Beiträge von DolceVita2003

    Hallo ihr Lieben,
    ich möchte das Problem mal kurz schildern. Ich bin vor 2 Jahren in eine WG eingezogen. Diese besteht seit 1991 und wurde immer anhand von Folgemietverträgen weitervermietet (direkt mit der Hausverhaltung abgeschlossen). Nun wurde die WG aufgelöst. Als ich eingezogen bin, war mein Balkon leider schon sehr stark von Tauben befallen. Diese nisteten auf meinem Balkon, sodass er von Anfang an unbenutzbar war. Die alte Hausverwaltung hatte mir damals versprochen, dass etwas gegen diese Plage unternommen wird, in den 2 Jahren ist nichts passiert.
    Nun kommt es zum Auszug, Wohnungsabnahme und die neue Hausverwaltung fordert von mir eine Reinigung des Balkons. Ist das rechtens? Es kann wirklich jeder der mir beim Einzug geholfen hat bezeugen, dass dieser Balkon nicht betretbar war.
    Aufgrund des FOLGEmietvertrags beruft sich die Hausverwaltung darauf, dass ich den Balkon in seinen Ursprungszustand von 1991 bringen muss... Ein Theater... Dabei hatte ich ja die ganze Zeit eine Einschränkung wegen diesen Viechern...
    Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen... LG :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!