Hallo liebe Gemeinde,
ich/wir haben ein Problem.
Hintergrund der Situation:
Ich wohne seit circa 1 3/4 Jahren in einem Teil einer Wohnung. Der andere Teil wurde von einem Messi bewohnt, der auch Hauptmieter war. Dieser hat gekündigt im Dezember und ist zum 31.03.2016 raus. Geplant war direkt ein fließender Übergang an mich und einen Kumpel als gleichberechtigte Hauptmieter zum 01.04.2016.
Problem war, dass die Wohnungsübergabe am 31.03. abgebrochen wurde, da die Wohnung (der Teil der quasi neu bezogen wird) nicht zumutbar war. Im Grund kein Boden, die Wände sahen aus wie noch vor den Weltkriegen und auch der Rest war nicht im Ansatz sauber. Außerdem stand auch noch ein Klavier in einem der Zimmer. Jetzt wurde von der Hausverwaltung Firmen beauftragt den Boden zu machen und die Wände zu streichen. Alles auf Kosten des Vormieters (dessen Kaution). Hat alles wunderbar geklappt. Auch die 2. Wohnungsübergabe am 07.04.2016 hat funktioniert, mit dem Punkt, dass erst am Tag drauf der Boden fertig wird, bzw wir damit erst ab dem Samstag den 09.04. einziehen konnten.
Nun haben wir die Hausverwaltung angeschrieben, dass wir gerne eine Mietminderung, bzw besser eine Mieterlassung für die ersten 8. Tage hätten, da wir gar nicht erst rein konnten. Leider hat uns die Hausverwaltung eine absolut unverschämte Abfuhr erteilt. Wir werden uns persönlich mit Ihnen treffen und wollten uns davor noch ein oder 2 Erkundigungen einholen.
Unsere Fragen:
Können wir hier eine Mietminderung erwirken? Und wenn ja, können wir auch eine komplette Erlassung für diese 8 Tage erwirken? Schließlich musste mein WG-Partner 8 Tage anderswo unterkommen.
Falls nur eine Mietminderung möglich ist (ich konnte ja in meinem Teil wohnen), können wir auf Schadensersatz plädieren, um die Kosten für die Unterbringung zu decken?
Wir bitten um schnelle und gute Hilfe :)))
Viele Grüße
Christian (ich) und Leon