Hallo Forum,
hier im Ort gibt es eine syrische Familie, die von privat ein ehemaliges Pfarrhaus gemietet hat. Das Ehepaar hat fünf minderjährige Kinder, der Mann hat seit kurzem eine Arbeit in einer benachbarten Pizzeria und verdient etwa 1200 Euro. Das reicht allein nicht zum Leben, aber es kommen noch Unterstützungen hinzu.
Die Familie wohnt seit September 2015 dort. Die vertragsmäßige Miete beläuft sich auf 600 Euro plus 440 Euro NK. Die Vermieterin will gerne um 20 % aufschlagen. Im Internet ist zu lesen, dass diese Erhöhung offenbar durchgeht, aber erst nach einem Jahr und dann mit einer Vorankündigungszeit von 3 Monaten. Meine erste Frage: IST DIE MIETERHÖHUNG UNBERECHTIGT?
Dummerweise hat das Ehepaar bereits aus eigener Tasche (!) für März und April jeweils etwa 240 Euro für die Erhöhung bezahlt. Wenn die erste Frage mit JA beantwortet werden kann: DARF DER ZUVIEL BEZAHLTE BETRAG (480 EURO) BEI DER NÄCHSTEN MIETZAHLUNG ABGEZOGEN WERDEN?
Die Familie ist in großer Not und braucht (auch zeitlich) dringend Beistand, weil der Mann von sich aus kündigen will, was ich ihm auszureden versuche. IST ES BESSER, AUF EINE KÜNDIGUNG DURCH DIE BESITZERIN ABZUZIELEN? Das persönliche Verhältnis ist sowieso zerrüttet ...
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand kompetente Auskunft geben könnte!
und bedanke mich herzlich im Voraus!
Viele Grüße.