Wg - Ablehnung meines Vorgeschlagenen Wg Partners, Untermietvertrag moeglich?

  • Schoenen guten Tag,
    Durch den Auszug meines WG - Mitbewohners, bin ich auf einen neuen Angewiesen, meine Wirtschaftlichen Verhaeltnisse lassen es nicht zu, die Wohnung alleine zu staemmen.

    Ich habe einen neuen Mitbewohner vorgeschlagen, doch der wurde wegen eines Schufaeintrages abgelehnt.
    Nun zu meiner Frage :
    Kann ich diese Ablehnung mit einem Antrag auf einen Untermietvertrag aufgrund des Auszugs meines Mitbewohners und meiner finanziellen Lage umgehen?

    Im Forum habe ich dieses Szenario leider nicht gefunden.

  • Auch eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Aus den gleichen Gründen könnte er die Zustimmung erneut verweigern.
    Wenn dieser Untermieter dann Ihnen die Miete nicht zahlt, wie wollen Sie das dann wieder "stemmen"?

  • Mein Wunschmitbewohner ist fest am arbeiten.
    Bei seinem Schufaeintrag handelt es sich um eine abgezahlte Rechnung.
    Ich habe schon jahrelang mit ihm zusammengewohnt, durch Jobs mussten.sich unsere Wege leider trennen.


  • Bei seinem Schufaeintrag handelt es sich um eine abgezahlte Rechnung.


    Aber es ist nun mal immer noch der Eintrag vorhanden, darum entscheidet alleine der Vermieter, wen er als Mieter akzeptiert.

  • Durch den Auszug meines WG - Mitbewohners ...


    Hallo,
    wieso WG? Seid Ihr beide (gleichberechtigte) Mieter? Worde der ausgezogene Mitbewohner vom VM aus dem MV entbunden?

  • Hallo Berny,
    Wir waren im vorhinein gleichberechtigte Mieter.
    Er stieg aus dem Mietvertrag aus.
    Dementsprechend bin ich ab dem 1.7. alleiniger Mieter.
    Deswegen muesste es doch theoretisch aus wirtschaftlichen Gruenden moeglich sein, ihn als Untermieter in die Wohnung zu bekommen.
    Ich habe mich schon im Internet schlau gemacht, dort steht, dass der Vermieter es nicht ablehnen darf aus bestimmten Gruenden, die z.B. wirtschaftlich seien.
    In dem Fall waere es wirtschaftlich, da ich die Wohnung alleine nicht finanzieren koennte.
    Lieg ich da falsch?

  • Hallo,

    ich denke du liegst richtig.

    Du hast ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, so dass der Vermieter deinen Untermieter nicht ablehnen darf. Der Schufaeintrag spielt dabei keine Rolle, das der Vermieter mit dem Untermieter keinen Vertrag schließt sondern du.

    Du bist dem Vermieter gegenüber allein für die Zahlung der vollen Miete verantwortlich.

    Ich würde die Zustimmung beantragen und wenn er ablehnt, den Mitbewohner trotzdem einziehen lassen.

    Gruß
    H H

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