Beiträge von Hoast

    Hallo zusammen,

    Wir werden demnächst unser Mietwohnung kündigen. Unser Vermieter, mit dem wir ein freundliches Verhältnis haben, hat uns nun drauf hingewiesen, dass wir beim Auszug die Tapeten entfernen müssten, was uns total überraschte. Dies wäre so abgesprochen worden und würde auch im Vertrag stehen...

    Folgende Situation ergibt sich nun nach Einsichtnahme in unseren Mietvertrag:

    • Wir haben 2011 eine unrenovierte Wohnung von der Vormietrin übernommen, in der in 4 Räumen gestrichen Rauhfasertapete an der Wand war, ansonsten gestrichener Putz.
    • Einheitsmietvertrag von Zweckform Nr. 2873 stand 06/10 (nur falls es hielfreich ist...)
    • Im Vertrag befindet sich unter §29 Zusatzvereinbarungen: "Bei Auszug ist die Wohnung besenrein und mit glatten Wänden zu übergeben."
    • Tatsächlich und ehrlich können sich weder ich noch meine Frau an eine Absprache nach dem Motto: "Wenn ihr die Tapeten von der Vormieterin übernehmt, müsst ihr sie bei Auszug entfernen" erinnern.
    • Zustandmäßig befindet sich die Wohnung in etwa in einem vergleichbaren Zustand wie beim Einzug.

    Heißt denn "glatte Wände" tatsächlich "ohne Tapete"? - Ein Frage, die ich mir noch nie gestellt habe ;) und müssen wir tatsächlich nun die Tapete unserer Vormieter entfernen?

    Für jede Antwort (auch die unangenehmen) sind wir dankbar!

    LG Hoast

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