Eigenbedarf stellt sich nach 2 Jahren als falsch raus

  • Erst einmal einen schönen Tag an alle

    Ich habe ein Problem, hoffe jemand kann mir da ein paar Tipps geben und versuche das mal zu erklären:

    Vor ca. 4 Jahren haben wir bzgl. unserer vorherigen Wohnung die Eigenbedarfskündigung erhalten. Den daraus benötigten Umzug konnten wir durch Mithilfe von Vermieter und Anwalt solange strecken (u.a. wegen Krankheit) bis wir eine vergleichsweise Wohnung gefunden haben. Der Auszug war am 31.10.2013 und hier fängt alles an.

    - Massiver Schimmel Befall festgestellt, ein Großteil des Hausrats zwangsweise vernichtet
    - Bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr
    - Nun stellt sich heraus dass der Eigentümer vor unserem Auszug eine 2. Wohnung gekauft hat in welcher er wohnt
    - In unserer alten Wohnung wohnen neue Mieter zu einem höherem Mietpreis

    Eigentlich würde ich nun zum Anwalt laufen und klagen wenn nicht folgende Situation wäre:

    - Ich bin kurz nach dem Umzug in Privatinsolvenz gegangen

    Jetzt zu meinen Fragen:

    Was würdet ihr jetzt tun? Einer der Insolvenzgläubiger ist der Makler welcher die neue Wohnung ermöglicht hat. Sollte ich einen Prozess führen und gewinnen muss der Ex-Vermieter doch alle Kosten übernehmen und der Makler würde sein Geld erhalten (was gut für den Insolvenzverwalter wäre).

    Kann ich die Nebenkostenabrechnung noch anfordern?

    Wie sieht es aus mit den Kosten für Gericht/Anwalt usw.? Bekomme ich da Beihilfe da ich ja in Privatinsolvenz bin?

    Kann ich den Ex-Vermieter wegen Betruges anzeigen?

    Vielen Dank schon einmal für eure Mühe das zu lesen.

    Michael

  • Zitat

    Eigenbedarf stellt sich nach 2 Jahren als falsch raus

    Dein persönliches Pech.

    Betrug liegt hier nicht vor.

    Der Eigenbedarfsgrund kann ja kurz nach Deinem Auszug weg gefallen sein.


    Zitat

    Kann ich die Nebenkostenabrechnung noch anfordern?

    Wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart waren ja.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre die für 2013 spätestens am 31.12.2014 fällig gewesen.

  • Hallo,

    Zitat

    Massiver Schimmel Befall festgestellt, ein Großteil des Hausrats zwangsweise vernichtet

    hierfür gibt es Hausratversicherungen. Da dürfte Dir kaum ein großer Schaden entstanden sein.

    Zitat

    Bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr

    Je nach vertraglicher Vereinbarung ist der Vermieter hierzu verpflichtet. Ich würde ihn zur Erstellung auffordern. Mögliche Nachzahlungen sind deinerseits dann nicht mehr zu leisten.

    Zitat

    Nun stellt sich heraus dass der Eigentümer vor unserem Auszug eine 2. Wohnung gekauft hat in welcher er wohnt
    - In unserer alten Wohnung wohnen neue Mieter zu einem höherem Mietpreis

    Es kann hier, wie anitari schrieb, sein, dass der Grund des Eigenbedarfs dann weggefallen ist. Das müsste geprüft werden.

    Zitat

    Wie sieht es aus mit den Kosten für Gericht/Anwalt usw.? Bekomme ich da Beihilfe da ich ja in Privatinsolvenz bin?

    Du kannst Dir vorab (wenn Du kein Geld hast) einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Das sollte mal ein Anwalt prüfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aber der Ex-Vermieter hat doch vor unserem Auszug eine weitere leere Wohnung gekauft in welche er eingezogen ist. Diese Information haben wir auch vom Katasteramt bestätigt (noch telefonisch).

    Somit hätte er mir doch zumindest diese anbieten müssen. Auch dass er in diese andere Wohnung (in viel besserer Lage und wesentlich hochwertiger ausgestattet) einzieht spricht doch dafür dass er nie vorhatte in unsere alte Wohnung einzuziehen.

  • Sagen wir so: Je nach konkreter Situation scheint der Antrag auf Prozesskostenhilfe hier erfolgversprechend zu sein.

    Sehe ich ehrlich gesagt nicht so. Gemaess Aussage des Threaderstellers

    Zitat

    Den daraus benötigten Umzug konnten wir durch Mithilfe von Vermieter und Anwalt solange strecken (u.a. wegen Krankheit) bis wir eine vergleichsweise Wohnung gefunden haben.

    wurde die Eigenbedarfskuendigung naemlich durch eine Vertragsaufloesung in beiderseitigem Einvernehmen ersetzt.

