Okay, danke für Deine Meinung. Dann komme ich wohl nicht um eine Erstberatung herum.
Ich werde Euch über das Ergebnis informieren.
Eine Frage aber noch: Wozu gibt es Nachmieterklauseln, wenn sich kein Vermieter daran halten muss?
Okay, danke für Deine Meinung. Dann komme ich wohl nicht um eine Erstberatung herum.
Ich werde Euch über das Ergebnis informieren.
Eine Frage aber noch: Wozu gibt es Nachmieterklauseln, wenn sich kein Vermieter daran halten muss?
Woher nimmst Du die Weisheit, Deine Aussagen als unfehlbar hinzustellen?
Du willst nicht diskutieren? Dann verlasse doch das Diskussionsforum!
Hallo,
mal das Hirn einschalten, wenn unabhängig voneinander mehrere sehr erfahrende User das Gegenteil von dessen schreiben was du als These vertrittst, dann sollten die grauen Zellen mal auf Trab gebracht werden und man doch einsehen, dass man einen Juristen hierfür benötigt, die äußerst dämlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter auseinander zu klabustern.
Und nicht nur nachgelesenen Humbug vertreten, den man selber nicht verstanden hat.
Noch was, wenn ich dich anpisse, dann würdest du das merken!
Gruß
BHShuber
Hallo,
mal das Hirn einschalten, wenn unabhängig voneinander mehrere sehr erfahrende User das Gegenteil von dessen schreiben was du als These vertrittst, dann sollten die grauen Zellen mal auf Trab gebracht werden und man doch einsehen, dass man einen Juristen hierfür benötigt, die äußerst dämlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter auseinander zu klabustern.
Und nicht nur nachgelesenen Humbug vertreten, den man selber nicht verstanden hat.
Noch was, wenn ich dich anpisse, dann würdest du das merken!
Gruß
BHShuber
Hallo BHShuber,
Danke für die Absolution, Dir glauben zu dürfen ![]()
Spaß bei Seite. Ich danke Euch für Eure laienhaften Einschätzungen und werde mich mit der Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand wenden.
Ich werde berichten.
Gruß
Neospin
Hallo BHShuber,
Danke für die Absolution, Dir glauben zu dürfen ![]()
Spaß bei Seite. Ich danke Euch für Eure laienhaften Einschätzungen und werde mich mit der Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand wenden.
Ich werde berichten.
Gruß
Neospin
Hallo,
ja mach das, es ist wirklich die bessere Lösung und für max. 250€ hast du dann Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen, lass uns wissen wie die Sache ausging und nichts für Ungut, ok!
Gruß
BHShuber
Bedeutet aber auch, dass der Kündigungsverzicht weiterhin gilt und ein Käufer der zwecks Eigenbedarf kauft auch nicht in die Wohnung kann. Also 01.05. + Kündigungsfrist nach Eigenbedarf = Möglicher Einzug neuer Eigentümer 01.08.2017.
Nein, wie kommst Du darauf? Die Tatsache, dass es einen Nachmieter gibt, heißt nicht, dass dieser in einen bestehenden Mietvertrag eintritt.
Vielmehr ist es so, dass mit dem Nachmieter ein völlig neuer Vertrag abgeschlossen wird. Hier könnte der Vermieter also auch gänzlich auf einen Kündigungsausschluss verzichten, oder einen höheren Mietpreis vereinbaren.
ZitatEine Frage aber noch: Wozu gibt es Nachmieterklauseln, wenn sich kein Vermieter daran halten muss?
Nachmieterklauseln (echte sowieso) sind eine absolute Seltenheit. Weder für Vermieter, noch für Mieter sind diese sinnvoll, da zu schwammig.
Apropos schwammig: In deinem Vertrag steht geschrieben, dass Du außerordentlich kündigen kannst, wenn Du einen Nachmieter stellst.
Was heißt denn außerordentlich? Dieser Begriff muss schon genau definiert sein. Heißt außerordentlich fristlos? 3 Monate? Ein halbes Jahr? Ein ganzes Jahr?
Bei Dir kommt hinzu, dass der Vermieter offensichtlich noch verkaufen möchte, folglich also gar keinen Nachmieter haben will.
Was ist, wenn der Vermieter Dir mitteilt, dass er beabsichtigt, die Wohnung selbst zu bewohnen? Dann muss er nämlich keinen Nachmieter akzeptieren.
Beispiel Artikel: http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/nachmieter/
Draus: "...Das Mietverhältnis endet jedoch zu dem Datum, zu dem der vorgeschlagene Nachmieter in den Mietvertrag hätte eintreten können. "
Aber die letzte Entscheidung trägt m.W. der Vermieter.
Hallo,
mal das Hirn einschalten, wenn unabhängig voneinander mehrere sehr erfahrende User das Gegenteil von dessen schreiben was du als These vertrittst, dann sollten die grauen Zellen mal auf Trab gebracht werden und man doch einsehen, dass man einen Juristen hierfür benötigt, die äußerst dämlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter auseinander zu klabustern.
