Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe nun meine Nebenkostenabrechnung erhalten, es stand ein Guthaben von 406,44€ auf der Abrechnung. Nun hat mein Vermieter mir lediglich 300€ ausbezahlt, da ich im Sommer letzen Jahres einen "Schaden" an meiner Duschwanne festgestellt habe. Dadrauf bin ich meiner Verpflichtung nachgegangen und habe meinen Vermieter drauf angesprochen, er möge sich bitte kundig machen über diesen Schaden. Dies hat er leider nicht gemacht, sondern Direkt den Hersteller kontaktiert, der darauf einen Gutachter geschickt hatte. Dieser Gutachten konnte keinen Schaden feststellen, mein Vermieter bekam darauf eine Rechnung (Anfahrt etc.) von diesem Gutachter. Nun möchte er die Rechnung von 116€ von meinen Nebenkosten abziehen/einbehalten. Ich wollte nun meinem Vermieter eine schriftliche Frist setzen. Da es ja Gerichtsurteile über "Kleinreperaturen" gibt in denen steht, das Kleinreperaturen über 110€ vom Vermieter zu tragen sind, sehe ich mich bis jetzt im Recht.
Die Frage für mich ist, fällt so eine Bestellung ohne Rücksprache mit mir unter Kleinreperaturen und kann ich dem Vermieter eine Frist setzten unter diesen Umständen.
Grüße aus Osthessen.