Beiträge von lisa07

    Danke für die Antwort!
    Ja, da heb ich wohl Pech gehabt...:( Man muss aber auch erstmal drauf kommen, dass man das Warmwasser für 4 Nachbarn mitbezahlt- war die erste, nichtpuschale Abrechnung, so dass mir nicht aufgefallen ist, dass 30cbm WARMwasser für eine Person sehr viel ist! Lief halt alles über meinen Zähler.....die Nachbarn habe sicherlich auch ihre Abrechnung gezahlt- die haben ja auch ihre Zähler- die hätten bei mir abgerechnet werden müssen!!!! So haben die also doppelt kassiert...:(

    Danke für eure Antworten!

    Nun habe ich die neue Abrechnung- leider meiner Meinung nach wieder falsch.....
    Allerdings ist mir in diesem ganzen Prozedere aufgefallen, dass meine Warmwasserabrechnung für 2008 auch nicht korrekt war und ich zuviel gezahlt habe:( - kann ich das noch anfechten???

    Liebe Grüße
    Lisa

    Okay, danke:o- Habe mir Deine Links mal angesehen und dort gefunden, was ich suchte: Die Abrechnung muss also "formell" richtig sein, nicht "inhaltlich". (Meine persönliche Meinung spar ich mir an dieser Stelle ;) ).

    Meine Einspruchsfrist beträgt also 12 Monate, richtig?

    Dann werde ich das nochmal schriftlich machen und dann abwarten, ob und wann was passiert....::Ich finde es langsam mühsam, da permanent hinterherzugehen- ich dachte ja noch, dass sie vielleicht die Frist etwas anspornt, das zu erledigen, aber da es die ja so nun gar nicht gibt, wird da eh erfahrungsgemäß in näherer Zukunft nichts passieren...- ich mag es zwar nicht, Rechnungen offen zu haben (und nicht zu wissen, in welcher Höhe), aber das nütz ja nun offensichtlich alles nichts- und nächstes Jahr geht das Spiel dann von vorn los :rolleyes:

    Vielen Dank nochmal:)

    Hi liebe Forumler,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
    Ich habe bis vor kurzem in einem Mehrfamilienwohnhaus gewohnt.
    Nun habe ich ür den Abrechnungszeitraum 1.1.2009- 31.12.2009 im September eine Nebekostenabrechnung erhalten- Alt/Warmwasser und Heizung. Da diese doppelt so hoch war , wie im Vorjahr, habe ich mir das alles genauer angesehen und festgestellt, dass sie nicht korrekt ist. Das habe ich der Hausverwaltung auch telefonisch mitgeteilt. Die haben das auch eingesehen und es wurde auch abgemacht, dass ich die daraus resultierende Erhöhung vorerst nicht zahlen muss. Allerdings kriegen die das nun nicht auf die Reihe, mir eine korrekte Abrechnung zu erstellen (Probleme mit den Handwerkern, die für den Einbau der Wasseruhren zuständig waren- da liegt auch der Fehler etc.)
    Muß ich die Abrechnung 2011 auch noch zahlen, oder ist der Stichtag der 31.12.2010? Ich lege es nicht darauf an, nicht zu bezahlen, aber ich sehe auch nicht ein, dass ich IRGENDWANN dann noch ne Rechnung bezahlen muss- Ich habe da auch sehr, sehr oft hinterhertelefoniert bei der Hausverwaltung, da ich das gerne geregelt hätte.:rolleyes:

    Kann mir jemand da etwas konkretes sagen? Esa heißt ja wohl, wenn der Vermieter die Verspätung der Abrechnung nicht zu verschulden hat, muss man auch später noch zahlen. Ich finde aber, dass die HAusverwaltung sich da nicht genügend hinterklemmt und es deshalb nicht vorwärts geht- fällt das auch unter "Nichtverschulden" des Vermieters?:(

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