Suche nach dem Nachmieter:

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    Ich ziehe demnächst um und habe bei meiner Vermieterin bereits die Kündigung auf 31.06.2016 eingereicht.
    Die neue Wohnung werde ich am 01.06 beziehen, habe also einen Monat "Überschneidung".
    Deswegen versuche ich nun, schnell einen Nachmieter zu finden.

    Da hat meine Vermieterin aber genaue Vorstellungen und ich wollte deswegen fragen: ist das überhaupt erlaubt und wenn nicht: was kann ich tun ?

    Zuerst: Sie behauptet Sie will keine Ausländer....
    Ich hätte sehr viele ausländische interessierte, wodurch ich meine letzte Monatsmiete ja nicht zahlen müsste.

    Kann meine Vermieterin so eine Forderung stellen ?

    Macht es einen Unterschied ob der Interessierte einen deutschen Pass hat oder nicht ?


    Über Hilfe würde ich mich freuen.

  • Sie meinen wohl die Vermieterin ?

    Es wäre ja verständlich sollte irgendetwas nicht stimmen mit dem nachfolgenden Mieter, aber eine fremdenfeindliche Einstellung als Grund der Ablehnung der vom Mieter gefundenen Nachmieter ? Ich weiß nicht...
    Wenn ich das hier durchlese steht da doch etwas anderes ?
    Nachmieter Regeln
    Andere Meinungen ?

  • Hallo Dom2,

    "Ich ziehe demnächst um und habe bei meiner Vermieterin bereits die Kündigung auf 31.06.2016 eingereicht."
    - Wohl eher zum 30.06.2016?

    "Die neue Wohnung werde ich am 01.06 beziehen, habe also einen Monat "Überschneidung"."
    - Verstanden. Ist aber bei den meisten Mieterwechseln der Fall, dass oftmals mindestens eine Monatsmiete verloren geht auf Mieter- und auch Vermieterseiten.

    "Deswegen versuche ich nun, schnell einen Nachmieter zu finden. Da hat meine Vermieterin aber genaue Vorstellungen und ich wollte deswegen fragen: ist das überhaupt erlaubt und wenn nicht: was kann ich tun ?"
    - Nichts.

    "Zuerst: Sie behauptet Sie will keine Ausländer...."
    - Das darf sie.

    "Ich hätte sehr viele ausländische interessierte, wodurch ich meine letzte Monatsmiete ja nicht zahlen müsste."
    - Wen interessiert's (ausser Dir).

    "Kann meine Vermieterin so eine Forderung stellen ?"
    - Ja.

    "Macht es einen Unterschied ob der Interessierte einen deutschen Pass hat oder nicht ?"
    - Es ist dem Vermieter überlassen, wen er akzeptiert und wen nicht. Eine Ablehnung gewisser Personengruppen hat der VM nicht zu begründen.

  • Hallo Dom2,

    "Ich ziehe demnächst um und habe bei meiner Vermieterin bereits die Kündigung auf 31.06.2016 eingereicht."
    - Wohl eher zum 30.06.2016?

    "Die neue Wohnung werde ich am 01.06 beziehen, habe also einen Monat "Überschneidung"."
    - Verstanden. Ist aber bei den meisten Mieterwechseln der Fall, dass oftmals mindestens eine Monatsmiete verloren geht auf Mieter- und auch Vermieterseiten.

    "Deswegen versuche ich nun, schnell einen Nachmieter zu finden. Da hat meine Vermieterin aber genaue Vorstellungen und ich wollte deswegen fragen: ist das überhaupt erlaubt und wenn nicht: was kann ich tun ?"
    - Nichts.

    "Zuerst: Sie behauptet Sie will keine Ausländer...."
    - Das darf sie.

    "Ich hätte sehr viele ausländische interessierte, wodurch ich meine letzte Monatsmiete ja nicht zahlen müsste."
    - Wen interessiert's (ausser Dir).

    "Kann meine Vermieterin so eine Forderung stellen ?"
    - Ja.