Und nicht nur nachgelesenen Humbug vertreten, den man selber nicht verstanden hat.
Noch was, wenn ich dich anpisse, dann würdest du das merken!
Gruß
BHShuber
Danke nochmal für den Hinweis mit dem Hirn einschalten und die ach so große Erfahrung der User hier im Forum.
Wie versprochen, hier die Auflösung des Ganzen nach Besuch beim Mietrechtsanwalt:
Es handelt sich um eine unechte Nachmieterklausel die keineswegs schwammig ist. Die Stellung eines akzeptablen Nachmieters berechtigt mich, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ich kann mir also - nach Absprache mit den potenziellen Nachmietern - aussuchen zu wann ich außerordentlich kündigen möchte. Ohne Einhaltung irgendeiner Frist.
Noch ein nett gemeinter Hinweis an BHSuber: mein zusammengelesener Humbug und die damit verbundenen Thesen sind geltendes Recht. Dein Humbug hingegen ist eine Beleidigung.
Neospin:
"Danke nochmal für den Hinweis mit dem Hirn einschalten und die ach so große Erfahrung der User hier im Forum."
- Ausser dem "ach" durchaus zutreffend.
"Die Stellung eines akzeptablen Nachmieters ..."
- Wer konstatiert, dass der NM-Interessent akzeptabel ist?
"... berechtigt mich, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen."
- Ob auch rechtswirksam?
"Ich kann mir also - nach Absprache mit den potenziellen Nachmietern - aussuchen zu wann ich außerordentlich kündigen möchte."
- Möchten kannste immer...![]()
"Ohne Einhaltung irgendeiner Frist."
- Hoppla...
"Noch ein nett gemeinter Hinweis an BHSuber: mein zusammengelesener Humbug und die damit verbundenen Thesen sind geltendes Recht."
- Sogenanntes Gutsherren-Recht.
"Dein Humbug hingegen ist eine Beleidigung."
- Kann ich nicht erkennenen.
Ich kann mir also - nach Absprache mit den potenziellen Nachmietern - aussuchen zu wann ich außerordentlich kündigen möchte. Ohne Einhaltung irgendeiner Frist.
Kleiner Haken an der ganzen Sache: Da die Wohnung verkauft werden soll, wird es keinen Nachmieter geben (er riskiert ja, kurz nach Einzug wegen Eigenbedarf o.a. vom Käufer gekündigt zu werden. Das macht kein Mensch, glaube mir.
Du MUSST den potentiellen Nachmieter, den du suchtst, aber über den geplanten Verkauf informieren!
War dein Fachanwalt denn vom Mieterbund? Ich befürchte es fast....Ich habe auch schon (nachweislich!) eine gravierende Falschbeurteilung eines Fachanwaltes auf einer bekannten Online-Anwalts-Seite gefunden (dort, wo man einen Anwalt fragen kann;) ! Ich würde mich nicht darauf verlassen. Beim Besuch eines Anwaltes vor Ort ist es auch wichtig, dass man ihm nicht nur die Dinge erzählt, die einem zum vermeintlichen Vorteil sind, sondern ihn vollumfänglich über jeden kleinsten Umstand informiert.
Eine Möglichkeit der gütlichen Einigung wäre tatsächlich ein Aufhebungsvertrag - allerdings nicht wie von dir gewünscht in z.B. 3 Monaten, sondern man könnte sich gerechterweise z.B. in der Mitte der restlichen Laufzeit treffen.
Das wäre meine Meinung zum Thema, jedoch keine Rechtsberatung.
Gruß,
anonym2
selbst gelöscht
Womit begründest Du eigentlich dein "berechtigtes Interesse" am vorzeitigen Mietvertragsende?
Die Spielräume sind hier nämlich seeeehr eng bemessen. Hat dich das auch dein Anwalt gefragt?
Und hat Fragesteller den Anwalt über den bevorstehenden Verkauf informiert?
Es handelt sich um einen Fachanwalt für Mietrecht. Nicht um den Verein namens Mieterbund. Der Anwalt wurde über alle Aspekte aufgeklärt inkl. der Verkaufsabsicht.
Es handelt sich um einen Fachanwalt für Mietrecht. Nicht um den Verein namens Mieterbund. Der Anwalt wurde über alle Aspekte aufgeklärt inkl. der Verkaufsabsicht.
Und wie ist nun der wichtige Grund das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden?
ZitatNun würde ich gern vor Ablauf des Kündigungsverzichtes ausziehen ...
... ist keiner.
Übrigens, Anwälte sagen/schreiben gerne was im Sinne ihres Mandanten. Auch dann wenn sie wissen das es rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Ich brauche keinen wichtigen Grund, da es eine Nachmieterklausel gibt auf die ich mich berufe.....
Steht doch alles im ersten Beitrag (nett gemeint).
