Hi liebe Forumler,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
Ich habe bis vor kurzem in einem Mehrfamilienwohnhaus gewohnt.
Nun habe ich ür den Abrechnungszeitraum 1.1.2009- 31.12.2009 im September eine Nebekostenabrechnung erhalten- Alt/Warmwasser und Heizung. Da diese doppelt so hoch war , wie im Vorjahr, habe ich mir das alles genauer angesehen und festgestellt, dass sie nicht korrekt ist. Das habe ich der Hausverwaltung auch telefonisch mitgeteilt. Die haben das auch eingesehen und es wurde auch abgemacht, dass ich die daraus resultierende Erhöhung vorerst nicht zahlen muss. Allerdings kriegen die das nun nicht auf die Reihe, mir eine korrekte Abrechnung zu erstellen (Probleme mit den Handwerkern, die für den Einbau der Wasseruhren zuständig waren- da liegt auch der Fehler etc.)
Muß ich die Abrechnung 2011 auch noch zahlen, oder ist der Stichtag der 31.12.2010? Ich lege es nicht darauf an, nicht zu bezahlen, aber ich sehe auch nicht ein, dass ich IRGENDWANN dann noch ne Rechnung bezahlen muss- Ich habe da auch sehr, sehr oft hinterhertelefoniert bei der Hausverwaltung, da ich das gerne geregelt hätte.![]()
Kann mir jemand da etwas konkretes sagen? Esa heißt ja wohl, wenn der Vermieter die Verspätung der Abrechnung nicht zu verschulden hat, muss man auch später noch zahlen. Ich finde aber, dass die HAusverwaltung sich da nicht genügend hinterklemmt und es deshalb nicht vorwärts geht- fällt das auch unter "Nichtverschulden" des Vermieters?:(