Glatte Wände? Muss die Tapete beim AUszug tatsächlich runter?

  • Hallo zusammen,

    Wir werden demnächst unser Mietwohnung kündigen. Unser Vermieter, mit dem wir ein freundliches Verhältnis haben, hat uns nun drauf hingewiesen, dass wir beim Auszug die Tapeten entfernen müssten, was uns total überraschte. Dies wäre so abgesprochen worden und würde auch im Vertrag stehen...

    Folgende Situation ergibt sich nun nach Einsichtnahme in unseren Mietvertrag:

    • Wir haben 2011 eine unrenovierte Wohnung von der Vormietrin übernommen, in der in 4 Räumen gestrichen Rauhfasertapete an der Wand war, ansonsten gestrichener Putz.
    • Einheitsmietvertrag von Zweckform Nr. 2873 stand 06/10 (nur falls es hielfreich ist...)
    • Im Vertrag befindet sich unter §29 Zusatzvereinbarungen: "Bei Auszug ist die Wohnung besenrein und mit glatten Wänden zu übergeben."
    • Tatsächlich und ehrlich können sich weder ich noch meine Frau an eine Absprache nach dem Motto: "Wenn ihr die Tapeten von der Vormieterin übernehmt, müsst ihr sie bei Auszug entfernen" erinnern.
    • Zustandmäßig befindet sich die Wohnung in etwa in einem vergleichbaren Zustand wie beim Einzug.

    Heißt denn "glatte Wände" tatsächlich "ohne Tapete"? - Ein Frage, die ich mir noch nie gestellt habe ;) und müssen wir tatsächlich nun die Tapete unserer Vormieter entfernen?

    Für jede Antwort (auch die unangenehmen) sind wir dankbar!

    LG Hoast

  • Im Vertrag befindet sich unter §29 Zusatzvereinbarungen: "Bei Auszug ist die Wohnung besenrein und mit glatten Wänden zu übergeben."
    Ich finde das eindeutig.

    Was Sie von der Vormieterin übernommen haben ist nicht das Problem des Vermieters.

  • ich würde die Klausel aber als "überraschend " werten. Also Tendenz ehr ungültig. Und ja eine Raufaser ist keine glatte Wand. Aber danach könnte man auch die Wand mit einer glatten Tapete neutapezieren und die Forderung wäre erfüllt. Insofern ehr nicht abmachen.

  • Wir haben 2011 eine unrenovierte Wohnung von der Vormietrin übernommen, in der in 4 Räumen gestrichen Rauhfasertapete an der Wand war, ansonsten gestrichener Putz.
    Im Vertrag befindet sich unter §29 Zusatzvereinbarungen: "Bei Auszug ist die Wohnung besenrein und mit glatten Wänden zu übergeben."


    Angestricherer Putz kann genauso(wenig) "glatt" sein wie Raufaser. Diese Feinheiten sind auslegungsfähig, da nicht rechtssicher irgendwo definiert, und Regelungen zum Nachteil des Mieters sind ohnehin ungültig.
    M.E. genügt Rückgabe der Mietsache sauber besenrein und ohne Beschädigungen.

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