Miet- und Kautionsprobleme

  • Hallo liebes Forum,
    Ich wende mich an euch da ich einige Probleme mit meiner Wohnung habe.
    Zum Nachvollziehen hier mal die Vorgeschichte:
    Ich bin im Herbst letzten Jahres hier eingezogen. Hatte die Kaution (im Beisein meiner Freundin) bar hinterlegt. Zum Einzug sollte ich ein neues Türschloss und eine "Quittung"über die Kaution bekommen. Als ich dann aber eingezogen bin hatte der Vermieter im Vorfeld einen Herzinfarkt erlitten, lag im Koma und ist mitlerweile im Pflegeheim. Nun hatte ich auch erstmal keinen Ansprechpartner denn mit der Zeit sind mir einige Mängel (auch Feuchtigkeit und Schimmel) aufgefallen.
    Irgendwann lernte ich dann den Enkel kennen der sich um das Haus kümmern wollte und sagte mir er würde sich um die Mängel kümmern (bis heute ist nichts passiert).
    Im Dezember 2015 hatte ich Ärger mit dem Arbeitsamt, sodass ich meine Miete nicht Zahlen konnte.
    Der Enkel bot mir eine Ratenzahlung an (die Summe ist nun fast abbezahlt).
    Diesen Monat konnte ich meine Miete nicht zahlen (warum ist sehr privat, natürlich weiss ich auch das die Miete immer Vorrang haben sollte, aber es ging nicht anders).
    Habe den Enkel darauf angesprochen, er teilte mir mit das er auf die Hausverwaltung"keinen Bock" mehr hat und seine Mutter sich nun darum kümmert.
    Habe dann schriftlich Kontakt aufgenommen, meine Idee war es die ausstehende Miete vorerst von der Kaution zu bezahlen und ich dies in Raten begleiche.
    Doch dann kam die Antwort: Ich habe angeblich keine Kaution bezahlt, außerdem wird im Laufe des Jahres eventuell eine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, wenn ich nicht die Miete sofort überweise wird das wohl meine Wohnung werden!

    Nun meine Fragen:

    - kann ich bezüglich der Kaution irgendwas machen? Wie gesagt meine Freundin war an dem Tag dabei.

    - habe ich das richtig verstanden, das wenn mir nun fristlos gekündigt wird und ich dann nicht ausziehe und eine Räumungsklage kommt, ich 2 Monate Zeit habe die offene Miete zu zahlen und die Kündigung damit unwirksam wird?

    Ich bedanke mich im Vorraus

  • Zitat

    kann ich bezüglich der Kaution irgendwas machen? Wie gesagt meine Freundin war an dem Tag dabei.

    Schwierig. Es wird Aussage gegen Aussage stehen.

    Davon abgesehen ist die Kaution für Ansprüche des Vermieter nach Vertragsende, nicht zum abwohnen.

    Zitat

    habe ich das richtig verstanden, das wenn mir nun fristlos gekündigt wird und ich dann nicht ausziehe und eine Räumungsklage kommt, ich 2 Monate Zeit habe die offene Miete zu zahlen und die Kündigung damit unwirksam wird?

    Du schreibst:

    "außerdem wird im Laufe des Jahres eventuell eine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt"

    Das wäre ja eine fristgerechte Kündigung.

    Fristlos kann Dir gekündigt werden sofern ein Betrag in Höhe von 2 MM offen. Auch fristlos kann Dir gekündigt werden wenn als Kaution ein Betrag von mindestens 2 KM vereinbart und nicht gezahlt wurde.

    Durch unverzügliche Zahlung kann die fristlose Kündigung aber unwirksam gemacht werden.


    So nebenbei, haben Enkel oder Mutter mal eine Vollmacht vorgelegt das sie berechtigt sind in Sachen Vermietung tätig sein dürfen?

  • Trifft Aussage gegen Aussage auch dann zu wenn ich wie gesagt eine Zeugin habe?
    Ok, es ist ja nun eine Monatsmiete offen, die andere ist ja fast abbezahlt, also sind keine 2MM offen (eher könnte man nicht fristlos kündigen?).
    Nein, eine habe ich nicht gesehen.

  • Trifft Aussage gegen Aussage auch dann zu wenn ich wie gesagt eine Zeugin habe?
    Ok, es ist ja nun eine Monatsmiete offen, die andere ist ja fast abbezahlt, also sind keine 2MM offen (eher könnte man nicht fristlos kündigen?).
    Nein, eine habe ich nicht gesehen.

    Hallo,

    bitte zu verstehen, dass ein Vermieter nicht verpflichtet werden kann, ausstehende Mieten von einer Mietkaution zu bedienen.

    Den Nachweis über die Zahlung der Kaution solltest du hieb- und stichfest beweisen können, wen dem so ist, kannst du nun die jeweilig zuständige Person auffordern über den Verbleib der Kaution Auskunft zu geben.

    Vor allem solltest du schnellstens alle Mietrückstände begleichen das hat oberste Priorität!

    Gruß
    BHShuber

  • Wie gesagt, der eine Rückstand ist fast beglichen.
    Ich hatte der Tochter des Vermieters angeboten die Miete für diesen Monat in Raten zu zahlen, da mir die begleichung auf einen Schlag nicht möglich ist. Sie hatte das abgelehnt.
    Also fristlos kündigen kann sie nicht? Mehr als das anbieten kann ich ja momentan nicht.

    Ich will momentan nicht noch Öl ins Feuer giessen, aber die Mängel in der Wohnung sind für mich auch nicht grad toll.