    "Macht es einen Unterschied ob der Interessierte einen deutschen Pass hat oder nicht ?"
    - Es ist dem Vermieter überlassen, wen er akzeptiert und wen nicht. Eine Ablehnung gewisser Personengruppen hat der VM nicht zu begründen.


    ist ja sehr toll dass sie antworten, danke dafür, aber ganz ehrlich das geht auch freundlicher....
    Zudem sind sie nicht auf den von mir geteilten Link eingegangen...

  • ist ja sehr toll dass sie antworten, danke dafür, aber ganz ehrlich das geht auch freundlicher....
    Zudem sind sie nicht auf den von mir geteilten Link eingegangen...


    Muss ich auch nicht. Es genügt ganz einfach, wenn ich als VM aussage, dass ich nicht vermiete (ohne einen Grund anzugeben).

  • Hallo,

    bevor Du dich hier mit Verstößen gegen das AGG beschäftigst, solltest Du erst einmal prüfen, inwiefern Du hier überhaupt einen Anspruch auf eine Nachmieterstellung hast (das steht auch in dem Link).

    Da es hierbei nur um einen Monat Kündigungsfrist hast, bezweifle ich das. Demnach musst Du deinen Vertrag auch einhalten, wenn die Vermieterin den Nachmieter ablehnt.
    Der Verstoß gegen das AGG hat hier nur zur Folge, dass der potentielle Nachmieter rechtlich gegen den Vermieter vorgehen kann. Du hast hieraus keinerlei Ansprüche.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ist ja sehr toll dass sie antworten, danke dafür, aber ganz ehrlich das geht auch freundlicher....
    Zudem sind sie nicht auf den von mir geteilten Link eingegangen...


    Wenn Sie eine recht detailierte ausländerfeindliche schriftliche Aufstellung vom Vermieter erhalten, kann es Sinn machen zu prozessieren, aber wohl eher für deinen Nachmieter. Jedenfalls aus Hobby. Das da ein Ergebniss bis zum 06. rauskommt wage ich mal zu bezweifeln. Klar kann man das dann weiter verfolgen, wirtschaftlich ist das aber wohl kaum, und Prozesse ums Prinzip zu führen wird teuer.
    Stichwort, Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

  • Wenn ich das hier durchlese steht da doch etwas anderes ?
    Nachmieter Regeln

    Als erstes steht da:

    Wenn ein Mieter vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsausschlusses oder eines zeitlich befristeten Mietverhältnisses ausziehen möchte, ...

    Ist Dein Mietvertrag befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?

    So wie ich das in der Frage lese, nein.

    Selbst wenn der Vertrag befristet wäre oder ein Kündigungsverzicht vereinbart und der Mieter ein berechtigtes Interesse (doppelte Mietzahlungen wäre übrigens keins) hätte früher aus dem Vertrag entlassen zu werden, hätte der Vermieter bis 3 Monate Zeit sich für einen der vorgeschlagenen Interessenten zu entscheiden oder nicht.


    Zur Ausgangsfrage:

    Die Vermieterin kann auf Erfüllung des Vertrages Deinerseits bis zum letzten Tag bestehen PUNKT.

    Dieses MÄRCHEN man müsse nur nur ein paar Leute anschleppen die die Wohnung (angeblich) mieten wollen und schwups ist man aus dem Vertrag, ist einfach nicht tot zu kriegen.

  • Sie meinen wohl die Vermieterin ?

    Es wäre ja verständlich sollte irgendetwas nicht stimmen mit dem nachfolgenden Mieter, aber eine fremdenfeindliche Einstellung als Grund der Ablehnung der vom Mieter gefundenen Nachmieter ? Ich weiß nicht...
    Wenn ich das hier durchlese steht da doch etwas anderes ?
    Nachmieter Regeln
    Andere Meinungen ?

    Hallo,

    einen Link teilen, den man hoffentlich vorher gelesen hat heisst nicht, dass man das gelesene auch verstanden hat.

    Es obliegt alleinig der Entscheidung des Vermieters wenn er in seine Wohnung einziehen lässt, da kann man noch so viele Nachmieter heranziehen.

    Zudem obliegt es der alleinigen Entscheidung des Mieters, eine Wohnung zu kündigen und schon vor Übergabe und Kündigungsfristende in eine neue Wohnung zu ziehen.

    Dann muss man halt eben doppelt Miete zahlen.

    Gruß
    BHShuber

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