    Die Tatsache, dass der Vermieter sich dann eine andere Wohnung gekauft hat, aendert daran nichts. Wenn er wirklich Eigenbedarf zu dem Zeitpunkt hatte, an dem er den Mieter gekuedigt hat, musste er ja schliesslich irgendwo hin. Da der Mieter aus der geplanten Wohnung nicht ausgezogen ist, hat er sich dann halt eine andere gekauft. So zumindest wuerde ein halbwegs versierter Anwalt argumentieren.

    Wenn also ausser den oben genannten Punkten keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, wuerde ich eher nicht davon ausgehen, dass die Klage grosse Aussicht auf Erfolg hat. Mit einem Beratungsschein kann dem Klaeger allerdings nicht viel passieren. Fuehrt halt nur wieder dazu, dass der naechste Vermieter eine Klientel, die eventuell einen Beratungsschein bekommen koennte, scheuen wird wie der Teufel das Weihwasser.

    cu
    Guenni

  • Also die Eigenbedarfskündigung wurde nicht durch etwas anderes ersetzt. Wir haben es auf eine Räumungsklage ankommen lassen, dieses mitgeteilt und Glück gehabt dass es nicht dazu kam.

    Dazu kommt dass der Vermieter noch bei seinen Eltern wohnte und auch wohl wochenlang die Wohnung renovierte/freistehen ließ bevor er neu vermietete.

    Ich wende mich erstmal an einen Anwalt und lasse mich beraten.

    Vielen Dank - ich werde den Verlauf hier posten.

  • Capfu:

    "Aber der Ex-Vermieter hat doch vor unserem Auszug eine weitere leere Wohnung gekauft in welche er eingezogen ist. Diese Information haben wir auch vom Katasteramt bestätigt (noch telefonisch).
    Somit hätte er mir doch zumindest diese anbieten müssen. Auch dass er in diese andere Wohnung (in viel besserer Lage und wesentlich hochwertiger ausgestattet) einzieht spricht doch dafür dass er nie vorhatte in unsere alte Wohnung einzuziehen."
    - Hätte hätte Fahrradkette. Ich würde nicht in der alten Scheixx herumstochern, denn dann kann es anfangen, (teuer) zu stinken. Du solltest Dich lieber um noch offene BK-Abrechnungen kümmern.

    "Ich wende mich erstmal an einen Anwalt und lasse mich beraten."
    - Bitte einen Fachanwalt konsultieren.

    "Vielen Dank - ich werde den Verlauf hier posten."
    - ok

  • Erst einmal einen schönen Tag an alle

    Ich habe ein Problem, hoffe jemand kann mir da ein paar Tipps geben und versuche das mal zu erklären:

    Vor ca. 4 Jahren haben wir bzgl. unserer vorherigen Wohnung die Eigenbedarfskündigung erhalten. Den daraus benötigten Umzug konnten wir durch Mithilfe von Vermieter und Anwalt solange strecken (u.a. wegen Krankheit) bis wir eine vergleichsweise Wohnung gefunden haben. Der Auszug war am 31.10.2013 und hier fängt alles an.

    - Massiver Schimmel Befall festgestellt, ein Großteil des Hausrats zwangsweise vernichtet
    - Bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr
    - Nun stellt sich heraus dass der Eigentümer vor unserem Auszug eine 2. Wohnung gekauft hat in welcher er wohnt
    - In unserer alten Wohnung wohnen neue Mieter zu einem höherem Mietpreis

    Eigentlich würde ich nun zum Anwalt laufen und klagen wenn nicht folgende Situation wäre:

    - Ich bin kurz nach dem Umzug in Privatinsolvenz gegangen

    Jetzt zu meinen Fragen:

    Was würdet ihr jetzt tun? Einer der Insolvenzgläubiger ist der Makler welcher die neue Wohnung ermöglicht hat. Sollte ich einen Prozess führen und gewinnen muss der Ex-Vermieter doch alle Kosten übernehmen und der Makler würde sein Geld erhalten (was gut für den Insolvenzverwalter wäre).

    Kann ich die Nebenkostenabrechnung noch anfordern?

    Wie sieht es aus mit den Kosten für Gericht/Anwalt usw.? Bekomme ich da Beihilfe da ich ja in Privatinsolvenz bin?

    Kann ich den Ex-Vermieter wegen Betruges anzeigen?

    Vielen Dank schon einmal für eure Mühe das zu lesen.

    Michael

    Hallo,

    und was genau auf Steuerzahlers Kosten möchtest du hier erreichen, was dir der Insolvenzverwalter nicht sofort wieder wegnimmt!

    An deiner Stelle würde ich einmal über mein Leben und Lebensführung nachdenken und dann Andere an den Pranger stellen.

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    und was genau auf Steuerzahlers Kosten möchtest du hier erreichen, was dir der Insolvenzverwalter nich sofort wieder wegnimmt!

    ..und damit seine Schuldenlast verringert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!