Zahlung von Kaution und Miete

  • Hallo!

    Zum Jahreswechsel sind mein Mitbewohner und ich in eine Wohnung eingezogen. Im Mitvertrag wurde eine Renovierung der Wohnung vorgesehen ( Neue Tapeten, neue Decken, Fließenspiegel in der Küche neu, komplette Renovierung des Badezimmers).Die Wohnung wurde aber komplett unrenoviert übergeben und auch so im Übergabeprotkoll festgehalten. Selbst der Dreck des Vormieters war noch in der Wohnung. Der Vermieter hat nun vor zwei Wochen das Bad renoviert. Allen anderen Renovierungsarbeiten ist er nicht nachgekommen.

    Nun hat der Vermieter gefordert, dass die vergangenen vier Mietbeträge komplett beglichen werden sollen. Bisher hat er 2 Monatsmieten per SEPA-Mandat eingezogen (laut Überweisungszweck für März und April). Wir sollen laut Vermieter nun die anderen beiden Mieten selbst überweisen.

    Weiterhin haben wir eine Kautionsversichung abgeschlossen und den Vermieter im Januar in Kenntnis darüber gesetzt. Dies ist telefonisch und leider nicht schriftlich geschehen. Nun behauptet er von dieser Kautionsversicherung nichts zu wissen und fordert uns auf auch die gesamte Kaution zu überweisen.

    Ist dies rechtens, dass wir nun sowohl fehlende Mietbeträge, als auch die Kaution vorab überweisen müssen bis die Sachlage komplett geklärt ist oder ist es rechtlich gesehen in Ordnung mit der Zahlung zu warten, bis sich der Sachverhalt geklärt hat?

  • Ist dies rechtens, dass wir nun sowohl fehlende Mietbeträge, als auch die Kaution vorab überweisen müssen bis die Sachlage komplett geklärt ist oder ist es rechtlich gesehen in Ordnung mit der Zahlung zu warten, bis sich der Sachverhalt geklärt hat?

    Bis das der Sachverhalt sich geklärt hat, habt ihr die fristlose Kündigung im Briefkasten. Welche Vereinbarungen ihr mit der Nichtzahlung der Miete und der Kaution getroffen habt, könnt ihr nur vor Ort mit dem Vermieter klären. Aber eine Kautionsversicherung per Telefon ist ja wohl nicht ernst gemeint. Ihr müsst den Vermieter erst einmal fragen, ob er damit einverstanden ist. Nicht jeder Vermieter akzeptiert eine Kautionsversicherung.....und per Telefon erst recht nicht.

  • okay mit der Kautionsversicherung ist falsch formuliert. Er wurde telefonisch gefragt, ob dies in Ordnung ist und hat dann später die Dokumente per Post bekommen. Diese sind dem Vermieter nach aber nicht angekommen.

  • okay mit der Kautionsversicherung ist falsch formuliert. Er wurde telefonisch gefragt, ob dies in Ordnung ist und hat dann später die Dokumente per Post bekommen. Diese sind dem Vermieter nach aber nicht angekommen.

    Dann gilt #2 von Mainschwimmer


  • Nun hat der Vermieter gefordert, dass die vergangenen vier Mietbeträge komplett beglichen werden sollen. Bisher hat er 2 Monatsmieten per SEPA-Mandat eingezogen (laut Überweisungszweck für März und April). Wir sollen laut Vermieter nun die anderen beiden Mieten selbst überweisen.


    Also eine Abmahnung wegen zweimonatigen Mietrückstandes

    Zitat

    Weiterhin haben wir eine Kautionsversichung abgeschlossen und den Vermieter im Januar in Kenntnis darüber gesetzt. Dies ist telefonisch und leider nicht schriftlich geschehen. Nun behauptet er von dieser Kautionsversicherung nichts zu wissen und fordert uns auf auch die gesamte Kaution zu überweisen.


    Noch eine Abmahnung wegen der überfälligen Kaution.

