Beiträge von Locke

    Hallo
    Ich bin Mieter in einem 4 Parteienhaus. Die Bewohner sind eine Mischung aus Eigentümer und Mieter
    Eine Eigentümerin lässt immer die Fenster im Treppenhaus in Kippstellung, egal bei welchem Wetter. Bis jetzt hat sich niemand daran gestört und sie hatte ihren Frieden. Nun haben wir aber Nachwuchs bekommen und mein Sohn, kommt in die mobile Phase, daher verbringen wir die meiste Zeit auf dem Boden. Ab da fiel auf, das immer ein kalter Luftzug bei uns in der Wohnung herrscht und es trotz heizen recht frisch in Bodennähe ist. Ich und meine Frau schließen daher immer die Fenster im Treppenhaus, damit der Luftzug eingeschränkt ist. Die Eigentümerin möchte das nicht, da sie Schimmelbildung und Geruchsbildung fürchtet. Wir meinten zu ihr, das gegen regelmäßiges lüften im Treppenhaus niemand was hätte, aber dass das Dauerlüften uns stört und gesundheitliche Gefahren birgt. Sie war dann eingeschnappt und möchte das Dauerlüften mit der Hausordnung durchsetzen und sie wird mit unserem Vermieter wohl ein ernstes Wörtchen reden müssen. Könnte mir gut vorstellen, dass sie die restlichen Eigentümer bequatscht. Nur das sie gerne Tatsachen zu ihren Gunsten verdreht.
    Meine Fragen
    Verstoßes ich gegen irgendein Recht?
    Kann sie es in diesem Umfang in die Hausordnung setzen lassen? Lüftungszeiten wäre ja kein Problem, aber Dauerlüften?
    Könnte ich als Mieter Einspruch gegen den Zusatz in der Hausordnung einlegen?

    Vielen Dank und schöne Grüße

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