Hallo ihr Lieben,
ich möchte das Problem mal kurz schildern. Ich bin vor 2 Jahren in eine WG eingezogen. Diese besteht seit 1991 und wurde immer anhand von Folgemietverträgen weitervermietet (direkt mit der Hausverhaltung abgeschlossen). Nun wurde die WG aufgelöst. Als ich eingezogen bin, war mein Balkon leider schon sehr stark von Tauben befallen. Diese nisteten auf meinem Balkon, sodass er von Anfang an unbenutzbar war. Die alte Hausverwaltung hatte mir damals versprochen, dass etwas gegen diese Plage unternommen wird, in den 2 Jahren ist nichts passiert.
Nun kommt es zum Auszug, Wohnungsabnahme und die neue Hausverwaltung fordert von mir eine Reinigung des Balkons. Ist das rechtens? Es kann wirklich jeder der mir beim Einzug geholfen hat bezeugen, dass dieser Balkon nicht betretbar war.
Aufgrund des FOLGEmietvertrags beruft sich die Hausverwaltung darauf, dass ich den Balkon in seinen Ursprungszustand von 1991 bringen muss... Ein Theater... Dabei hatte ich ja die ganze Zeit eine Einschränkung wegen diesen Viechern...
Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen... LG ![]()
Taubenplage
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DolceVita2003 -
13. April 2016 um 17:19 -
Erledigt
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Als ich eingezogen bin, war mein Balkon leider schon sehr stark von Tauben befallen.
... mit Übergabeprotokoll belegbar? -
Dieser Paragraf ist für solche Fälle zuständig.
§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.Wenn Sie Ihre Rechte beim Einzug vorbehalten haben, dann liegen Sie richtig. Wenn nicht, vergessen Sie das.
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Also den Zustand von 1991 kann sicherlich niemand von dir fördern. Aber den bei Einzug vor 2 Jahren.
Gibt doch bestimmt Fotos oder? -
Hallo,
wurde die Taubenplage der Verwaltung jemals angezeigt?
Ich denke, dass die Verwaltung nicht so falsch liegt, wenn sie verlangt, dass der Zustand aus 1991 wieder herzustellen ist, wenn es sich tatsächlich um übernommene Mietverträge handelt. Mit Zustand meine ich "ohne Tauben".
Was ich nicht verstehe ist, dass du und dein Vormieter es zulassen, dass der Balkon von Tauben bevölkert wird, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Da grenzt an Sachbeschädigung.
Gruß
H H
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