    Zitat

    Ist dies rechtens, dass wir nun sowohl fehlende Mietbeträge, als auch die Kaution vorab überweisen müssen bis die Sachlage komplett geklärt ist oder ist es rechtlich gesehen in Ordnung mit der Zahlung zu warten, bis sich der Sachverhalt geklärt hat?


    Ist rechtens oder soll der Vermieter bis zum Jüngsten Tag auf sein Geld warten?
    Welche naive Vorstellungen haben Sie den einem Mietvertrag?

    § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1) ...........
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

  • Ihr seid ja lustig.

    2 offenen Monatsmieten und seit dem 4. Werktag im März auch noch mit der Kaution in Verzug und Ihr wollt noch warten?

    Jedes für sich, sprich 2 offenen MM und die offene Kaution, sofern mindestens 2 KM vereinbart sind, würde den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen.

    Auch wenn Ihr vereinbart habt das der Vermieter die laufenden Mietzahlungen per Lastschrift einziehen darf, entbindet Euch das nicht von Eurer Pflicht dafür zu sorgen das die Miete vollständig und Pünktlich auf dem Konto des Vermieters oder in seiner Brieftasche ist.

    Zitat

    Allen anderen Renovierungsarbeiten ist er nicht nachgekommen.

    Hat er sich denn vertraglich dazu verpflichtet?

    Zitat

    Die Wohnung wurde aber komplett unrenoviert übergeben und auch so im Übergabeprotkoll festgehalten.

    Wie dumm vom Vermieter:mad:

  • Zitat

    Auch wenn ihr vereinbart habt das der Vermieter die laufenen Mietzahlungen per Lastschrift einziehen darf, entbindt Euch das nicht von Eurer Pflicht dafür zu sorgen das die miete vollständig und Pünktlich auf dem Konto des Vermietes oder in seiner Brieftasche ist.

    Könnte sich der Mieter nicht rausreden, er habe ja die Lastschrift zum Einzug der Miete erteilt?

  • Ich verstehe also richtig, dass ich als Mieter in Zahlungsverzug gerate, wenn der Vermieter nicht fähig ist die Miete einzuziehen oder uns den zu zahlenden Mietbetrag nennt? Zwischenzeitlich habe ich den Vermieter sogar per E-Mail daran erinnert, dass noch keine Miete eingezogen wurde, jedoch ohne eine Antwort zu bekommen.

    Vielleicht sind folgende Details auch noch wichtig:
    Vor Einzug wurde uns mitgeteilt, dass die Monatsmiete aufgrund der vertraglich festgelegten Renovierungsarbeiten in der Wohnung um 30 Euro Kaltmiete steigen wird. Dem haben wir zugestimmt. Die Renovierungsarbeiten wurden im Mietvertrag aufgenommen. Dass diesen nicht nachgekommen wurde, steht im Übergabeprotokoll. Warum dies jetzt dumm vom Vermieter zu sein scheint, erschließt sich mir nicht so ganz.

    Eine Abmahnung gab es nicht. Es war lediglich eine formlose Antwort auf eine E-Mail, die ich dem Vermieter geschickt habe, mit der Bitte den Sachverhalt schnellstmöglich zu klären, um dieses ganze hin und her endlich abzuschließen.

  • Ich verstehe also richtig, dass ich als Mieter in Zahlungsverzug gerate, wenn der Vermieter nicht fähig ist die Miete einzuziehen oder uns den zu zahlenden Mietbetrag nennt? Zwischenzeitlich habe ich den Vermieter sogar per E-Mail daran erinnert, dass noch keine Miete eingezogen wurde, jedoch ohne eine Antwort zu bekommen.

    Hallo,

    Achtung, Anfang des Jahres hatten sehr viele Probleme mit dem Einzugsverfahren aufgrund der SEPA Umstellung!

    Es kann also sein, dass der Vermieter gar nicht einziehen konnte und seine Bank es nicht gerafft hat, denn hier müsstet ihr dann auf Anfrage des Vermieters eine erneute Einzugsermächtigung geben!

