Hallo zusammen,
ich bin Mieterin eines Zimmers in einem Studentenwohnheim. Nun möchte ich gerne den Mietvertrag zum 31. Juli 2016 kündigen. Ein Blick in den Mietvertrag hat allerdings gezeigt, dass meine Vermieter nur zwei mögliche Kündigungstermine akzeptieren. D.h. in meinem Fall müsste ich noch bis zum 31.08. mieten. Der Vertrag ist m.M. nach ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag, Zitat: "Das Mietverhältnis beginnt am xxx und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden."
Später heißt es dann allerdings, wie bereits oben gesagt, "Kündigung des Mietvertrags ist grundsätzlich nur zum xxx und 31. August des Jahres möglich."
Ist das rechtens? Wenn ja, durch welche Paragraphen im BGB?
Wenn nicht, muss ich mich trotzdem daran halten, da ich den Vertrag ja so unterschrieben habe?
Vielen Dank für eure Hilfe.