Mietminderung bei "verspäteter Übergabe"

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich/wir haben ein Problem.

    Hintergrund der Situation:
    Ich wohne seit circa 1 3/4 Jahren in einem Teil einer Wohnung. Der andere Teil wurde von einem Messi bewohnt, der auch Hauptmieter war. Dieser hat gekündigt im Dezember und ist zum 31.03.2016 raus. Geplant war direkt ein fließender Übergang an mich und einen Kumpel als gleichberechtigte Hauptmieter zum 01.04.2016.
    Problem war, dass die Wohnungsübergabe am 31.03. abgebrochen wurde, da die Wohnung (der Teil der quasi neu bezogen wird) nicht zumutbar war. Im Grund kein Boden, die Wände sahen aus wie noch vor den Weltkriegen und auch der Rest war nicht im Ansatz sauber. Außerdem stand auch noch ein Klavier in einem der Zimmer. Jetzt wurde von der Hausverwaltung Firmen beauftragt den Boden zu machen und die Wände zu streichen. Alles auf Kosten des Vormieters (dessen Kaution). Hat alles wunderbar geklappt. Auch die 2. Wohnungsübergabe am 07.04.2016 hat funktioniert, mit dem Punkt, dass erst am Tag drauf der Boden fertig wird, bzw wir damit erst ab dem Samstag den 09.04. einziehen konnten.
    Nun haben wir die Hausverwaltung angeschrieben, dass wir gerne eine Mietminderung, bzw besser eine Mieterlassung für die ersten 8. Tage hätten, da wir gar nicht erst rein konnten. Leider hat uns die Hausverwaltung eine absolut unverschämte Abfuhr erteilt. Wir werden uns persönlich mit Ihnen treffen und wollten uns davor noch ein oder 2 Erkundigungen einholen.

    Unsere Fragen:
    Können wir hier eine Mietminderung erwirken? Und wenn ja, können wir auch eine komplette Erlassung für diese 8 Tage erwirken? Schließlich musste mein WG-Partner 8 Tage anderswo unterkommen.
    Falls nur eine Mietminderung möglich ist (ich konnte ja in meinem Teil wohnen), können wir auf Schadensersatz plädieren, um die Kosten für die Unterbringung zu decken?

    Wir bitten um schnelle und gute Hilfe :)))

    Viele Grüße
    Christian (ich) und Leon

  • Eine Mietminderung erwirkt man nicht, sondern man tut es.
    Sie könnnen für die nicht genutzten Tage die Minderung vornehmen.
    Dazu kommt ein eventueller Schadenersatz.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (19. April 2016 um 17:06)

  • Wir haben bisher ein Lastschriftmandat, heißt dass ich sollte mir das Geld einfach zurückholen? Die Hausverwaltung sagte mir, wenn ich das mache, kriegen wir Mahnung usw...

  • Hallo cm132,

    zunächst müsste das Mietverhältnis geklärt werden:
    Wer ist/sind Mieter lt. MV - bis 31.03. bzw. ab 01.04.?
    Hast Du ab dem 01.04. einen eigenen MV?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. April 2016 um 19:10)

  • Ok also:

    Bis 31.03. Vormieter als Hauptmieter mit mir als Untermieter
    Ab 01.04. Ich und mein Kumpel aus Hauptmieter

    Mietvertrag von wurde unterschrieben am 07.03. und ist gültig offiziell ab 01.04.
    1. Übergabe wurde am 31.03. abgebrochen
    2. Übergabe fand am 07.04. statt
    Boden wurde am 08.04. verlegt
    Rein gekommen in die Wohnung sind wir am 09.04.

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