  • Wie muß ich mir das mit der gezahlten Kaution vorstellen? Du drückst ihm das Geld in die Hand, und dann fällt er um, ohne dir eine Quittung geben zu können? Ich denke mal die Gechichte könnte evtl. noch wichtig für dich werden. Du muß die Zahlung auf jeden Fall nachweisen, sonst bist du bereits jetzt, ohne Mietrückstände, im Bereich einer Kündigung.

  • Die Geschichte mit der Kaution würde ich als Lehrgeld verbuchen. Merke Dir für die Zukunft, dass Du niemals Geld irgendjemandem überreichen solltest, wenn Du dafür nicht sofort eine Quittung erhältst.
    Letztendlich hätte auch der alte Vermieter im Nachhinein behaupten können, er hätte nie etwas erhalten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Trifft Aussage gegen Aussage auch dann zu wenn ich wie gesagt eine Zeugin habe?

    Das kommt wahrscheinlich darauf an wie glaubhaft deine Geschichte ist, und ob die dir der Richter abnimmt. Auf Zeugen einer Partei verlässt sich normalerweise kein Richter so gern, vor allem nicht wenn deren Aussage irgendwie recht unlogisch klingt, wie bislang deine Story.
    Evtl. kannst du das auch durch Indizien untermauern, z.Bps. wenn eine größere Barabhebung ein paar Tage vorher auf deinem Konto zu sehen ist, usw.

  • Das komische ist ja auch...wenn ich ja angeblich keine Kaution gezahlt habe, warum sagen dann weder Enkel noch Muttef in dem halben Jahr was? Schon komisch oder?

    Bezüglich der nun offenen Miete kann ich denke ich mal nur noch mal eine Ratenzahlung anbieten oder?

  • Wieso, die sagen doch was? Die sagen das du die Kaution nicht gezahlt hast, und das könnte dann als Grundlage zur Kündigung dienen. Noch mal, ein Nachweis ist da schon irgendwie erforderlich, wenn es darauf hinauslaufen sollte. Und als erstes würde ich mir überlegen, was du auf die Frage antwortest, warum du dir für eine Barzahlung keine Quittung ausstellen läst, bzw. wieso dafür keine Zeit war usw., glaubhaft sollte das schon sein. Nochmal Stichwort Indizien.
    Ja, eine Ratenzahlung kann man anbieten, das ändert jedoch nichts an deinen Zahlungsverpflichtungen, selbst wenn sich da nie wieder jemand zu äußert.
    Das würde ich übrigens mal strikt von der strittigen Kaution trennen.

  • Ja, das mit der kaution sagen die JETZT! Aber wenn es stimmen würde, dann hätte doch schon vor Monaten jemand was gesagt, und nicht jetzt auf einmal wo es "Streit" gibt.
    Ich kann wie gesagt einen Zeugen und eine grössere Barabhebung in dem Zeitraum nachweisen.
    Ich war da sicher zu Naiv und habe mich auf das Wort des Vermieters verlassen. Genauso wie ich mich auf das neue Türschloß, das neue Fenster, Schimmelbeseitigung und Elektrizitätsreparaturen verlassen habe.

  • Ja, das mit der kaution sagen die JETZT! Aber wenn es stimmen würde, dann hätte doch schon vor Monaten jemand was gesagt, und nicht jetzt auf einmal wo es "Streit" gibt.
    Ich kann wie gesagt einen Zeugen und eine grössere Barabhebung in dem Zeitraum nachweisen.
    Ich war da sicher zu Naiv und habe mich auf das Wort des Vermieters verlassen. Genauso wie ich mich auf das neue Türschloß, das neue Fenster, Schimmelbeseitigung und Elektrizitätsreparaturen verlassen habe.


    Na ja, wenn der zuständige im Koma liegt, ist das wohl ein nachvollziehbarer Grund, warum man nicht sofort, sondern eher mittefristig gehandelt hat. Wie auch immer, darüber kann man sich dann super vor Gericht streiten. Ich sage ja nur Indizien sind im dem Fall auch wichtig, und nicht nur die Zeugenaussage einer Partei.


  • Sollte die Ratenzahlung erneut abgelehnt werden kann ich momentan nichts mehr tun denke ich oder?


    Doch, man könnte seine Schulden bezahlen, oder muß, wenn das nicht möglich ist, mit evtl. Konsequenzen leben. Ganz ehrlich, so wie ich das verstanden habe, wäre das dann jetzt schon das zweite mal mit Raten? Klar das es da dann irgendwann aufhört.

  • So, also eine Ratenzahlung wurde erneut abgelehnt.
    Habe ich das denn nun richtig verstanden das eine fristlose Kündigung nicht möglich ist? Bin ja keine 2 kompletten MM im Rückstand.

    Berny ich war leider so doof, ja

  • Zitat

    Habe ich das denn nun richtig verstanden das eine fristlose Kündigung nicht möglich ist? Bin ja keine 2 kompletten MM im Rückstand.

    Ja, das sollte korrekt sein. Es ist zwar auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn ein nicht unerheblicher Teil einer Miete fehlt (1 Miete + 1 Cent), allerdings müssen dies zwei aufeinanderfolgende Termine sein.

    Aber: Es kann hier durchaus eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens folgen, die mittelfristig eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So, also eine Ratenzahlung wurde erneut abgelehnt.
    Habe ich das denn nun richtig verstanden das eine fristlose Kündigung nicht möglich ist? Bin ja keine 2 kompletten MM im Rückstand.


    Wegen der Mietzahlung ja, bedenke der Monat ist bald rum, bleibt die Sache mit der Kaution. Solang das nicht irgendwie geklärt wird, besteht eigentlich immer die Gefahr.

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