Hallo Berny,
Wir waren im vorhinein gleichberechtigte Mieter.
Er stieg aus dem Mietvertrag aus.
Dementsprechend bin ich ab dem 1.7. alleiniger Mieter.
Deswegen muesste es doch theoretisch aus wirtschaftlichen Gruenden moeglich sein, ihn als Untermieter in die Wohnung zu bekommen.
Ich habe mich schon im Internet schlau gemacht, dort steht, dass der Vermieter es nicht ablehnen darf aus bestimmten Gruenden, die z.B. wirtschaftlich seien.
In dem Fall waere es wirtschaftlich, da ich die Wohnung alleine nicht finanzieren koennte.
Lieg ich da falsch?
Beiträge von Fabiosie
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