    Und du hast Recht, wenn eine Einzugsermächtigung gegeben wurde hat eigentlich der Vermieter dafür Sorge zu tragen, die Miete auch einzuziehen, allerdings befreit das von der Mietzahlung nicht.

    D. h. die Miete die rückständig ist müsst ihr überweisen.

    Für die anderen Probleme mit dem Vermieter wäre wenn es sich gar nicht vermeiden lässt durch Gespräch und Klärung mit eben dem Vermieter, eine anwaltliche Beratung ins Auge zu fassen.

    Gruß
    BHShuber

  • Könnte sich der Mieter nicht rausreden, er habe ja die Lastschrift zum Einzug der Miete erteilt?

    Könnte der Mieter anhand Kontoauszügen nicht sehen das die Miete nicht abgebucht wurde und sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um zu klären warum nicht? Mal von evtl. Rückbuchung mangels ausreichender Deckung abgesehen.


    Tobi2490

    Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden. Ebenso die Zahlung der Kaution nicht.

  • Ich verstehe also richtig, dass ich als Mieter in Zahlungsverzug gerate, wenn der Vermieter nicht fähig ist die Miete einzuziehen oder uns den zu zahlenden Mietbetrag nennt? Zwischenzeitlich habe ich den Vermieter sogar per E-Mail daran erinnert, dass noch keine Miete eingezogen wurde, jedoch ohne eine Antwort zu bekommen.
    Genau das haben Sie nun richtig verstanden!

    Die pünktliche Entrichtung der Miete und der Kaution ist eine Bringschuld. In welcher Weise das geschieht ist durchaus auch Verhandlungssache. Den Grundsatz sollten Sie dabei nicht aus dem Auge verlieren.
    Da gibt es nur eine Lösung: Sofort alle Schulden mit einem Schlage begleichen.

  • Könnte der Mieter anhand Kontoauszügen nicht sehen das die Miete nicht abgebucht wurde und sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um zu klären warum nicht? Mal von evtl. Rückbuchung mangels ausreichender Deckung abgesehen.

    .

    Ich meine der M. müßte in diesem Fall nicht tätig werden, er könnte, ja.

  • Könnte der Mieter anhand Kontoauszügen nicht sehen das die Miete nicht abgebucht wurde und sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um zu klären warum nicht? Mal von evtl. Rückbuchung mangels ausreichender Deckung abgesehen.

    Genau das ist ja geschehen, aber keine Antwort seitens des Vermieters.

    Ich habe jetzt die Miete vollständig überwiesen. Mit der Kaution werd ich wohl noch warten, da ja das Kautionsversicherungsdokument vorliegt. Mal schauen wann der Vermieter sich dazu äußert, bzw. ob er es überhaupt tut.

  • [I]

    Die pünktliche Entrichtung der Miete und der Kaution ist eine Bringschuld. In welcher Weise das geschieht ist durchaus auch Verhandlungssache. Den Grundsatz sollten Sie dabei nicht aus dem Auge verlieren.
    Da gibt es nur eine Lösung: Sofort alle Schulden mit einem Schlage begleichen.

    Die Bringschuld wurde durch Abschluss des Mietvertrags vereinbart. Diese Vereinbarung wurde mit beiderseitigem Einverständnis durch das Abbuchungsverfahren aufgehoben. Somit trägt der Mieter nicht mehr die Verantwortung für die rechtzeitige Überweisung der Mietzahlung.

  • Hallo Tobi 2490,

    Mit der Kaution werd ich wohl noch warten, da ja das Kautionsversicherungsdokument vorliegt.

    Ich denke, dem Vermieter liegt das Dokument NICHT vor? Liegt es vielleicht nur EUCH vor und ihr hättet es dem Vermieter aushändigen müssen?

    Notfalls hätte ich auch einfach bei dem Versicherungsanbieter angefragt, ob das Dokument tatsächlich bereits an den Vermieter geschickt wurde..

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: keine Rechtsberatung - nur meine Meinung

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