Hallo Dom2,
"Ich ziehe demnächst um und habe bei meiner Vermieterin bereits die Kündigung auf 31.06.2016 eingereicht."
- Wohl eher zum 30.06.2016?
"Die neue Wohnung werde ich am 01.06 beziehen, habe also einen Monat "Überschneidung"."
- Verstanden. Ist aber bei den meisten Mieterwechseln der Fall, dass oftmals mindestens eine Monatsmiete verloren geht auf Mieter- und auch Vermieterseiten.
"Deswegen versuche ich nun, schnell einen Nachmieter zu finden. Da hat meine Vermieterin aber genaue Vorstellungen und ich wollte deswegen fragen: ist das überhaupt erlaubt und wenn nicht: was kann ich tun ?"
- Nichts.
"Zuerst: Sie behauptet Sie will keine Ausländer...."
- Das darf sie.
"Ich hätte sehr viele ausländische interessierte, wodurch ich meine letzte Monatsmiete ja nicht zahlen müsste."
- Wen interessiert's (ausser Dir).
"Kann meine Vermieterin so eine Forderung stellen ?"
- Ja.
"Macht es einen Unterschied ob der Interessierte einen deutschen Pass hat oder nicht ?"
- Es ist dem Vermieter überlassen, wen er akzeptiert und wen nicht. Eine Ablehnung gewisser Personengruppen hat der VM nicht zu begründen.
ist ja sehr toll dass sie antworten, danke dafür, aber ganz ehrlich das geht auch freundlicher....
Zudem sind sie nicht auf den von mir geteilten Link eingegangen...