laut Vertrag - die Hundehaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf.
    Folglich ist diese Vereinbarung wirksam.

    Der Fragesteller hat hier gegen den Vertrag verstoßen, da er eben nicht um Zustimmung gefragt hat. Dies kann (muss aber nicht) durchaus eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    Nochmal: hier geht es nicht darum, dass der Vermieter ursprünglich die Zustimmung zur Hundehaltung untersagt hat, sondern, dass vertragliche Bestimmungen ignoriert worden sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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