Hallo,
falls die Nachmieterklausel rechtlich in Ordnung ist, braucht er tatsächlich keinen Grund. Daher habe ich meinen Tread Nr. 30 auch selbst gelöscht;)
ABER: wie gesagt: Neospin muss ja erst einmal einen Nachmieter FINDEN, der die Wohnung zum Termin xy anmieten WÜRDE und zwar in dem Wissen, dass die Wohnung verkauft werden soll. Und eben das wird nicht funktionieren. Ergo hat Neospin auch keinen Termin, zu dem der potentielle Nachmieter (auch wenn er vom Vermieter abgelehnt werden würde) einziehen WÜRDE und ab dem dann Neospin aus dem Vertrag raus wäre.
Ein Anwalt wird wahrscheinlich immer einen Auftrag annehmen - bezahlt wird er ja auf jeden Fall. Versuchen kann man es ja mal...
Ich würde unbedingt noch einen zweiten Fachanwalt fragen (vielleicht schildert man dann die Angelegenheit mal aus Sicht des Vermieters. Es wäre interessant, was dann herauskommt.
Ich schätze die Chancen also 50:50 auf einen für neospin positiven Ausgang.
Gruß,
anonym
Hallo,
falls die Nachmieterklausel rechtlich in Ordnung ist, braucht er tatsächlich keinen Grund. Daher habe ich meinen Tread Nr. 30 auch selbst gelöscht;)
ABER: wie gesagt: Neospin muss ja erst einmal einen Nachmieter FINDEN, der die Wohnung zum Termin xy anmieten WÜRDE und zwar in dem Wissen, dass die Wohnung verkauft werden soll. Und eben das wird nicht funktionieren. Ergo hat Neospin auch keinen Termin, zu dem der potentielle Nachmieter (auch wenn er vom Vermieter abgelehnt werden würde) einziehen WÜRDE und ab dem dann Neospin aus dem Vertrag raus wäre.
Ein Anwalt wird wahrscheinlich immer einen Auftrag annehmen - bezahlt wird er ja auf jeden Fall. Versuchen kann man es ja mal...
Ich würde unbedingt noch einen zweiten Fachanwalt fragen (vielleicht schildert man dann die Angelegenheit mal aus Sicht des Vermieters. Es wäre interessant, was dann herauskommt.
Ich schätze die Chancen also 50:50 auf einen für neospin positiven Ausgang.
Gruß,
anonym
Neospin hat 4 Selbstauskünfte von potenziellen Nachmietern die vom anstehenden Verkauf wissen und einziehen würden.
Hallo neospin,
haben die Interessenten dies schriftlich hinterlegt?
Hat der Vermieter überhaupt schon einmal Kontakt mit den Interessenten aufgenommen? Du musst ja irgendwie nachweisen, dass es diese Personen wirklich gibt....
Falls die Bonität (die du (!) prüfen müsstest, z.B. aktuelle!! SCHUFA-Auskunft geben lassen) okay ist und du auch Gehaltsabrechnungen der potentiellen Nachmieter vorlegen kannst (Selbstauskunft reicht wahrscheinlich nicht), könnte der Vermieter ja z.B. direkt einen befristeten Vertrag mit den neuen Mietern abschließen (Grund der Befristung: geplanter Verkauf und damit einhergehende voraussichtliche Eigennutzung).
Dann wäre alle glücklich und das Problem aus der Welt;)
Die rechtliche Durchführbarkeit kann ich allerdings nicht garantieren, es ist nur meine unverbindliche Meinung.
Viele Grüße,
anonym2
Neospin hat 4 Selbstauskünfte von potenziellen Nachmietern die vom anstehenden Verkauf wissen und einziehen würden.
...allein mir fehlt der Glaube....
Sofort einziehen ohne Rücksicht auf diverse Hindernisse möchten erfahrungsgemäß nicht diejenigen, die im Grunde immer eine Wohnung finden. Es sind meist Leute mit schlechter Bonität oder irgend einem anderen Haken.
Tut mir leid, aber hier siegt mein Vorurteil. Als Vermieter sollte man jedenfalls hellhörig werden....
Gruß,
anonym2
Natürlich ist die Situation alles andere als einfach, aber sie ist nun mal so wie sie ist. Selbstauskünfte liegen nach Treu und Glauben vor. Am Ende möchte ich nichts anderes, als eine gütliche Einigung. Eine vermietete Wohnung zu verkaufen ist meist schwerer, als eine freie. Nur habe ich alles getan um den von mir unterschriebenen Vertrag zu erfüllen.
Hallo,
Selbstauskünfte liegen nach Treu und Glauben vor.
Das reicht auf keinen Fall.
Du musst die persönliche und wirtschaftliche Eignung der Kandidaten nachweisen und entsprechende Unterlagen besorgen (vom Interessenten; z.B.Gehaltsabrechnung, Schufa-Auskunft).
Wenn die Kandidaten wirtschaftlich mindestens so gut "dastehn" wie du, hast du gute Karten, aus dem Mietvertrag rauszukommen.
Viele Grüße,
anonym2
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