Lüften im Treppenhaus

  • Hallo
    Ich bin Mieter in einem 4 Parteienhaus. Die Bewohner sind eine Mischung aus Eigentümer und Mieter
    Eine Eigentümerin lässt immer die Fenster im Treppenhaus in Kippstellung, egal bei welchem Wetter. Bis jetzt hat sich niemand daran gestört und sie hatte ihren Frieden. Nun haben wir aber Nachwuchs bekommen und mein Sohn, kommt in die mobile Phase, daher verbringen wir die meiste Zeit auf dem Boden. Ab da fiel auf, das immer ein kalter Luftzug bei uns in der Wohnung herrscht und es trotz heizen recht frisch in Bodennähe ist. Ich und meine Frau schließen daher immer die Fenster im Treppenhaus, damit der Luftzug eingeschränkt ist. Die Eigentümerin möchte das nicht, da sie Schimmelbildung und Geruchsbildung fürchtet. Wir meinten zu ihr, das gegen regelmäßiges lüften im Treppenhaus niemand was hätte, aber dass das Dauerlüften uns stört und gesundheitliche Gefahren birgt. Sie war dann eingeschnappt und möchte das Dauerlüften mit der Hausordnung durchsetzen und sie wird mit unserem Vermieter wohl ein ernstes Wörtchen reden müssen. Könnte mir gut vorstellen, dass sie die restlichen Eigentümer bequatscht. Nur das sie gerne Tatsachen zu ihren Gunsten verdreht.
    Meine Fragen
    Verstoßes ich gegen irgendein Recht?
    Kann sie es in diesem Umfang in die Hausordnung setzen lassen? Lüftungszeiten wäre ja kein Problem, aber Dauerlüften?
    Könnte ich als Mieter Einspruch gegen den Zusatz in der Hausordnung einlegen?

    Vielen Dank und schöne Grüße

  • Hallo Locke,

    in unserem 4-Etg. Treppenhaus sind die Fenster mal auf, mal zu. Uns stört das eigentlich wenig. Vor unserer Wohnungseingangstür habe ich in die Füllung ein Brettchen angebracht und dann die ganze Türfüllung mit Schaumgummistreifen ausgestattet. Kostenpunkt unter 5€.
    Zu Euren Pillepalle-Befindlichkeiten möchte ich mich weiter nicht äussern.
    Eine Änderung der Hausordnung ist für Mieter wenig verbindlich, da grundsätzlich die Hausordnung bei Mietbeginn gilt, besonders dann, wenn sie Vertragsbestandteil ist..

  • Hallo
    Ich bin Mieter in einem 4 Parteienhaus. Die Bewohner sind eine Mischung aus Eigentümer und Mieter
    Eine Eigentümerin lässt immer die Fenster im Treppenhaus in Kippstellung, egal bei welchem Wetter. Bis jetzt hat sich niemand daran gestört und sie hatte ihren Frieden. Nun haben wir aber Nachwuchs bekommen und mein Sohn, kommt in die mobile Phase, daher verbringen wir die meiste Zeit auf dem Boden. Ab da fiel auf, das immer ein kalter Luftzug bei uns in der Wohnung herrscht und es trotz heizen recht frisch in Bodennähe ist. Ich und meine Frau schließen daher immer die Fenster im Treppenhaus, damit der Luftzug eingeschränkt ist. Die Eigentümerin möchte das nicht, da sie Schimmelbildung und Geruchsbildung fürchtet. Wir meinten zu ihr, das gegen regelmäßiges lüften im Treppenhaus niemand was hätte, aber dass das Dauerlüften uns stört und gesundheitliche Gefahren birgt. Sie war dann eingeschnappt und möchte das Dauerlüften mit der Hausordnung durchsetzen und sie wird mit unserem Vermieter wohl ein ernstes Wörtchen reden müssen. Könnte mir gut vorstellen, dass sie die restlichen Eigentümer bequatscht. Nur das sie gerne Tatsachen zu ihren Gunsten verdreht.
    Meine Fragen
    Verstoßes ich gegen irgendein Recht?
    Kann sie es in diesem Umfang in die Hausordnung setzen lassen? Lüftungszeiten wäre ja kein Problem, aber Dauerlüften?
    Könnte ich als Mieter Einspruch gegen den Zusatz in der Hausordnung einlegen?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    Hallo,

    Herr im Himmel, man gehe in einen Baumarkt und kaufe einen Abstreifer für die Wohnungstüre und bringe diesen so an der Eingangtüre an, dass keine Schäden beim wieder abmachen entstehen, Kosten hierfür 20€ und es ist vorbei mit dem Luftzug!

    Gruß
    BHShuber

  • Dann dichtet man die Tür halt ab!

    Da muss man aber erst mal drauf kommen. Ein Gang zum Baumarkt um sich über "Luftzug" zu informieren, da wird man geholfen.

  • Im 1€-Shop gibt's für 1€ ausreichend Dichtband für eine Tür.

    Ich nehme mal an bei besagter Tür zieht es unten durch. Die Tür ist möglicherweise etwas zu kurz. Hierfür gibt es auch Abhilfe beim Baumarkt, z.B. eine Schiene mit borstenartigen Fransen, dichtet tatellos.

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